4 Beziehungen: Einstellung des Insolvenzverfahrens, Einstellung des Konkursverfahrens, Einstellung des Strafverfahrens (Deutschland), Einstellung des Strafverfahrens (Schweiz).
Einstellung des Insolvenzverfahrens
Die Einstellung des Insolvenzverfahrens bezeichnet im Insolvenzrecht Deutschlands die vorzeitige Verfahrensbeendigung durch einen Beschluss des Insolvenzgerichts.
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Einstellung des Konkursverfahrens
Die Einstellung des Konkursverfahrens bezeichnet man in der Schweiz im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht die vorzeitige Verfahrensbeendigung durch einen Gerichtsbeschluss.
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Einstellung des Strafverfahrens (Deutschland)
Die Einstellung des Strafverfahrens bedeutet im Strafverfahrensrecht Deutschlands die Verfahrensbeendigung bei Offenhalten der Schuldfrage.
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Einstellung des Strafverfahrens (Schweiz)
Als Einstellung des Strafverfahrens wird im Strafrecht der Schweiz und im schweizerischen Militärstrafrecht der Abschluss eines Untersuchungsverfahrens durch Beschluss der Staatsanwaltschaft bezeichnet.
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Leitet hier um:
Einstellung des Strafverfahrens, Einstellungsverfügung, Verfahrenseinstellung.