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Culpa in contrahendo

Index Culpa in contrahendo

Culpa in contrahendo (lateinisch: Verschulden bei Vertragsschluss), oft auch c.i.c. abgekürzt, bezeichnet die schuldhafte Verletzung von Pflichten aus einem vorvertraglichen (gesetzlichen) Schuldverhältnis.

44 Beziehungen: Actio de dolo, Akquise, Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten, Bürgerliches Gesetzbuch, Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, Beweislastumkehr, Bundesgerichtshof, Culpa post contractum finitum, Deliktsrecht (Deutschland), Dieter Medicus (Rechtswissenschaftler), Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen, Erich Schanze, Exkulpation, Gehilfe, Gemeines Recht, Hans-Peter Haferkamp, Helmut Coing, Historische Rechtsschule, Ius Commune (Zeitschrift), Jörg Benedict, Jens Petersen (Jurist, 1969), Karl Kreuzer, Latein, Latein im Recht, Lex Aquilia, Martin Schermaier, Mathias Schmoeckel, Michele Luminati, Römisches Recht, Rechtsfortbildung, Rechtsprechung, Rudolf von Jhering, Schadensersatz, Schuldrechtsmodernisierung, Schuldverhältnis, Schweiz, Ulrich Falk, Verkehrssicherungspflicht, Vertrag, Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, Vertragsähnliche Ansprüche, Vertrauensinteresse, Vertrauensschaden, Vorvertrag.

Actio de dolo

Die actio de dolo bezeichnet im römischen Privatrecht eine subsidiär wirksame Klage wegen Arglist.

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Akquise

Als Akquise (von lateinisch acquirere ‚erwerben‘, aus ad quaerere), auch Akquisition, werden Maßnahmen der Gewinnung von Kunden oder Arbeitshelfern (am Arbeitsstrich für Taglöhnerei) bezeichnet.

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Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten

Räumlicher Geltungsbereich (rosa) zum Ende des 19. Jahrhunderts Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (prALR) war eine spätabsolutistisch-naturrechtliche Kodifikation des Rechts im preußischen Staat.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Betriebs- und Geschäftsgeheimnis

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind ein Rechtsbegriff im deutschen Wettbewerbsrecht, der alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge umfasst, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung das Unternehmen ein berechtigtes Interesse hat.

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Beweislastumkehr

Die Beweislastumkehr ist eine Ausnahme von dem rechtlichen Grundsatz, dass grundsätzlich jede Partei die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der ihr günstigen Rechtsnorm trägt.

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Bundesgerichtshof

Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

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Culpa post contractum finitum

Als culpa post contractum finitum (von lat. culpa.

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Deliktsrecht (Deutschland)

Das deutsche Deliktsrecht, auch als Recht der unerlaubten Handlungen bezeichnet, ist in den des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.

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Dieter Medicus (Rechtswissenschaftler)

Dieter Medicus (* 9. Mai 1929 in Berlin-Steglitz; † 6. Juni 2015 in München) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen

Einige Bände der Entscheidungssammlung Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (BGHZ) sind eine von den Mitgliedern des Bundesgerichtshofs herausgegebene, im Kölner Carl Heymanns Verlag erscheinende Sammlung der wichtigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus dem Zivilrecht, analog zur Sammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen, RGZ.

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Erich Schanze

Erich Schanze (* 27. Dezember 1942 in Frankfurt am Main) ist ein deutscher Jurist und ehemaliger Professor an der Philipps-Universität Marburg.

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Exkulpation

Unter der Exkulpation (von lat. culpa, „Schuld“) wird in der Rechtswissenschaft die Schuldbefreiung einer Person verstanden.

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Gehilfe

Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nichtjuristischen Sprachgebrauch entweder eine Hilfsarbeitskraft (Handlanger, Handlungsgehilfe, Hilfsarbeiter u. Ä.) oder jedweder Assistent gemeint, z. B.

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Gemeines Recht

Als Gemeines Recht, lateinisch ius commune, wird heute im deutschsprachigen Raum vor allem das römisch-kanonische Recht des Mittelalters, der Frühen Neuzeit und der Neuzeit bezeichnet, wie es ab dem frühen 12.

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Hans-Peter Haferkamp

Hans-Peter Haferkamp (* 26. Januar 1966 in Nürnberg) ist ein deutscher Rechtshistoriker und Hochschullehrer.

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Helmut Coing

Helmut Coing (* 28. Februar 1912 in Celle; † 15. August 2000 in Kronberg im Taunus) war ein bedeutender deutscher Rechtswissenschaftler und Universitätsprofessor in Frankfurt am Main sowie lange Jahre Kanzler des Ordens Pour le Mérite für Wissenschaften und Künste.

