6 Beziehungen: Verein, Vereinsgesetz, Vereinsrecht (Deutschland), Vereinsrecht (Elsaß-Lothringen), Vereinsrecht (Frankreich), Vereinsrecht (Schweiz).
Verein
Der Verein (etymologisch aus vereinen ‚eins werden‘ und etwas ‚zusammenbringen‘) oder Klub bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.
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Vereinsgesetz
Vereinsgesetz nennt man.
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Vereinsrecht (Deutschland)
In der deutschen Rechtswissenschaft ist Vereinsrecht das Rechtsgebiet, das den Verein regelt.
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Vereinsrecht (Elsaß-Lothringen)
Das Reichsland Elsaß-Lothringen übernahm 1871 zunächst das Vereinsrecht Frankreichs.
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Vereinsrecht (Frankreich)
In der französischen Rechtswissenschaft bezeichnet Vereinsrecht (droit des associations) das Rechtsgebiet, das sich mit der Gründung und Organisation von Vereinen beschäftigt.
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Vereinsrecht (Schweiz)
In der Rechtswissenschaft der Schweiz bezeichnet Vereinsrecht ein Rechtsgebiet, das sich mit Gründung und Organisation von Vereinen beschäftigt.
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