2 Beziehungen: Grunddienstbarkeit, Wasserrecht.
Grunddienstbarkeit
Die Grunddienstbarkeit ist im deutschen Sachenrecht (BGB) als Art der Dienstbarkeit die Belastung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts (des dienenden Grundstücks) zugunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks (des herrschenden Grundstücks) in der Weise, dass.
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Wasserrecht
Das Wasserrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts (Umweltrecht), das die Bewirtschaftung der Gewässer und der Aquifere zum Gegenstand hat.
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