8 Beziehungen: Aufsichtsbehörde, Bundesdatenschutzgesetz, Datenschutz-Grundverordnung, Datenschutzbeauftragter (Datenschutz-Grundverordnung), Datenschutzrecht, Personenbezogene Daten, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Zwangsgeld.
Aufsichtsbehörde
Aufsichtsbehörden sind Behörden eines Staates, welche mit der Dienst-, Fach- und/oder Rechtsaufsicht über privatrechtliche oder andere staatliche Institutionen betraut sind.
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Bundesdatenschutzgesetz
Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt und präzisiert die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) an den Stellen, die nationalen Regelungen der EU-Staaten überlassen sind.
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Datenschutz-Grundverordnung
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO oder DS-GVO; RGPD, GDPR) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die meisten Verantwortlichen, sowohl private wie öffentliche, EU-weit vereinheitlicht werden.
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Datenschutzbeauftragter (Datenschutz-Grundverordnung)
Der Begriff Datenschutzbeauftragter hat in der umgangssprachlichen Nutzung zwei verschiedene Bedeutungen.
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Datenschutzrecht
Das Datenschutzrecht ist das Teilgebiet des Rechts, das sich mit dem Datenschutz befasst.
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Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind im Datenschutzrecht alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen.
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Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist eine durch das europäische Datenschutzrecht vorgeschriebene Auflistung aller Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten.
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Zwangsgeld
Das Zwangsgeld ist ein Ordnungsmittel zur zwangsweisen gerichtlichen oder behördlichen Durchsetzung von Verhaltenspflichten, die der Verpflichtete selbst erfüllen kann (u. a. sogenannte unvertretbare Handlungen).