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Verfassung des Königreichs Bayern von 1818

Index Verfassung des Königreichs Bayern von 1818

Schematische Darstellung der Verfassung von 1818Die Verfassung des Königreichs Bayern von 1818 war die zweite Verfassung des Königreichs Bayern.

39 Beziehungen: Auswanderung, Bamberger Verfassung, Bavarikon, Bayerische Ständeversammlung, Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Deutscher Bund, Deutsches Kaiserreich, Frauenwahlrecht, Georg von Breunig, Gewaltenteilung, Gewissensfreiheit, Grundrechte, Haus der Bayerischen Geschichte, Hoher Adel, Initiativrecht, Kammer der Abgeordneten (Bayern), Königreich Bayern, Klassenwahlrecht, Klemens Wenzel Lothar von Metternich, Klerus, Ludwig III. (Bayern), Max Döllner, Maximilian I. Joseph (Bayern), Monarchie, Monarchisches Prinzip, Novemberrevolution, Otto (Bayern), Petition, Pressefreiheit, Prinzregent, Reichsjustizgesetze, Reichsrat (Bayern), Verfassung des Königreichs Bayern von 1808, Verfassungsgerichtsbarkeit, Verhältniswahl, Volksvertretung, Wahlgeheimnis, Wahlrecht, Zensuswahlrecht.

Auswanderung

Deutsche Emigranten gehen an Bord eines in die USA fahrenden Dampfers (um 1850) Japanisches Regierungsplakat zur Förderung der Auswanderung nach Brasilien Österreichisch-Ungarische Auswanderer auf einem Schiff der Austro-Americana in Triest Anfang des 20. Jahrhunderts Auswandererlager der Hamburger BallinStadt (1907) Auswanderung oder Emigration (von, e ‚hinaus‘ und migrare ‚wandern‘) ist das Verlassen eines Heimatlandes auf Dauer.

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Bamberger Verfassung

Die Bamberger Verfassung von 1919 war die erste demokratische Verfassung Bayerns.

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Bavarikon

Logo des Kulturportals bavarikon Alte Ansicht von Dingolfinghttps://www.bavarikon.de/object/bav:HVO-OBJ-0000000HVBSB0913 hier im bavarikon bavarikon ist das Internetportal des Freistaats Bayern zur Präsentation von Kunst-, Kultur- und Wissensschätzen aus Einrichtungen in Bayern.

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Bayerische Ständeversammlung

Bayerischer Landtag, München, Prannerstraße (zerstört im Zweiten Weltkrieg), 1884 Die Bayerische Ständeversammlung, ab 1848 Landtag, war das von 1819 bis 1918 bestehende Parlament des Königreichs Bayern und damit der Vorläufer des heutigen Bayerischen Landtags.

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Bayerischer Verfassungsgerichtshof

Gerichtsgebäude in der Prielmayerstr. 5 in München Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist das Landesverfassungsgericht des Freistaats Bayern und stellt eines der drei Verfassungsorgane neben Landtag und Staatsregierung dar.

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Deutscher Bund

Wappen des Deutschen Bundes mit dem Doppeladler (ab März 1848) Deutscher Bund 1815–1866 Andere Staaten des Deutschen Bundes Der Deutsche Bund war ein Staatenbund, auf den sich im Jahr 1815 die „souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands“ mit Einschluss des Kaisers von Österreich und der Könige von Preußen, von Dänemark (hinsichtlich Holsteins) und der Niederlande (hinsichtlich Luxemburgs) geeinigt hatten.

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Deutsches Kaiserreich

Deutsches Kaiserreich ist die nachträgliche Bezeichnung des Deutschen Reiches für die Epoche von seiner Gründung 1871 bis zum Ende der Monarchie in der Novemberrevolution von 1918.

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Frauenwahlrecht

Annie Kenney (links) und Christabel Pankhurst demonstrieren während des Women’s Sunday für das Frauenwahlrecht in Großbritannien (1908) Veranstaltungshinweis zur Forderung nach dem Frauenwahlrecht (ca. 1908) Frauenwahlrecht bedeutet, dass Frauen eines Landes die Möglichkeit haben, an politischen Abstimmungen aktiv und passiv teilzunehmen.

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Georg von Breunig

Georg Ritter von Breunig Georg Breunig, seit 1907 Ritter von Breunig, (* 1. August 1855 in Dettelbach; † 6. Januar 1933 in München) war ein bayerischer Finanzbeamter und Politiker.

