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Verfahrensrüge

Index Verfahrensrüge

Unter einer Verfahrensrüge wird im deutschen Strafprozess eine Rüge der Revision verstanden, die das Verfahren, mit dem das Gericht zum Urteil gelangt ist, rügt.

9 Beziehungen: Aufklärungsrüge, Besetzungsrüge, Beweisantrag, Inbegriffsrüge, Revision (Recht), Revisionsgrund, Sachrüge, Strafprozessordnung (Deutschland), Strafprozessrecht (Deutschland).

Aufklärungsrüge

Die Aufklärungsrüge ist ein Begriff aus dem deutschen Strafprozessrecht.

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Besetzungsrüge

Die Besetzungsrüge und der dazugehörige Besetzungseinwand sind besondere Rechtsbehelfe im deutschen Strafprozess, die es erlauben, die Besetzung des Gerichts in einem laufenden Verfahren oder die Verletzung der Pflicht zur Mitteilung der Besetzung geltend zu machen.

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Beweisantrag

Ein Beweisantrag ist im deutschen Recht ein Antrag an das Gericht, einen bestimmten Beweis zu erheben.

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Inbegriffsrüge

Die Inbegriffsrüge ist ein Begriff aus dem deutschen Recht der strafprozessualen Revision.

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Revision (Recht)

Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung; das mit einer Revision befasste Gericht heißt Revisionsgericht.

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Revisionsgrund

Als Revisionsgrund wird im Verfahrensrecht derjenige Fehler in der Anwendung des materiellen oder des prozessualen Rechts bezeichnet, auf dessen Vorliegen sich das von einer Partei eingelegte Rechtsmittel der Revision stützt.

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Sachrüge

Mit der Sachrüge (auch Sachbeschwerde genannt) kann in der Revision im Strafprozess gerügt werden, dass das materielle Recht falsch angewendet worden ist.

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Strafprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Strafprozessordnung (StPO) ist der umfassende Gesetzestext, der die Vorschriften für die Durchführung des Strafverfahrens im weiteren Sinne beinhaltet.

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Strafprozessrecht (Deutschland)

In Deutschland ist die Grundlage für den Strafprozess (auch Strafverfahren genannt) die Strafprozessordnung (StPO); sie ist keine Verordnung, sondern ein förmliches Gesetz, das im 19. Jahrhundert geschaffen wurde.

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