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Versetzung (Dienstrecht)

Index Versetzung (Dienstrecht)

Versetzung ist beamtenrechtlich die auf Dauer angelegte Übertragung eines anderen Amtes im abstrakt-funktionalen Sinn bei einer anderen Dienststelle beim selben oder einem anderen Dienstherrn.

63 Beziehungen: Abordnung, Amt (Beamtenrecht), Anfechtungsklage, Antragsrecht, Arbeitsleistung, Beamtenrecht (Deutschland), Beamtenrechtsrahmengesetz, Beamtenstatusgesetz, Beamter (Deutschland), Behörde, Berufssoldat, Besoldung, Brigadegeneral, Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Bundesbeamtengesetz, Bundesbesoldungsgesetz, Bundesreisekostengesetz, Bundesumzugskostengesetz, Bundesverwaltung, Dienstherr, Dienstort, Dienstposten, Dienstreise, Dienststelle, Dienstunfähigkeit, Dienstverhältnis, Disziplinarvorgesetzter, Einheit (Militär), Einsatzbereitschaft, Einstweiliger Ruhestand, Garnison, Generale, Gesetzeskraft, Grundverhältnis und Betriebsverhältnis, Internationale Organisation, Kampfkraft (Militär), Kommandierung, Land (Deutschland), Militärischer Befehl, Oberst, Personalvertretung, Personalwesen, Pflicht, Planstelle, Politischer Beamter, Privat, Reisekosten, Soldat (Deutschland), Soldat auf Zeit, Soldatengesetz, ..., Streitkräfte, Trennungsgeld, Trennungsgeldverordnung, Umsetzung, Unbestimmter Rechtsbegriff, Unternehmen, Verwaltungsakt (Deutschland), Verwendung (Dienstrecht), Von Amts wegen, Vorgesetzter, Wehrdienst, Zeitschrift für Beamtenrecht, Zuweisung (Recht). Erweitern Sie Index (13 mehr) »

Abordnung

Abordnung ist in Deutschland ein Begriff des Dienstrechts und des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst.

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Amt (Beamtenrecht)

Schaubild Das Amt im Beamtenrecht wird unterschieden in das Statusamt sowie das abstrakte und das konkrete Funktionsamt.

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Anfechtungsklage

Die Anfechtungsklage ist eine Klageart in der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung, in der Finanzgerichtsordnung und dem Sozialgerichtsgesetz.

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Antragsrecht

Das Antragsrecht bezeichnet das Recht einer natürlichen oder juristischen Person auf Herbeiführung einer bestimmten Rechtshandlung, insbesondere einer Amtshandlung, rechtsverbindlichen Erklärung oder behördlichen Entscheidung.

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Arbeitsleistung

Bestimmungsgrößen der Arbeitsleistung Unter Arbeitsleistung versteht man in der Wirtschaft das durch Arbeitspersonen innerhalb der Arbeitszeit erbrachte Arbeitsvolumen als Arbeitsergebnis mit einer bestimmten Arbeitsqualität.

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Beamtenrecht (Deutschland)

Das Beamtenrecht in Deutschland regelt das Sonderrechtsverhältnis der Beamten.

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Beamtenrechtsrahmengesetz

Das Beamtenrechtsrahmengesetz ist ein Bundesgesetz, das Bestimmungen über das Dienstrecht der Beamten enthält, die einheitlich und unmittelbar gelten.

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Beamtenstatusgesetz

Das Beamtenstatusgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz zur Regelung der beamtenrechtlichen Stellung der Beamten der Länder und Kommunen.

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Beamter (Deutschland)

Ein Beamter in Deutschland (Bundes-, Landes-, Kommunalbeamter) steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.

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Behörde

Behörde (auch Amt im organisatorischen Sinne genannt) ist eine öffentliche Stelle, die die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, die ihr aufgrund materieller Gesetze aufgegeben sind.

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Berufssoldat

Berufssoldaten sind Soldaten, die sich freiwillig verpflichtet haben, auf Lebenszeit Wehrdienst zu leisten.

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Besoldung

Auf Besoldung haben in Deutschland Beamte (außer Ehrenbeamte), Berufssoldaten sowie Soldaten auf Zeit und Berufsrichter Anspruch („Besoldungsempfänger“; Abs. 1 S. 1 BBesG).

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Brigadegeneral

Brigadegeneral ist ein militärischer Dienstgrad der deutschen Bundeswehr.

