9 Beziehungen: Aufsichtsrat, Chemnitz, Genossenschaftsbank, Genossenschaftsgesetz (Deutschland), Genossenschaftsverband – Verband der Regionen, Sachsen, Satzung (Privatrecht), Vertreterversammlung, Vorstand.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium bei Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen und Organisationen.
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Chemnitz
„Kaßberg“ zum Chemnitzer Stadtzentrum 2014 Das Alte und Neue Rathaus am Chemnitzer Marktplatz Das ehemalige Karl-Marx-Forum mit dem 1971 eingeweihten Karl-Marx-Monument Das Industriemuseum Chemnitz Chemnitz (von 1953 bis 1990 Karl-Marx-Stadt) ist eine kreisfreie Stadt im Südwesten des Freistaates Sachsen und dessen drittgrößte Großstadt nach Leipzig und Dresden.
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Genossenschaftsbank
Logo der Volks- und Raiffeisenbanken in Deutschland Altes Logo der Raiffeisengenossenschaften Historisches Nasenschild einer Raiffeisenbank Genossenschaftsbanken sind Kreditinstitute, die in der Rechtsform einer Genossenschaft oder Aktiengesellschaft geführt werden und einer genossenschaftlichen Bankengruppe angehören.
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Genossenschaftsgesetz (Deutschland)
Das Genossenschaftsgesetz (GenG) trat in Deutschland zum 1.
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Genossenschaftsverband – Verband der Regionen
Der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V. ist ein deutscher Prüfungs- und Beratungsverband, Bildungsträger und Interessenvertreter mit Sitz in Frankfurt am Main.
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Sachsen
Sachsen (Abkürzung SN; amtlich Freistaat Sachsen) ist ein Land im Osten der Bundesrepublik Deutschland.
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Satzung (Privatrecht)
Die Satzung ist bzw.
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Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung vertritt die Mitglieder einer Organisation.
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Vorstand
Als Vorstand wird allgemein das Leitungsorgan von Unternehmen oder sonstigen privaten oder öffentlichen Rechtsformen bezeichnet, das die Personenvereinigung nach außen gerichtlich und außergerichtlich vertritt und nach innen mit der Führung der Geschäfte betraut ist.