Logo
Unionpedia
Kommunikation
Jetzt bei Google Play
Neu! Laden Sie Unionpedia auf Ihrem Android™-Gerät herunter!
Installieren
Schneller Zugriff als Browser!
 

Versammlungsstättenverordnung

Index Versammlungsstättenverordnung

Als Versammlungsstättenverordnung (VStättV(O)) bezeichnen viele deutsche Länder die jeweilige landesspezifische Rechtsverordnung, die sich auf den Bau und den Betrieb von sogenannten Versammlungsstätten bezieht.

15 Beziehungen: Antike, Bauordnungen (Deutschland), Bühne (Theater), Bühnentechnik, Deutsche Demokratische Republik, Deutsche Wiedervereinigung, Kino, Land (Deutschland), Landesrecht, Richtlinie, Stadion, Szenenfläche, Theater, Verordnung, Versammlungsstätte.

Antike

Die Antike (von) war eine Epoche im Mittelmeerraum, die etwa von 800 v. Chr.

Neu!!: Versammlungsstättenverordnung und Antike · Mehr sehen »

Bauordnungen (Deutschland)

Die Bauordnung (BauO) oder Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Landes ist ein Landesgesetz und Kern des jeweiligen Bauordnungsrechts.

Neu!!: Versammlungsstättenverordnung und Bauordnungen (Deutschland) · Mehr sehen »

Bühne (Theater)

Blick auf die Bühne des Royal Alexandra Theatre, Toronto Theater Heidelberg Die Bühne (auch Szene) ist der Ort, an dem sich eine Aufführung – zum Beispiel ein Konzert oder eine Theateraufführung – ereignet.

Neu!!: Versammlungsstättenverordnung und Bühne (Theater) · Mehr sehen »

Bühnentechnik

Bühnentechnik bezeichnet die Ausstattung von Bühnen mit technischen Geräten und Vorrichtungen (siehe auch Bühnenmaschinerie).

Neu!!: Versammlungsstättenverordnung und Bühnentechnik · Mehr sehen »

Deutsche Demokratische Republik

Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) war der östliche, realsozialistische der beiden nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffenen deutschen Staaten, der vom 7.

Neu!!: Versammlungsstättenverordnung und Deutsche Demokratische Republik · Mehr sehen »

Deutsche Wiedervereinigung

Heutige Bundesrepublik Deutschland, darüber die nach 1949 geteilten Gebiete: • BR Deutschland (bis 1990), • Berlin (→ Berlin-Frage), • DDR (Beitritt 1990) und • Saarland (Beitritt 1957, → Saarland 1947 bis 1956) Das Brandenburger Tor mit Quadriga in Berlin, Wahrzeichen des wiedervereinigten Deutschlands Die deutsche Wiedervereinigung oder deutsche Vereinigung (in der Gesetzessprache Herstellung der Einheit Deutschlands) war der durch die friedliche Revolution in der DDR angestoßene Prozess der Jahre 1989 und 1990, der zum Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 führte.

Neu!!: Versammlungsstättenverordnung und Deutsche Wiedervereinigung · Mehr sehen »

Kino

Metro-Kino in Wien. Eintrittskarte des Berchtesgadener Kurkinos Das Kino – auch Lichtspieltheater, Lichtspielhaus oder Filmtheater genannt – ist ein Aufführungsbetrieb für alle Arten von Filmen.

Neu!!: Versammlungsstättenverordnung und Kino · Mehr sehen »

Land (Deutschland)

Ein Land (amtliche Bezeichnung in der Gesetzes- und juristischen Fachsprache, im allgemeinen SprachgebrauchIm Duden. Die deutsche Rechtschreibung, hrsg. von der Dudenredaktion, 23. Auflage. Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2004, ISBN 3-411-04013-0, Stichwort: Bundesland, S. 250 findet sich kein Hinweis auf den Gebrauch (allein) in der Umgangssprache; nach Ulrich Ammon et al.: Variantenwörterbuch des Deutschen. Die Standardsprache in Österreich, der Schweiz und Deutschland sowie in Liechtenstein, Luxemburg, Ostbelgien und Südtirol, Walter de Gruyter, Berlin 2004, ISBN 3-11-016574-0, S. 150 (Stichwort „Bundesland“) werde das Wort fast nur im Zusammenhang mit der Abgrenzung zwischen „alten“ und „neuen“ Bundesländern gebraucht. oft auch Bundesland genannt) ist nach der föderalen Verfassungs­ordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer teilsouveränen Gliedstaaten.