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Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) ist eine Bundesoberbehörde und gehört zum zivilen Organisationsbereich Personal der Bundeswehr.

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Bundesbeamtengesetz

Das Bundesbeamtengesetz (BBG) regelt seit 1953 die Rechtsstellung der Beamten des Bundes.

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Bundesbesoldungsgesetz

Das Bundesbesoldungsgesetz regelt die Besoldung für Bundesbeamte, Bundesrichter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie – eingeschränkt – die Besoldung der Beamten in den Ländern Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland.

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Bundesreisekostengesetz

Das Bundesreisekostengesetz (BRKG) regelt Art und Umfang der Reisekostenvergütung der Beamten und Richter des Bundes sowie Soldaten und der in den Bundesdienst abgeordneten Beamten und Richter.

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Bundesumzugskostengesetz

Das Bundesumzugskostengesetz (BUKG) regelt das Umzugskostenrecht des Bundes.

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Bundesverwaltung

Unter dem Begriff Bundesverwaltung wird die öffentliche Verwaltung eines föderalen Bundesstaats oder Staatenbundes verstanden, die auf der obersten bzw.

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Dienstherr

Dienstherr ist in Deutschland die Bezeichnung für eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die berechtigt ist, im eigenen Namen Beamte anzustellen und dadurch Beamtenverhältnisse zu begründen.

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Dienstort

Dienstort bezeichnet in Deutschland für öffentlich-rechtlich (Beamte, Soldaten, Richter) und privatrechtlich (Arbeitnehmer) Beschäftigte im öffentlichen Dienst die politische Gemeinde, in der sich die Dienststätte befindet.

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Dienstposten

Dienstposten ist das konkret-funktionelle Amt eines Beamten oder Richters oder die Funktion eines Soldaten bei einer bestimmten Dienststelle, die mit der Übertragung eines vorgesehenen Aufgabenkreises verbunden ist und in einem Organisations- und/oder Geschäftsverteilungsplan festgehalten sein kann.

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Dienstreise

Dienstreise (oder Geschäftsreise) ist eine durch den Beruf bedingte Reise, die vorübergehend außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte und auch außerhalb der Wohnung stattfindet.

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Dienststelle

Dienststelle ist im deutschen Sprachgebrauch eine funktionale Organisationseinheit einer öffentlich-rechtlichen Institution, die eine bestimmte organisatorische Selbständigkeit und ein bestimmtes Aufgabengebiet hat.

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Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeit liegt im deutschen Dienstrecht vor, wenn ein Beamter, Soldat oder Richter wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig ist.

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Dienstverhältnis

Dienstverhältnis bezeichnet in Deutschland das Beschäftigungsverhältnis einer natürlichen Person, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu einem Dienstherrn steht.

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Disziplinarvorgesetzter

Der Disziplinarvorgesetzte ist ein Vorgesetzter, der in Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung die Dienstaufsicht über Mitarbeiter, Beamte und Dienstkräfte oder bei der Bundeswehr die Disziplinarbefugnis über Soldaten ausübt.

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Einheit (Militär)

Als Einheit (Einh) wird in der Bundeswehr der kleinste Truppenteil und die unterste militärische Gliederungsform (Formation) bezeichnet.

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Einsatzbereitschaft

Als Einsatzbereitschaft (kurz EB) bezeichnet man im militärischen Bereich einen Zustand für technische Geräte, die ihnen zugedachte Aufgabe ohne weiteren Wartungsaufwand unverzüglich erfüllen zu können.

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Einstweiliger Ruhestand

In den einstweiligen Ruhestand können in Deutschland ohne Angabe von Gründen politische Beamte, Generale und Admirale versetzt werden.

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Garnison

Gedenkstein der französischen Garnison in Rastatt Eine Garnison (aus altfranzösisch garnison für Besatzung, Ausrüstung) ist die allgemeine Bezeichnung für einen Ort, an dem militärische Verbände, Truppenteile, Einheiten, Teileinheiten, militärische Dienststellen oder Einrichtungen und Ähnliches ständig untergebracht sind.

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Generale

Generale (auch Generäle) sind die Gruppe der meist höchsten Dienstgrade einer Streitkraft, darunter in vielen Streitkräften der namensgebende Dienstgrad General.

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Gesetzeskraft

Unter Gesetzeskraft oder Inkrafttreten wird der Zeitpunkt des Beginns der Wirksamkeit einer Rechtsnorm verstanden.