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Gewaltenteilung

'''Gewaltenteilung''' zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Gewaltenteilung, in Österreich auch Gewaltentrennung, ist ein tragendes Organisations- und Funktionsprinzip der Verfassung eines Rechtsstaats.

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Gewissensfreiheit

Gewissensfreiheit ist die Freiheit, Entscheidungen und Handlungen aufgrund des Gewissens, frei von äußerem Zwang, durchführen zu können.

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Grundrechte

Französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 1789 Grundrechte sind wesentliche Rechte, die Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber Staaten als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden.

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Haus der Bayerischen Geschichte

Gebäude, in dem sich das Haus der Bayerischen Geschichte befindet – Zentrale und Verwaltung (Augsburg, Zeuggasse 7) Das Haus der Bayerischen Geschichte (HdBG) wurde 1983 als Behörde des Freistaats Bayern ins Leben gerufen und hat seit September 1993 seinen Sitz in Augsburg.

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Hoher Adel

Hoher Adel oder Hochadel bezeichnet gewöhnlich die Adelsgeschlechter zumindest fürstlichen Ranges (im weiteren Sinne des Begriffes Fürst).

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Initiativrecht

Als Initiativrecht bezeichnet man das Recht von Organen eines Staates – in direkten Demokratien auch das Recht der Bürger –, einer Institution der gesetzgebenden Gewalt (Legislative) einen Gesetzentwurf zur Abstimmung vorzulegen.

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Kammer der Abgeordneten (Bayern)

Schematische Darstellung der Verfassung von 1818 mit der Abgeordnetenkammer Die Kammer der Abgeordneten war von 1819 bis 1919 neben der Kammer der Reichsräte die zweite Kammer der bayerischen Ständeversammlung (des Landtags des Königreichs Bayern) und damit Vorläufer des heutigen Bayerischen Landtages.

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Königreich Bayern

Das Königreich Bayern war ein Staat in Mitteleuropa.

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Klassenwahlrecht

Aufruf zur Wählerversammlung der 5. Wählerklasse (Österreichische Reichsratswahl 1897) Beim Klassen- oder Kurienwahlrecht sind die Wahlberechtigten in Gruppen (Klassen, Kurien) eingeteilt.

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Klemens Wenzel Lothar von Metternich

150px Wappen nach seiner Erhebung zum Fürsten Klemens Wenzel Lothar von Metternich (vollständig Clemens Wenceslaus Nepomuk Lothar, Fürst, bis 1813 Graf von Metternich-Winneburg zu Beilstein; * 15. Mai 1773 in Koblenz; † 11. Juni 1859 in Wien) war ein österreichischer Diplomat, Politiker und Staatsmann.

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Klerus

Kleriker Der Klerus (altertümlich auch Klerisei oder Clerisei) ist die Gesamtheit der Angehörigen des geistlichen Standes, der Kleriker.

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Ludwig III. (Bayern)

Ludwig III. von Bayern, 1914 (Fotografie im Atelier Elvira) Ludwig Leopold Joseph Maria Aloys Alfred, König von Bayern als Ludwig III. (* 7. Januar 1845 in München; † 18. Oktober 1921 auf Schloss Nádasdy in Sárvár, Ungarn), war ab 1912 Prinzregent und von 1913 bis 1918 der letzte König von Bayern.

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Max Döllner

Max Döllner (* 31. März 1874 in Burgebrach bei Bamberg; † 7. Januar 1959 in Köln) war ein deutscher Mediziner und Heimatforscher.

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Maximilian I. Joseph (Bayern)

''König Max I. Joseph im Krönungsornat'', Gemälde von Joseph Karl Stieler, 1822. Maximilian I. Joseph oder kurz Max Joseph (* 27. Mai 1756 in Mannheim; † 13. Oktober 1825 auf Schloss Nymphenburg) aus dem Haus Wittelsbach war von 1799 bis 1806 als Maximilian IV. (auch Max IV. Joseph) Kurfürst und ab 1806 als Maximilian I. (auch Max I. Joseph) König von Bayern.

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Monarchie

Monarchien Der Begriff Monarchie (altgr. μοναρχία monarchía ‚Alleinherrschaft‘, aus μόνος monos ‚ein‘ und ἄρχειν archein ‚herrschen‘) bezeichnet eine Staatsform mit einer Person, dem Monarchen, welcher das Amt des Staatsoberhaupts typischerweise auf Lebenszeit oder bis zu seiner Abdankung innehat.

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Monarchisches Prinzip

Das monarchische Prinzip bestimmt den Fürsten zum souveränen Träger der Staatsgewalt.