Neu!!: Versammlungsstättenverordnung und Land (Deutschland) · Mehr sehen »

Landesrecht

Unter Landesrecht wird in Deutschland und Österreich das Recht eines Gliedstaates (Land, Bundesland) in Abgrenzung zu dem vom Gesamtstaat (Bund) gesetzten Bundesrecht verstanden.

Neu!!: Versammlungsstättenverordnung und Landesrecht · Mehr sehen »

Richtlinie

Als Richtlinie wird in den deutschsprachigen Staaten eine Handlungs- oder Ausführungsvorschrift einer Institution oder Instanz bezeichnet, die jedoch kein förmliches Gesetz ist (zu den Besonderheiten der Richtlinien der Europäischen Union siehe EU-Richtlinie).

Neu!!: Versammlungsstättenverordnung und Richtlinie · Mehr sehen »

Stadion

Das Stadion von Olympia in Griechenland Stadion in Messene mit steinernen Sitzstufen und unbefestigten Tribünen Das Kolosseum in Rom. Amphitheater als Vorbild moderner Stadien Das Strahov-Stadion in Prag, das größte Stadion der Neuzeit Ein Stadion (Plural Stadien), teilweise auch als Arena bezeichnet, ist ein Austragungsort von sportlichen Wettkämpfen in Form eines Spielfeldes, umgeben von einer nach oben meist offenen baulichen Struktur, die es dem Publikum ermöglicht, von trassen- oder treppenförmig angeordneten Tribünen auf Steh- oder Sitzplätzen aus das Geschehen zu beobachten.

Neu!!: Versammlungsstättenverordnung und Stadion · Mehr sehen »

Szenenfläche

Die Szenenfläche ist die Spielfläche in einem Versammlungsraum, auf der die Schauspieler und Darsteller ihre Stücke darbieten.

Neu!!: Versammlungsstättenverordnung und Szenenfläche · Mehr sehen »

Theater

Das antike Theater von Epidauros aus dem 4. Jahrhundert v. Chr. Theater (von théatron ‚Schaustätte‘, ‚Theater‘; von θεᾶσθαι theasthai ‚anschauen‘) ist die Bezeichnung für eine szenische Darstellung zwischen Schauspielern, die ihre Rollen auf der Bühne in einem fiktiven Raum, in einer fiktiven Zeit, über einen fiktiven Inhalt hinweg vor dem Publikum verhandeln.

Neu!!: Versammlungsstättenverordnung und Theater · Mehr sehen »

Verordnung

In Deutschland und Österreich ist eine Verordnung (VO) eine an eine Personengruppe gerichtete, generell-verbindliche Rechtsnorm, die durch ein Regierungs- oder Verwaltungsorgan (Exekutive) erlassen wird.

Neu!!: Versammlungsstättenverordnung und Verordnung · Mehr sehen »

Versammlungsstätte

Versammlungsstätten (auch Versammlungsorte) sind gemäß Musterbauordnung (MBO) und der Landesverordnungen über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung VStättV/VStättVO) Gebäude mit (Versammlungs-)Räumen für einzeln mehr als 200 Besucher.

Neu!!: Versammlungsstättenverordnung und Versammlungsstätte · Mehr sehen »

Leitet hier um:

Muster-Versammlungsstättenverordnung, Musterversammlungsstättenverordnung, VStättV, Versammlungsstättensicherheit.

AusgehendeEingehende
Hallo! Wir sind auf Facebook! »