16 Beziehungen: Gerichtsverfahren, Gerichtsverfassungsgesetz, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Ne bis in idem, Parteifähigkeit, Prozessuale Tat, Prozessurteil, Rechtshängigkeit, Rechtskraft (Deutschland), Rechtswissenschaft, Strafantrag, Strafprozessordnung (Deutschland), Strafprozessrecht, Unterbrechung (Recht), Verfolgungshindernis, Zivilprozessrecht.
Gerichtsverfahren
Das Gerichtsverfahren oder kurz Verfahren ist die gerichtliche Überprüfung eines Sachverhalts auf seine Rechtsfolgen.
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Gerichtsverfassungsgesetz
Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) regelt in Deutschland die Gerichtsverfassung eines Teils der ordentlichen Gerichtsbarkeit, nämlich der streitigen Zivilgerichtsbarkeit und der Strafgerichtsbarkeit.
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.
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Ne bis in idem
Ne bis in idem ‚nicht zweimal in derselben Sache‘, oder bis de eadem re ne sit actio ‚zweimal sei zur selben Sache keine Verhandlung‘, ist die lateinische Formulierung eines Rechtsgrundsatzes des Römischen Rechts, dessen Kerngedanke schon beim athenischen Redner Demosthenes (* 384 v. Chr.; † 322 v. Chr.) in seiner Einrede gegen Nausimachos und Xenopeithes (Παραγραφή προς Ναυσίμαχον και Ξενοπείθην) nachzuweisen ist (D. 38,4): Ὅτι δ᾽ οὐκ ἐῶσιν οἱ νόμοι περὶ τῶν οὕτω πραχθέντων αὖθις δικάζεσθαι, νομίζω μὲν ἅπαντας ὑμᾶς εἰδέναι (Dass die Gesetze es nicht zulassen, über das, was so ausgehandelt worden ist, erneut gerichtlich zu urteilen, wisst ihr, glaube ich, alle.). Der Rechtsgrundsatz beschreibt einen Teilaspekt der materiellen Rechtskraft: Ein mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbares Urteil klärt einen bestimmten Sachverhalt im Umfang des Tenors abschließend.
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Parteifähigkeit
Parteifähigkeit bezeichnet im deutschen Zivilprozessrecht die Fähigkeit, in einem Gerichtsverfahren Partei (Kläger oder Beklagter) zu sein.
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Prozessuale Tat
Die prozessuale Tat ist ein Begriff des deutschen Strafprozessrechts.
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Prozessurteil
In einem Prozessurteil entscheidet das zuständige Gericht ausschließlich über die Zulässigkeit einer Klage, eines Rechtsmittels oder eines anderen Rechtsbehelfs.
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Rechtshängigkeit
Die Rechtshängigkeit oder auch Litispendenz bezeichnet im Prozessrecht einen bestimmten prozessualen Zustand eines Rechtsverhältnisses.
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Rechtskraft (Deutschland)
Der Rechtsbegriff Rechtskraft bezeichnet bestimmte Rechtswirkungen, die von einem gerichtlichen Urteil oder Beschluss ausgehen, sowie die Voraussetzungen, unter denen diese Wirkungen eintreten.
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Rechtswissenschaft
Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.
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Strafantrag
Strafantrag steht für.
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Strafprozessordnung (Deutschland)
Die deutsche Strafprozessordnung (StPO) ist der umfassende Gesetzestext, der die Vorschriften für die Durchführung des Strafverfahrens im weiteren Sinne beinhaltet.
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Strafprozessrecht
Das Strafprozessrecht oder Strafverfahrensrecht ist formalrechtlicher Natur und normiert mit der Strafprozessordnung die Verfahrensregeln für Strafprozesse.
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Unterbrechung (Recht)
Die Unterbrechung ist im deutschen Verfahrensrecht eine Situation, in der das Gericht keine weiteren Verfahrenshandlungen vornimmt.
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Verfolgungshindernis
Verfolgungshindernis, auch Strafverfolgungshindernis oder Verfolgungsverbot, ist ein Rechtsbegriff aus dem Strafprozessrecht und bedeutet das Fehlen einer prozessualen Voraussetzung für die Verfolgung einer Straftat.
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Zivilprozessrecht
Das Zivilprozessrecht oder Zivilverfahrensrecht bezeichnet als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozessen), also Gerichtsverfahren im Bereich des Zivilrechts regeln – in Abgrenzung zu Strafprozessen und Verfahren in anderen Rechtsgebieten.
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Leitet hier um:
Prozesshindernis, Prozessvoraussetzung, Verfahrenshindernis.