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Novemberrevolution

Roten Fahne am 9. November 1918 vor dem Brandenburger Tor in Berlin „Roter Matrose“ am Friedhof der Märzgefallenen in Berlin, Statue von Hans Kies Die Novemberrevolution von 1918/19 führte in der Endphase des Ersten Weltkriegs zum Sturz der Monarchie im Deutschen Reich und zu dessen Umwandlung in eine parlamentarische Demokratie, die Weimarer Republik.

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Otto (Bayern)

Otto Wilhelm Luitpold Adalbert Waldemar von Wittelsbach, König von Bayern (Rufname Otto; * 27. April 1848 in München; † 11. Oktober 1916 in Schloss Fürstenried), war vom 14.

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Petition

Unterschriftensammlung für eine Petition Eine Petition (Bittschrift, Gesuch, Eingabe; bildungssprachlich auch Adresse) (auch Petitum) ist ein Schreiben (eine Bittschrift, ein Ersuchen, eine Beschwerde) an eine zuständige Stelle, zum Beispiel eine Behörde oder Volksvertretung.

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Pressefreiheit

US-Briefmarke zum Gedenken an die Pressefreiheit Pressefreiheit, genauer die äußere Pressefreiheit, ist das Recht von Einrichtungen des Rundfunks, der Presse und anderer Medien auf ungehinderte Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem auf die staatlich unzensierte Veröffentlichung von Nachrichten und Meinungen.

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Prinzregent

Luitpold, Prinzregent von Bayern Ein Prinzregent führt die Regierungsgeschäfte vertretungsweise für einen Fürsten, der selbst (wegen Abwesenheit, Minderjährigkeit, Geisteskrankheit oder sonstiger Unmündigkeit) hierzu nicht mehr oder noch nicht in der Lage ist.

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Reichsjustizgesetze

Deutsches Reichsgesetzblatt 1877 004 041.jpg|Gerichtsverfassungs­gesetz Deutsches Reichsgesetzblatt 1877 006 083.jpg|Civilprozeß­ordnung Deutsches Reichsgesetzblatt 1877 008 253.jpg|Strafprozeß­ordnung Deutsches Reichsgesetzblatt 1877 010 351.jpg|Konkursordnung Als Reichsjustizgesetze werden jene Gesetze bezeichnet, die im Jahr 1877 im Deutschen Reich verabschiedet wurden und am 1.

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Reichsrat (Bayern)

Sitzungssaal der Kammer der Reichsräte in der Prannerstraße in München Schematische Darstellung der Verfassung von 1818 mit dem Reichsrat Siegelmarke Büro der Kammer der Reichsräte Die Kammer der Reichsräte war im Zweikammersystem der Bayerischen Ständeversammlung nach der Bayerischen Verfassung von 1818 die erste Kammer.

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Verfassung des Königreichs Bayern von 1808

Die Verfassung des Königreichs Bayern von 1808 (auch: Constitution für das Königreich Baiern von 1808) war die erste verfassungsrechtliche Grundlage Bayerns und hatte als erste eine ständeunabhängige Volksvertretung in einem deutschen Staat eingeführt.

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Verfassungsgerichtsbarkeit

Die Verfassungsgerichtsbarkeit prüft die Vereinbarkeit von Hoheitsakten, insbesondere Gesetzen, mit der Verfassung des jeweiligen Staates.

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Verhältniswahl

Eine Verhältniswahl (in der Schweiz auch Proporzwahl oder kurz Proporz genannt) ist eine Wahl unter einem Wahlsystem, bei dem die Sitze möglichst genau in dem Verhältnis zugeteilt werden, in welchem abgestimmt wurde.

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Volksvertretung

Die Volksvertretung ist die politische Repräsentation des Volkes in einem organisierten und strukturierten Organ.

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Wahlgeheimnis

Bundestagswahl 1961: Wähler vor einer Wahlkabine, die das Wahlgeheimnis sichern soll. Das Wahlgeheimnis schützt den Wähler bei einer geheimen Wahl oder Abstimmung davor, dass seine Wahlentscheidung beobachtet wird oder nachträglich rekonstruiert werden kann.

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Wahlrecht

Das Wahlrecht der Staatsbürger, ihre Wahlberechtigung, ist eine der tragenden Säulen der repräsentativen Demokratie und soll sicherstellen, dass die repräsentativ eingeschränkte Volkssouveränität gewahrt bleibt.

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Zensuswahlrecht

Unter Zensuswahlrecht versteht man ein Wahlsystem, das ein ungleiches Wahlrecht vorsieht.

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Leitet hier um:

Verfassung des Königreichs Bayern.

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