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Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Index Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ist ein Begriff aus dem deutschen und österreichischen Steuerrecht.

18 Beziehungen: Abgabenordnung, Betrieb gewerblicher Art, Buchführung, Bundesabgabenordnung, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einnahme, Ertragsteuer, Freiberuf, Gemeinnützigkeit, Gewerbe, Gewinnerzielungsabsicht, Nachhaltigkeit (Steuerrecht), Privates Veräußerungsgeschäft, Selbständigkeit (beruflich), Steuerrecht, Werbung, Zweckbetrieb.

Abgabenordnung

Die Abgabenordnung (AO) ist das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts.

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Betrieb gewerblicher Art

Betriebe gewerblicher Art (BgA) sind die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe der juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

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Buchführung

Buchführung bezeichnet die in Zahlenwerten vorgenommene, lückenlose, zeitlich und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge aufgrund von Belegen.

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Bundesabgabenordnung

Die Bundesabgabenordnung (BAO) ist das elementare Gesetz des österreichischen Steuerrechts.

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Einkünfte aus Kapitalvermögen

Einkünfte aus Kapitalvermögen steht für.

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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steht für.

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Einnahme

Einnahmen sind im kaufmännischen Rechnungswesen Vermehrungen des (Netto-)Geldvermögens und damit eine Stromgröße.

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Ertragsteuer

Einkommensteuer aus historischer Sicht: höchste Steuersätze in vier Industrieländern (1900–2013). Daten von Thomas Piketty. Ertragsteuer (oder Gewinnsteuer) ist in der Betriebswirtschaftslehre und der Steuerlehre der Oberbegriff für mehrere Steuerarten, die als Steuerobjekt den Ertrag besteuern.

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Freiberuf

Freiberuf oder freier Beruf oder freiberufliche Tätigkeit steht für.

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Gemeinnützigkeit

Gemeinnützig ist ein Verhalten von Personen oder Körperschaften, das dem Gemeinwohl dient.

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Gewerbe

Ein Gewerbe ist jede erlaubte wirtschaftliche selbständige Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf eine gewisse Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, mit Ausnahme freiberuflicher Tätigkeit und der Urproduktion.

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Gewinnerzielungsabsicht

Gewinnerzielungsabsicht ist das Ziel, mit einem Unternehmen Gewinn zu erwirtschaften.

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Nachhaltigkeit (Steuerrecht)

Die Nachhaltigkeit ist im deutschen Steuerrecht ein wichtiges Abgrenzungskriterium zwischen dem privaten Veräußerungsgeschäft bzw.

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Privates Veräußerungsgeschäft

Ein privates Veräußerungsgeschäft erfolgt bei der Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Vermögensgegenstandes.

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Selbständigkeit (beruflich)

Beruflich selbständig ist, wer keinem Direktionsrecht unterliegt, in keine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist und seine Arbeitszeit frei bestimmen kann.

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Steuerrecht

Das Steuerrecht ist der Teil des Abgabenrechts, der die Steuern betrifft.

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Werbung

Gebäudefläche als Bildschirm für animierte Leuchtwerbung (Piccadilly Circus, London, 2006) Als Werbung wird die Verbreitung von Informationen in der Öffentlichkeit oder an ausgesuchte Zielgruppen durch meist gewinnorientierte Unternehmen verstanden, mit dem Zweck, Produkte und Dienstleistungen bekannt zu machen oder das Image von Unternehmen, Produkten und Dienstleistungen zu pflegen oder aufzubauen.

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Zweckbetrieb

Ein Zweckbetrieb ist ein wirtschaftlich ausgerichteter Teilbereich einer Körperschaft, die ansonsten gemeinnützig oder öffentlich-rechtlich tätig ist.

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