5 Beziehungen: Frist, Longi temporis praescriptio, Privatrecht, Verjährung (Österreich), Verjährung (Deutschland).
Frist
Eine Frist ist ein bestimmter oder zumindest bestimmbarer Zeitraum, der vor, innerhalb oder nach einem bestimmten Ereignis liegen oder Rechtswirkungen auslösen kann.
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Longi temporis praescriptio
Die longi temporis praescriptio (lat. für Verteidigung mit der langen Dauer) ist eine Einwendung des Besitzers gegenüber dem Herausgabeanspruch des Eigentümers aufgrund langer Nichtgeltendmachung seines Eigentumsrechts.
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Privatrecht
öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.
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Verjährung (Österreich)
Verjährung ist im Zivilrecht der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen.
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Verjährung (Deutschland)
Verjährung ist ein sowohl im Zivilrecht als auch im öffentlichen Recht (einschließlich des Steuerrechts) und im Strafrecht verwendeter Rechtsbegriff, dessen Wesen und Inhalt sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt und dessen Rechtsfolgen regelmäßig nach Ablauf einer bestimmten Verjährungsfrist eintreten.
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Leitet hier um:
Ablaufhemmung, Einrede der Verjährung, Neubeginn, Verjährt, Verjährungsfrist.