4 Beziehungen: Bauvorleistung, Vorleistung (Recht), Vorleistung (Wirtschaftswissenschaften), Vorleistungsgut.
Bauvorleistung
Frankfurter U-Bahn Eine Bauvorleistung ist ein vorab erstellter Bauteil, der noch nicht genutzt wird.
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Vorleistung (Recht)
Unter Vorleistung versteht man bei gegenseitigen Verträgen die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, eine Leistung vor der vertraglich vorgesehenen Gegenleistung zu bewirken.
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Vorleistung (Wirtschaftswissenschaften)
Als Vorleistungen gelten in der Wirtschaftswissenschaft die im Produktionsprozess verbrauchten, verarbeiteten oder umgewandelten Güter, d. h.
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Vorleistungsgut
Als Vorleistungsgut werden in den Wirtschaftswissenschaften unter bestimmten, nicht einheitlichen Kriterien, Güter bezeichnet, denen eine Relevanz in Bezug auf Vorleistungen zukommt.