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Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

Index Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

Buchdeckel der VOB 2002 Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen erarbeitetes und fortgeschriebenes dreiteiliges Regelwerk für die Vergabe von Bauaufträgen samt Vertragsbedingungen.

26 Beziehungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Architektenvertrag, Auftraggeber, Auftragnehmer, Öffentlicher Auftraggeber, Bauleistung, Bauvertrag, Bauvertrag (Deutschland), Bürgerliches Gesetzbuch, Bundesministerium (Deutschland), Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen, DIN-Norm, Gebietskörperschaft (Deutschland), Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen, Gesetz, Hermann Korbion, Kommunaler Spitzenverband, Runderlass, Schuldrechtsmodernisierung, Verbraucher, Vergaberecht (Deutschland), Vergabeverordnung, Verordnung, VOB/A, VOB/B, Werkvertrag (Deutschland).

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB) sind im Unterschied zu einer Individualabrede alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt (Abs. 1 Satz 1 BGB).

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Architektenvertrag

Der Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherren und dem Architekten, in dem detailliert der Umfang der Leistungserbringung durch den Planer festgehalten wird.

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Auftraggeber

Auftraggeber ist ein Wirtschaftssubjekt, das dem anderen Vertragspartner einen Auftrag für die Besorgung eines Geschäfts überträgt.

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Auftragnehmer

Auftragnehmer ist ein Wirtschaftssubjekt, das im Rahmen eines Auftrags für den Auftraggeber die Besorgung eines Geschäfts übernimmt.

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Öffentlicher Auftraggeber

Der Rechtsbegriff Öffentlicher Auftraggeber bezeichnet im Vergaberecht diejenigen Auftraggeber, die bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags in der EU das Vergaberecht zu beachten haben, also insbesondere die Aufträge öffentlich ausschreiben müssen.

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Bauleistung

Bauleistungen sind in der Bauwirtschaft alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen.

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Bauvertrag

Ein Bauvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil (Auftragnehmer) verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen.

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Bauvertrag (Deutschland)

Der Bauvertrag ist ein Werkvertrag zwischen Auftraggeber (Besteller) und Auftragnehmer (Unternehmer) über Herstellung, Wiederherstellung, Abriss oder Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Bundesministerium (Deutschland)

Bundesministerium (fiktiv) Ein Bundesministerium ist eine einem Bundesminister zugeordnete oberste Bundesbehörde.

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Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen

Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) ist ein nichtrechtsfähiger Verein mit Sitz in Berlin.

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DIN-Norm

DIN (Deutsches Institut für Normung) Eine DIN-Norm ist ein unter Leitung des Deutschen Instituts für Normung (DIN) erarbeiteter freiwilliger Standard, in dem materielle und immaterielle Gegenstände vereinheitlicht sind.

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Gebietskörperschaft (Deutschland)

Eine Gebietskörperschaft ist in Deutschland eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Gebietshoheit auf einem räumlich abgegrenzten Teil des Staatsgebietes besitzt.

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Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen

Der Sitz der GAEB-Geschäftsstelle aus der Vogelperspektive Der Sitz der GAEB-Geschäftsstelle in Bonn Der Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) hat seit dem Jahr 1966 die Aufgabe, die Rationalisierung im Bauwesen mittels Datenverarbeitung zu fördern.

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Gesetz

Unter Gesetz versteht man.

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Hermann Korbion

Hermann Korbion (* 30. Juni 1926 in Sobernheim bei Bad Kreuznach; † 6. August 1999) war ein deutscher Richter und Rechtswissenschaftler.

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Kommunaler Spitzenverband

Kommunale Spitzenverbände sind Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften (Landkreise, Städte, Gemeinden) auf Bundes- bzw.

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Runderlass

Ein Runderlass (RdErl) ist eine Anweisung einer obersten Bundes- oder Landesbehörde – also z. B.

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Schuldrechtsmodernisierung

Unter Schuldrechtsmodernisierung versteht man in Deutschland die im Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.

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Verbraucher

Als Verbraucher oder Konsument wird eine natürliche Person bezeichnet, die eine oder mehrere Waren oder Dienstleistungen zur eigenen privaten Bedürfnisbefriedigung käuflich erwirbt.

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Vergaberecht (Deutschland)

Das deutsche Vergaberecht umfasst alle Rechtsnormen über die Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche und (in gewissen Fällen) private Auftraggeber.

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Vergabeverordnung

Die Vergabeverordnung (VgV) ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, die seit ihrer Neufassung von 2016 der Umsetzung des Pakets zur Modernisierung des europäischen Vergaberechts dient.

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Verordnung

In Deutschland und Österreich ist eine Verordnung (VO) eine an eine Personengruppe gerichtete, generell-verbindliche Rechtsnorm, die durch ein Regierungs- oder Verwaltungsorgan (Exekutive) erlassen wird.

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VOB/A

Die VOB/A, vollständiger Titel VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen, sind traditionsreiche durch Auftraggeber- und Auftragnehmerverbände gemeinsam entwickelte und laufend fortgeschriebene Bestimmungen, die die Vergabe von Bauleistungen in Deutschland regeln.

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VOB/B

Die VOB/B, vollständiger Titel VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, ist ein traditionsreiches, durch Auftraggeber- und Auftragnehmerverbände gemeinsam entwickeltes und laufend fortgeschriebenes Klauselwerk, das zur Verwendung als Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bauverträge in Deutschland konzipiert ist.

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Werkvertrag (Deutschland)

Ein Werkvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil (Unternehmer) verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen.

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Leitet hier um:

Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen, Allgemeine Technische Vertragsbedingungen, VOB C, VOB/C, Verdingungsordnung für Bauleistungen.

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