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Historische Rechtsschule

Die Historische Rechtsschule (auch: geschichtliche Schule der Rechtswissenschaft) ist eine wissenschaftsgeschichtliche Lehrströmung der Rechtswissenschaft des 19.

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Ius Commune (Zeitschrift)

Ius Commune war eine Zeitschrift des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte (Bezeichnung bis 2020), die von 1967 bis 2001 in bisweilen unregelmäßigen Abständen mit insgesamt 28 Jahresbänden im Verlag Vittorio Klostermann in Frankfurt am Main erschien.

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Jörg Benedict

Jörg Benedict, 2018 Jörg Benedict (* 11. Mai 1966 in Rostock) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Jens Petersen (Jurist, 1969)

Jens Petersen (* 30. Juni 1969 in Kalkar) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Karl Kreuzer

Karl Friedrich Kreuzer (* 4. November 1934 in Sigmaringen) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und ehemaliger Hochschullehrer.

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Latein

Die lateinische Sprache (lateinisch lingua Latina), kurz Latein oder Lateinisch, ist eine indogermanische Sprache, die ursprünglich von den Latinern, den Bewohnern von Latium mit Rom als Zentrum, gesprochen wurde.

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Latein im Recht

Traditionell drückt man Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen aus.

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Lex Aquilia

Die lex Aquilia war ein Plebiszit aus der Zeit der römischen Republik, das Schadenersatzrecht regelte.

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Martin Schermaier

Martin Josef Schermaier (* 2. April 1963 in Attnang-Puchheim, Oberösterreich) ist ein österreichischer Rechtswissenschaftler und Rechtshistoriker.

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Mathias Schmoeckel

Mathias Schmoeckel (* 7. Juni 1963 in Flensburg) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.

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Michele Luminati

Michele Luminati (* 26. Januar 1960 in Poschiavo) ist ein Schweizer Rechtshistoriker.

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Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

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Rechtsfortbildung

Unter Rechtsfortbildung wird eine über die Gesetzesauslegung hinausgehende Form der angewandten Rechtswissenschaft bezeichnet, mit der geltendes Recht geschaffen wird.

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Rechtsprechung

Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.

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Rudolf von Jhering

Rudolf von Jhering Rudolf von Jhering bzw.

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Schadensersatz

Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens.

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Schuldrechtsmodernisierung

Unter Schuldrechtsmodernisierung versteht man in Deutschland die im Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.

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Schuldverhältnis

Das Schuldverhältnis bezeichnet in Deutschland ein zwischen zwei (oder mehreren) Personen bestehendes Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die eine von der anderen Person eine Leistung fordern kann.

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Schweiz

Die Schweiz (oder), amtlich Schweizerische Eidgenossenschaft, ist ein föderalistischer, demokratischer Staat in Mitteleuropa.

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Ulrich Falk

Ulrich Falk (* 25. September 1957 in Darmstadt) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer an der Universität Mannheim.

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Verkehrssicherungspflicht

Eine Verkehrssicherungspflicht, seit der Rechtsprechung des Reichsgerichts auch Verkehrspflicht genannt, ist in Deutschland eine deliktsrechtliche Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen, deren Unterlassen zu Schadensersatzansprüchen nach den BGB führen kann.

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Vertrag

Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).

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Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (abgekürzt VSD) stellt einen Sonderfall des Vertrages zugunsten Dritter dar.

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Vertragsähnliche Ansprüche

Vertragsähnliche Ansprüche gehören zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen und stehen im deutschen Zivilrecht neben den deliktischen und bereicherungsrechtlichen Ansprüchen.

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Vertrauensinteresse

Das Vertrauensinteresse (auch negatives Interesse) bezeichnet das Interesse der Geschäftsparteien, nicht (fälschlich) auf die Gültigkeit eines ungültigen Rechtsgeschäftes oder einer ungültigen Willenserklärung zu vertrauen.

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Vertrauensschaden

Vertrauensschaden ist der Schaden, der einer Vertragspartei dadurch entsteht, dass sie (fälschlich) auf die Rechtswirksamkeit eines ungültigen Rechtsgeschäfts oder einer ungültigen Erklärung vertraut.

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Vorvertrag

Der Vorvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den die Verpflichtung der Vertragsparteien begründet wird, einen weiteren (anderen) schuldrechtlichen Vertrag, den Hauptvertrag, abzuschließen.

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Leitet hier um:

Abbruch von Vertragsverhandlungen, Verschulden bei Vertragsabschluss, Verschulden bei Vertragsverhandlungen.

AusgehendeEingehende
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