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Verlagsrecht

Index Verlagsrecht

Das Verlagsrecht im Sinne des deutschen § 8 Verlagsgesetzes (VerlG) ist das ausschließliche Recht, ein Werk der Literatur oder Tonkunst (das heißt Notenmaterial) zu vervielfältigen und zu verbreiten.

20 Beziehungen: Autor, Axel Nordemann, Buch, Eigentum, Eva Inés Obergfell, Hörbuch, Jan Bernd Nordemann, Kastigator, Lizenz, Nutzungsrecht, Till Eulenspiegels lustige Streiche, Urheber, Urheberrecht, Urheberrecht (Deutschland), Verlag, Verlagsgesetz, Verleger, Werk (Urheberrecht), Wilhelm Nordemann, Zuschussverlag.

Autor

Autor, weiblich Autorin, (von lateinisch auctor „Urheber, Schöpfer, Förderer, Veranlasser“), auch Verfasser (bzw. Verfasserin), bezeichnet eine Person, die ein sprachliches Werk erschaffen hat.

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Axel Nordemann

Axel Nordemann (* 12. März 1963 in Berlin) ist ein deutscher Rechtsanwalt und Honorarprofessor für Urheberrecht an der Universität Konstanz.

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Buch

Ein Buch (lateinisch liber) ist nach traditionellem Verständnis eine Sammlung von bedruckten, beschriebenen, bemalten oder auch leeren Blättern aus Papier oder anderen geeigneten Materialien, die mit einer Bindung und meistens auch mit einem Einband (Umschlag) versehen ist.

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Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

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Eva Inés Obergfell

Eva Inés Obergfell (* 24. Dezember 1971 in Brilon) ist eine deutsche Juristin und seit 1.

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Hörbuch

Beispiel eines Aufnahmeplatzes für professionelle Lesungen Hörbuch (auch Audiobuch) bezeichnet die eigenständige Veröffentlichung gesprochener Inhalte auf Tonträgern (CD, Schallplatte, Kassette) oder im Internet (Download, Stream).

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Jan Bernd Nordemann

Jan Bernd Nordemann (* 25. Juli 1965 in Berlin) ist ein deutscher Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und seit 2007 Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin.

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Kastigator

Kastigator (von, verbessern) ist eine Tätigkeitsbezeichnung des 15.

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Lizenz

Eine Lizenz („es ist erlaubt“; dazu: licentia, „Freiheit“, „Erlaubnis“) ist in verschiedenen Fachgebieten die Genehmigung oder Erlaubnis an ein Rechtssubjekt, ein Recht wirtschaftlich nutzen zu dürfen.

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Nutzungsrecht

Unter einem Nutzungsrecht versteht man das Recht eines Rechtssubjekts aus einem Vertrag, fremde Sachen oder Rechte zu nutzen.

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Till Eulenspiegels lustige Streiche

Till Eulenspiegel (Holzschnitt, 1515) Till Eulenspiegels lustige Streiche op.

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Urheber

Ein Urheber oder eine Urheberin ist eine Person, die etwas Neues geschaffen hat, besonders auf den Gebieten der Literatur, der Musik, der bildenden Kunst und der Wissenschaft.

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Urheberrecht

Das Urheberrecht ist zunächst das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht.

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Urheberrecht (Deutschland)

nbn:de:bvb:12-bsb10601249-7), S. 5 ff. Das Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst den Teil der deutschen Rechtsordnung, mit dem schöpferische Leistungen – so genannte Werke – auf den Gebieten der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst geschützt werden.

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Verlag

Ein Verlag ist in der Medienwirtschaft ein Medienunternehmen, dessen Betriebszweck in dem Erwerb des Verlagsrechts (Akquise) und der Verpflichtung zur Vervielfältigung und Verbreitung (Vertrieb) auf eigene Rechnung von Werken aus Kunst, Literatur, Musik, Unterhaltung und Wissenschaft besteht.

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Verlagsgesetz

Ein Verlagsgesetz regelt die Rechtsverhältnisse zwischen einem Autor und seinem Verleger.

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Verleger

Der Verleger ist Leiter eines Verlages für Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Musiknoten, Kalender oder andere Medienprodukte (Compact Disks, DVDs, Onlinemedien, Software, Spiele etc.). Er ist entweder als Unternehmer oder als angestellter Geschäftsführer für den Verlag in seiner Gesamtheit verantwortlich.

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Werk (Urheberrecht)

Ein Werk ist eine geschützte oder eine schützbare Schöpfung im Sinne des Urheberrechts.

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Wilhelm Nordemann

Wilhelm Nordemann (* 8. Januar 1934 in Halle (Saale)) ist ein deutscher Rechtsanwalt, Notar a. D.

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Zuschussverlag

Der im Verlagswesen gebräuchliche Begriff Zuschussverlag kann hinsichtlich der Unternehmensform und hinsichtlich des Umfangs der von einem solchen Unternehmen erhobenen '''Druckkostenzuschüsse/Kostenzuschüsse/Publikationsgebühren''' unterschiedlich sein.

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Leitet hier um:

Verlagsvertrag.

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