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Wehrdisziplinarordnung

Index Wehrdisziplinarordnung

Die Wehrdisziplinarordnung (WDO) regelt in der Bundesrepublik Deutschland die Würdigung besonderer Leistungen und die Ahndung von Dienstvergehen von Soldaten der Bundeswehr.

21 Beziehungen: Übergangs- und Schlussvorschriften, Berufung (Recht), Besoldung, Bundesgesetz (Deutschland), Bundesverwaltungsgericht (Deutschland), Bundeswehr, Deutschland, Dienstvergehen, Disziplinarbefugnis (Bundeswehr), Disziplinarmaßnahme (Bundeswehr), Disziplinarvorgesetzter, Förmliche Anerkennung, Hauptverhandlung, Rechtskraft (Deutschland), Rechtsmittel, Soldat (Deutschland), Truppendienstgericht, Wehrdienstgericht, Wehrdisziplinaranwalt, Wehrrecht (Deutschland), Wehrstrafgesetz.

Übergangs- und Schlussvorschriften

Übergangs- und Schlussvorschriften ist in Deutschland häufig der letzte Abschnitt eines materiellen Gesetzes (formelle Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen usw.) oder anderer schriftlicher Rechtsquellen (z. B. Geschäftsordnungen).

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Berufung (Recht)

Die Berufung, auch Appellation, ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil der ersten Instanz.

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Besoldung

Auf Besoldung haben in Deutschland Beamte (außer Ehrenbeamte), Berufssoldaten sowie Soldaten auf Zeit und Berufsrichter Anspruch („Besoldungsempfänger“; Abs. 1 S. 1 BBesG).

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Bundesgesetz (Deutschland)

Als Bundesgesetz werden in der Bundesrepublik Deutschland diejenigen einfachen Gesetze bezeichnet, für die der Bund nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes in Art.

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Bundesverwaltungsgericht (Deutschland)

Sitz des Bundesverwaltungsgerichtes im Reichsgerichtsgebäude in Leipzig (Blickrichtung Westen) Luftbild von Leipzig (2010) Haupteingang Blick vom Aufgang zum Gericht über den vorgelagerten Simsonplatz Sammlung der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Wandelhalle im Bundesverwaltungsgericht Leipzig Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art (Verwaltungsgerichtsbarkeit) und neben dem Bundesarbeitsgericht, Bundesgerichtshof, Bundesfinanzhof und Bundessozialgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes.

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Bundeswehr

Dienstflagge der Bundesbehörden Dienstflagge der Seestreitkräfte Die Bundeswehr umfasst die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland sowie zivile Bereiche.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Dienstvergehen

Ein Dienstvergehen (auch Dienstpflichtverletzung genannt) ist eine schuldhafte Verletzung der Dienstpflichten eines Beamten (Abs. 1 S. 1 BBG; Abs. 1 S. 1 BeamtStG), Soldaten (Abs. 1 SG), Richters (Abs. 1 S. 1 BBG i. V. m. DRiG), Zivildienstleistenden (ZDG) oder Notars (BNotO).

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Disziplinarbefugnis (Bundeswehr)

Disziplinarbefugnis ist in der Bundeswehr die Befugnis, Disziplinarmaßnahmen zu verhängen und die sonst den Disziplinarvorgesetzten obliegenden Entscheidungen und Maßnahmen zu treffen (Abs. 1 S. 1 WDO).

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Disziplinarmaßnahme (Bundeswehr)

Mit einer Disziplinarmaßnahme können in Deutschland Dienstvergehen (SG) von Soldaten der Bundeswehr geahndet werden.

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Disziplinarvorgesetzter

Der Disziplinarvorgesetzte ist ein Vorgesetzter, der in Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung die Dienstaufsicht über Mitarbeiter, Beamte und Dienstkräfte oder bei der Bundeswehr die Disziplinarbefugnis über Soldaten ausübt.

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Förmliche Anerkennung

Die Förmliche Anerkennung dient der Würdigung eines Soldaten der Bundeswehr für vorbildliche Pflichterfüllung oder eine hervorragende Einzeltat (Abs. 1 WDO).

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Hauptverhandlung

Die Hauptverhandlung ist nach deutschem Strafprozessrecht der Kernbestandteil eines jeden Strafverfahrens und geregelt in den §§ Strafprozessordnung (StPO).

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Rechtskraft (Deutschland)

Der Rechtsbegriff Rechtskraft bezeichnet bestimmte Rechtswirkungen, die von einem gerichtlichen Urteil oder Beschluss ausgehen, sowie die Voraussetzungen, unter denen diese Wirkungen eintreten.

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Rechtsmittel

Der Begriff Rechtsmittel ist in Deutschland die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung.

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Soldat (Deutschland)

Ein Soldat in Deutschland steht aufgrund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis, welches auf die Sicherung der ständigen Verteidigungsbereitschaft gegen Angriffe von außen gerichtet ist.

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Truppendienstgericht

Die Truppendienstgerichte (TDG) entscheiden als erstinstanzliche Bundesgerichte in den ihnen nach der Wehrdisziplinarordnung und der Wehrbeschwerdeordnung zugewiesenen Rechtssachen.

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Wehrdienstgericht

Als Wehrdienstgericht werden in Deutschland zusammenfassend die Bundesgerichte bezeichnet, die über Rechtssachen der Wehrdisziplinarordnung (WDO) und Wehrbeschwerdeordnung (WBO) entscheiden.

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Wehrdisziplinaranwalt

Dienststellenschild des Wehrdisziplinaranwalts von 2005 mit der Aufschrift „Der Wehrdisziplinaranwalt bei den Truppendienstgerichten Nord und Süd für den Bereich des Sanitätsamtes der Bundeswehr“ Der Wehrdisziplinaranwalt (WDA) ist ein Beamter im höheren Verwaltungsdienst mit der Befähigung zum Richteramt (Volljurist), der Angehöriger der Rechtspflege der Bundeswehr ist.

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Wehrrecht (Deutschland)

Das Wehrrecht ist in Deutschland ist ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts.

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Wehrstrafgesetz

Das Wehrstrafgesetz (WStG) regelt das besondere Strafrecht der Soldaten der Bundeswehr.

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