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Grundverhältnis und Betriebsverhältnis

Das Begriffspaar Grundverhältnis und Betriebsverhältnis verwendet man hauptsächlich im deutschen Verwaltungsrecht, dort insbesondere im Beamtenrecht.

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Internationale Organisation

Eine internationale Organisation (IO) ist eine Organisation, die der gemeinschaftlichen Regelung oder Abwicklung von politischen, wirtschaftlichen, militärischen und kulturellen Angelegenheiten auf Ebene der Staaten dient.

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Kampfkraft (Militär)

Truppenstärke als Teil der Kampfkraft (1959) Unter Kampfkraft werden im Militärwesen die quantitativen und qualitativen Fähigkeiten einer Armee verstanden, die in einem Krieg zum Einsatz kommen können.

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Kommandierung

Mit einer Kommandierung wird in Deutschland verfügt, dass ein Soldat der Bundeswehr, der eine Stelle im Stellenplan innehat (Dienstposten), unter Beibehaltung dieser Stelle bei einer anderen Dienststelle, innerhalb der gleichen Dienststelle an einem anderen Dienstort oder bei einer nichtamtlichen Stelle vorübergehend Dienst leisten soll.

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Land (Deutschland)

Ein Land (amtliche Bezeichnung in der Gesetzes- und juristischen Fachsprache, im allgemeinen SprachgebrauchIm Duden. Die deutsche Rechtschreibung, hrsg. von der Dudenredaktion, 23. Auflage. Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2004, ISBN 3-411-04013-0, Stichwort: Bundesland, S. 250 findet sich kein Hinweis auf den Gebrauch (allein) in der Umgangssprache; nach Ulrich Ammon et al.: Variantenwörterbuch des Deutschen. Die Standardsprache in Österreich, der Schweiz und Deutschland sowie in Liechtenstein, Luxemburg, Ostbelgien und Südtirol, Walter de Gruyter, Berlin 2004, ISBN 3-11-016574-0, S. 150 (Stichwort „Bundesland“) werde das Wort fast nur im Zusammenhang mit der Abgrenzung zwischen „alten“ und „neuen“ Bundesländern gebraucht. oft auch Bundesland genannt) ist nach der föderalen Verfassungs­ordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer teilsouveränen Gliedstaaten.

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Militärischer Befehl

Ein militärischer Befehl ist eine bestimmte Anweisung, zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen mündlich, schriftlich oder in anderer Weise allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt.

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Oberst

Luftwaffe (rechts) Der Oberst ist ein Dienstgrad der Bundeswehr, des Bundesheeres, der Schweizer Armee und weiterer moderner und früherer Streitkräfte.

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Personalvertretung

Die Personalvertretung (z. B. Personalrat, Bezirkspersonalrat, Hauptpersonalrat, Gesamtpersonalrat) ist die Vertretung der Beschäftigten (Tarifbeschäftigte, Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung (in Bund, Ländern, Gemeinden, sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts), vergleichbar mit der Arbeitnehmer­vertretung in den Betrieben der Privatwirtschaft (Betriebsrat).

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Personalwesen

Die drei Us als Einflussfaktoren auf das Personalwesen Personalwesen (auch Personalwirtschaft, Personalmanagement,, Abkürzung HRM, oder workforce management) bezeichnet den Bereich der Betriebswirtschaft, der sich mit dem Produktionsfaktor Arbeit und mit dem Personal auseinandersetzt.

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Pflicht

Eine Pflicht, alternativ auch ein Sollen oder Müssen genannt, ist eine Aufgabe, Forderung oder Anforderung, die jemandem aus prinzipiellen, persönlichen, situativen oder sozialen Gründen erwächst und deren Erfüllung er sich nicht entziehen kann.

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Planstelle

Eine Planstelle ist in Deutschland im Stellenplan eines Haushaltsplanes des jeweiligen Verwaltungsträgers nach Amt und Besoldungsgruppe ausgewiesen für eine natürliche Person in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (Beamten, Soldaten oder Richter).

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Politischer Beamter

Ein politischer Beamter ist ein Beamter, der ein Amt bekleidet, bei dessen Ausübung er in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen muss (Abs. 1 BeamtStG).

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Privat

Privat (von lat. privatus, PPP von privare, „abgesondert, beraubt, getrennt“, privatum, „das Eigene“ und privus, „für sich bestehend“) bezeichnet Gegenstände, Bereiche und Angelegenheiten, die in sich geschlossen sind, also nicht offenstehen.

