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Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

Index Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der tarifpolitische Dachverband der kommunalen Verwaltungen und Betriebe in Deutschland, die in den Kommunaler Arbeitgeberverband (KAV) genannten Landesverbänden gegliedert sind.

16 Beziehungen: Arbeitgeber, Arbeitgeberverband, Öffentlicher Dienst, Bundes-Angestelltentarifvertrag, Dachverband, DBB Beamtenbund und Tarifunion, Gelsenkirchen, Gemeinde, Karin Welge, Sozial- und Erziehungsdienst, Tarifverhandlung, Tarifvertrag, Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Tarifvertragspartei, Verwaltung.

Arbeitgeber

Arbeitgeber sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen.

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Arbeitgeberverband

Ein Arbeitgeberverband ist ein Zusammenschluss von Arbeitgebern (Unternehmer) zum Zwecke gemeinsamer Interessenvertretung gegenüber Gewerkschaften und Staat.

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Öffentlicher Dienst

Der öffentliche Dienst (öD), umgangssprachlich auch Staatsdienst, ist das Tätigkeitsfeld der Beamten und weiterer aufgrund öffentlichen Rechts beschäftigter Personen (wie Richter, Soldaten und Rechtsreferendare), wie auch privatrechtlich angestellter Arbeitnehmer (Tarifbeschäftigter) von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen.

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Bundes-Angestelltentarifvertrag

Der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) regelte in Deutschland die Beschäftigungsbedingungen und die Bezahlung der meisten Angestellten im Öffentlichen Dienst. Er galt vom 1. April 1961 bis zum 30. September 2005 für die Angestellten des Bundes und der Kommunen bzw. bis 31. Oktober 2006 für die Angestellten der Länder; in Hessen galt er noch bis 2009 und in Berlin bis 2010 (vgl. unten). Die Eingruppierungsregelungen galten bis zum Inkrafttreten von neuen Entgeltordnungen zum TVöD/TV-L auch danach weiter.

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Dachverband

Ein Dachverband ist eine Organisation, die aus mehreren thematisch-fachlich oder regional zusammengehörigen Unterorganisationen besteht.

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DBB Beamtenbund und Tarifunion

Der DBB Beamtenbund und Tarifunion (früher Deutscher Beamtenbund, eigene Schreibweise dbb beamtenbund und tarifunion) ist ein Dachverband von Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und des privaten Dienstleistungssektors mit 40 Mitgliedsgewerkschaften mit Sitz in Berlin.

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Gelsenkirchen

Gelsenkirchen von SO, 2004 Gelsenkirchen ist eine Großstadt im zentralen Ruhrgebiet in Nordrhein-Westfalen und gehört zur Metropolregion Rhein-Ruhr.

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Gemeinde

Als Gemeinde oder politische Gemeinde (auch Kommune) bezeichnet man Gebietskörperschaften (territoriale und hoheitliche Körperschaften des öffentlichen Rechts), die im öffentlich-verwaltungsmäßigen Aufbau von Staaten meistens die kleinste räumlich-administrative, also politisch-geographische Verwaltungseinheit darstellen.

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Karin Welge

Karin Welge (* 28. Oktober 1962 in Wadern) ist eine deutsche Politikerin (SPD) und seit dem 1.

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Sozial- und Erziehungsdienst

Der Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) ist in Deutschland eine Sammelbezeichnung von circa 50 Berufsgruppen im sozialen und erzieherischen Bereich.

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Tarifverhandlung

Tarifverhandlungen werden im deutschen Arbeitsrecht die Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer, üblicherweise Arbeitgeberverband und Gewerkschaft) in einer Branche mit dem Ziel genannt, für ein bestimmtes Tarifgebiet einen Flächentarifvertrag oder Firmentarifvertrag zur einheitlichen Entlohnung und für einheitliche Arbeitsbedingungen abzuschließen.

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Tarifvertrag

Der Tarifvertrag in Deutschland ist ein Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien im Rahmen der grundgesetzlich garantierten Tarifautonomie.

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Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes

Der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) ist ein aus mehreren Teilen bestehender Tarifvertrag für die Auszubildenden bei Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung des Bundes und der Kommunen. Er ist am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten und löste den Manteltarifvertrag für Auszubildende (MTA) ab. Der TVAöD gilt für den Tarifbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD), also für Betriebe und Verwaltungen des Bundes und der Kommunen (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) einschl. der Sparkassen sowie für den Tarifbereich des TV-V (Versorgungswirtschaft) und des TV-N (Nahverkehr). Auf Arbeitnehmerseite waren die Gewerkschaft ver.di, auch handelnd für die anderen DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes sowie die DBB-Tarifunion beteiligt.

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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist ein Vertragswerk für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist (§ 1 Abs. 1 TVöD). Er trat am 1. Oktober 2005 in Kraft. Gegliedert ist der TVöD in zwei Teile: Der Allgemeine Teil (AT) enthält Regelungen für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes, darunter allgemeine Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Eingruppierung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Ausschlussfristen. Der Besondere Teil (BT) enthält Bestimmungen nur für bestimmte Sparten bspw. für die Verwaltung (BT-V), für Krankenhäuser (BT-K), für Sparkassen (BT-S), für Flughäfen (BT-F) und für Entsorgung (BT-E). Neben dem TVöD existieren zahlreiche weitere Tarifverträge mit Gültigkeit für den öffentlichen Dienst.

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Tarifvertragspartei

Tarifvertragsparteien, auch Tarifparteien oder Tarifvertragspartner genannt, sind die Parteien eines Tarifvertrags.

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Verwaltung

Unter Verwaltung versteht man allgemein administrative Tätigkeiten, die mit der Besorgung eigener oder fremder Angelegenheiten zusammenhängen und meist in einem institutionellen Rahmen wie Behörden, öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen stattfinden.

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