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Verbundenes Unternehmen

Index Verbundenes Unternehmen

Als verbundene Unternehmen, auch Konzernunternehmen, bezeichnet man in Deutschland und Österreich üblicherweise Unternehmen ein und desselben Konzerns.

20 Beziehungen: Aktiengesetz (Deutschland), Assoziiertes Unternehmen, Aufwand, Erlös, Ertrag, Fachempfehlungen zur Rechnungslegung, Forderung, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Gewinn, Handelsgesetzbuch, Konzern, Konzernabschluss, Mutterunternehmen, Rechnungslegung, Rechtsform, Saldo, Schweiz, Tochtergesellschaft, Unternehmen, Verbindlichkeit.

Aktiengesetz (Deutschland)

Das deutsche Aktiengesetz (AktG) regelt die Errichtung, die Verfassung, Rechnungslegung, Hauptversammlungen und Liquidation von Aktiengesellschaften sowie von Kommanditgesellschaften auf Aktien.

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Assoziiertes Unternehmen

Ein Unternehmen ist für ein anderes Unternehmen (Investor) ein assoziiertes Unternehmen, wenn der Investor auf das assoziierte Unternehmen einen maßgeblichen jedoch keinen beherrschenden Einfluss ausübt.

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Aufwand

Aufwand ist in der Wirtschaft allgemein der materielle oder ideelle Einsatz, den ein Wirtschaftssubjekt erbringen muss, um eine Leistung zu erstellen oder eine Gegenleistung zu erhalten.

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Erlös

Erlös ist in der Betriebswirtschaftslehre und im Rechnungswesen der Gegenwert, der einem Unternehmen in Form von Zahlungsmitteln oder Forderungen durch den Verkauf von Gütern oder Dienstleistungen zufließt.

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Ertrag

Ertrag ist in der Wirtschaft allgemein die Summe oder das Ergebnis der erbrachten wirtschaftlichen Leistung.

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Fachempfehlungen zur Rechnungslegung

Die Fachempfehlungen zur Rechnungslegung sind schweizerische Rechnungslegungsnormen, die von der SIX Exchange Regulation anerkannt sind und im privaten sowie öffentlich-rechtlichen Bereich eine grosse Verbreitung haben.

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Forderung

Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruchs verstanden.

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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Zentralnorm des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrechts.

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Gewinn

Gewinn oder Ergebnis ist in der Wirtschaftswissenschaft der Überschuss der Erträge über die Aufwendungen eines Unternehmens.

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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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Konzern

Als Konzern bezeichnet man den Zusammenschluss eines herrschenden und eines oder mehrerer abhängiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter der Leitung des herrschenden Unternehmens, wobei jedes Unternehmen weiterhin einen eigenen Jahresabschluss erstellt.

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Konzernabschluss

Ein Konzernabschluss ist ein Jahresabschluss oder Zwischenabschluss eines Konzerns.

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Mutterunternehmen

Mutterunternehmen (auch Muttergesellschaft; englisch: parent company) ist im Konzernrecht ein Unternehmen, das durch konzerntypische Beziehungen mit einem oder mehreren anderen Unternehmen (Tochterunternehmen) verbunden ist und auf diese beherrschenden Einfluss ausüben kann.

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Rechnungslegung

Rechnungslegung ist.

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Rechtsform

Die Rechtsform ist der durch Gesetze zwingend vorgeschriebene rechtliche Rahmen von Gesellschaften, mit dem einige gesetzlich vorgegebene Strukturmerkmale verbunden sind und mit dem Gesellschaften am Wirtschaftsleben teilnehmen.

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Saldo

Der Saldo ist in der Buchführung die Differenz zwischen der Soll- und der Habenseite eines Kontos.

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Schweiz

Die Schweiz (oder), amtlich Schweizerische Eidgenossenschaft, ist ein föderalistischer, demokratischer Staat in Mitteleuropa.

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Tochtergesellschaft

Tochtergesellschaft (auch Tochterunternehmen), kurz auch Tochter genannt, ist im Konzernrecht ein Unternehmen, das durch konzerntypische Beziehungen mit einem anderen Unternehmen (Mutterunternehmen) verbunden ist und unter dessen Leitung steht.

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Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft bezeichnet. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen); sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip. In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.

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Verbindlichkeit

Unter einer Verbindlichkeit versteht das Schuldrecht die Verpflichtung des Schuldners, dem Gläubiger gegenüber eine Leistung zu erbringen.

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Leitet hier um:

Konzernunternehmen, Transaktionen mit nahe stehenden Personen.

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