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Reisekosten

Reisekosten sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Reise entstehen wie beispielsweise Transportkosten (Fahrtkosten für Auto, Eisenbahn, Flugzeug oder Schiff), Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand und Reisenebenkosten.

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Soldat (Deutschland)

Ein Soldat in Deutschland steht aufgrund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis, welches auf die Sicherung der ständigen Verteidigungsbereitschaft gegen Angriffe von außen gerichtet ist.

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Soldat auf Zeit

Ein Soldat auf Zeit (abgekürzt SaZ, umgangssprachlich Zeitsoldat) ist ein Soldat, der sich freiwillig verpflichtet, für begrenzte Zeit Wehrdienst zu leisten.

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Soldatengesetz

Das Soldatengesetz (SG) regelt die rechtliche Stellung der Soldaten der deutschen Bundeswehr.

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Streitkräfte

Streitkräfte ist die Bezeichnung für eine spezifische Organisation von bewaffneten Menschen (Soldaten), die in Staaten speziell zur Durchführung des bewaffneten Kampfes aufgestellt, ausgerüstet, ausgebildet und geführt wird.

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Trennungsgeld

Trennungsgeld sind Erstattungsleistungen eines Dienstherrn, welche gezahlt werden für Aufwendungen, die einem Beschäftigten im öffentlichen Dienst entstehen, wenn er als Folge einer dienstlich veranlassten Maßnahme (z. B. Versetzung aus dienstlichen Gründen, Verlegung der Beschäftigungsbehörde, Abordnung oder Kommandierung (auch im Rahmen der Aus- und Fortbildung), Zuweisung und Einstellung) an einem anderen als seinem bisherigen Dienstort (politische Gemeinde) Dienst zu leisten hat und seine Wohnung weder in der gleichen politischen Gemeinde wie der neue Dienstort ist, noch im Einzugsgebiet liegt, d. h.

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Trennungsgeldverordnung

Die Trennungsgeldverordnung (TGV) der Bundesrepublik Deutschland ist eine Rechtsverordnung, die die Zahlung von Trennungsgeld für Beschäftigte des Bundes regelt.

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Umsetzung

Umsetzung ist in Deutschland die Übertragung eines anderen Dienstpostens an Beamte innerhalb derselben Behörde.

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Unbestimmter Rechtsbegriff

Der unbestimmte Rechtsbegriff bezeichnet ein tatbestandliches Merkmal einer Rechtsnorm, welches der Gesetzgeber nicht legaldefiniert oder sonst festgelegt hat.

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Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft bezeichnet. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen); sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip. In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.

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Verwaltungsakt (Deutschland)

Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.

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Verwendung (Dienstrecht)

Die Verwendung bezeichnet im deutschen Dienstrecht das Tätigkeitsfeld einer natürlichen Person, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis steht.

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Von Amts wegen

Der Ausdruck von Amts wegen, abgekürzt v. A. w., oder ex officio, abgekürzt e. o., bedeutet, dass jemand kraft eines ihm übertragenen Amtes bestimmte Funktionen, Befugnisse oder Vollmachten innehat oder wahrnimmt oder dass eine Behörde oder ein Gericht eine bestimmte Verwaltungshandlung oder Verfahrenshandlung ohne Antrag oder sonstige verfahrenseinleitende Maßnahmen von sich aus im Amtsbetrieb vornimmt.

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Vorgesetzter

Vorgesetzte sind natürliche Personen, die innerhalb einer Organisation (Unternehmen, öffentliche Verwaltung, Behörde, Militär) mit der Befugnis betraut wurden, Weisungen an nachgeordnetes Personal zu erteilen.

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Wehrdienst

Der Wehrdienst, Militärdienst oder, insbesondere auf den Kriegsfall bezogen, Kriegsdienst genannt, ist die Ausübung des Dienstes in den Streitkräften eines Staates.

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Zeitschrift für Beamtenrecht

Die Zeitschrift für Beamtenrecht (abgekürzt: ZBR) ist eine juristische Fachzeitschrift, in der Entscheidungen und Aufsätze zum Beamtenrecht und dem Recht des öffentlichen Dienstes veröffentlicht werden.

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Zuweisung (Recht)

Eine Zuweisung ist im deutschen Recht der dauernde oder vorübergehende Einsatz eines Beamten oder eines Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes bei einem anderen Arbeitgeber des privaten Rechtes.

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