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Wehrersatzpflicht

Index Wehrersatzpflicht

Als Wehrersatzpflicht bezeichnet man die Pflicht, statt eines Wehrdienstes einen Wehrersatzdienst abzuleisten.

7 Beziehungen: Auslandsdienst Österreichs, Freiwilliges soziales Jahr, Kriegsdienstverweigerung, Wehrdienst, Wehrersatzdienst, Wehrpflicht, Zivildienst in Österreich.

Auslandsdienst Österreichs

Der Auslandsdienst Österreichs bezeichnet Freiwilligendienste im Ausland, die als Ersatz zum ordentlichen Zivildienst geleistet werden können.

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Freiwilliges soziales Jahr

Das freiwillige soziale Jahr (FSJ) ist ein sozialer Freiwilligendienst in Deutschland, der in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet wird, insbesondere in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Einrichtungen für Jugendarbeit, in Einrichtungen der Gesundheitspflege, in Einrichtungen der Kultur und Denkmalpflege oder in Einrichtungen des Sports.

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Kriegsdienstverweigerung

Kriegsdienstverweigerung ist die Entscheidung einer Person, nicht an Kriegshandlungen teilzunehmen.

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Wehrdienst

Der Wehrdienst, Militärdienst oder, insbesondere auf den Kriegsfall bezogen, Kriegsdienst genannt, ist die Ausübung des Dienstes in den Streitkräften eines Staates.

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Wehrersatzdienst

Als Wehrersatzdienst (nach Artikel 12a Abs. 2 des Grundgesetzes „Ersatzdienst“ genannt) bezeichnet man Dienste, die anstelle des Wehrdienstes zur Ableistung der Wehrpflicht geleistet werden können.

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Wehrpflicht

keine Angaben Die Wehrpflicht ist die Pflicht eines Staatsbürgers, für einen gewissen Zeitraum in den Streitkräften oder einer anderen Wehrformation (zum Beispiel im Bereich der Polizei oder des Katastrophenschutzes) seines Landes zu dienen.

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Zivildienst in Österreich

Österreichische Zivildienst-Plakette von 1982 Der Zivildienst in Österreich ist dort eine Form des Wehrersatzdienstes.

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