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Vereinsrecht

Index Vereinsrecht

Vereinsrecht bezeichnet.

6 Beziehungen: Verein, Vereinsgesetz, Vereinsrecht (Deutschland), Vereinsrecht (Elsaß-Lothringen), Vereinsrecht (Frankreich), Vereinsrecht (Schweiz).

Verein

Der Verein (etymologisch aus vereinen ‚eins werden‘ und etwas ‚zusammenbringen‘) oder Klub bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.

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Vereinsgesetz

Vereinsgesetz nennt man.

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Vereinsrecht (Deutschland)

In der deutschen Rechtswissenschaft ist Vereinsrecht das Rechtsgebiet, das den Verein regelt.

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Vereinsrecht (Elsaß-Lothringen)

Das Reichsland Elsaß-Lothringen übernahm 1871 zunächst das Vereinsrecht Frankreichs.

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Vereinsrecht (Frankreich)

In der französischen Rechtswissenschaft bezeichnet Vereinsrecht (droit des associations) das Rechtsgebiet, das sich mit der Gründung und Organisation von Vereinen beschäftigt.

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Vereinsrecht (Schweiz)

In der Rechtswissenschaft der Schweiz bezeichnet Vereinsrecht ein Rechtsgebiet, das sich mit Gründung und Organisation von Vereinen beschäftigt.

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Leitet hier um:

Droit des associations.

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