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Verbundener Vertrag

Index Verbundener Vertrag

Unter einem verbundenen Vertrag versteht das deutsche Schuldrecht einen Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung, der mit einem Darlehensvertrag verbunden ist.

35 Beziehungen: Abwicklung (Recht), Anfechtung, Anzahlung, Übereignung, Darlehen (Deutschland), Fernabsatzgesetz, Gesamtschuld, Gewährleistung, Insolvenzrisiko, Kaufvertrag (Deutschland), Leistung (Recht), Lieferung, Markus Artz, Nacherfüllung, Peremptorische Einrede, Peter Bülow, Rücktritt (Zivilrecht), Rechtsfolge, Reisevertrag, Richtlinie 97/7/EG (Fernabsatzrichtlinie), Schuldbeitritt, Schuldrecht (Deutschland), Schuldrechtsmodernisierung, Sibylle Kessal-Wulf, Sicherungsvertrag, Teilzeit-Wohnrechtegesetz, Trennungsprinzip (Zivilrecht), Unternehmer, Unwirksamkeit, Verbraucher, Verbraucherdarlehensvertrag, Verbraucherkreditgesetz (Deutschland), Werkvertrag (Deutschland), Widerruf (Recht), Willenserklärung.

Abwicklung (Recht)

Mit Abwicklung wird im juristischen Bereich ein Vorgang von vorübergehender oder endgültiger Regelung eines Sachverhalts (siehe auch Lösung) bezeichnet.

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Anfechtung

Der Rechtsbegriff Anfechtung bezeichnet die nachträgliche einseitige Beseitigung von Rechtsfolgen durch einen Betroffenen.

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Anzahlung

Eine Anzahlung (früher Angeld, Aufgeld oder Haftgeld) liegt vor, wenn der Käufer bei einem Kaufvertrag oder Erwerber bei einem sonstigen Vertrag eine Teilzahlung erbringt, wobei die Lieferung oder Leistung noch nicht erfolgt ist.

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Übereignung

Unter Übereignung (oder Eigentumsübertragung) versteht man im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person auf eine andere.

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Darlehen (Deutschland)

Darlehen (ugs. auch Kredit, alternative Schreibweise Darlehn) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem ein Kreditgeber (oder Darlehensgeber) einem Kreditnehmer (oder Darlehensnehmer) Geld (Banknoten, Münzen, Buchgeld) oder vertretbare Sachen (Sachdarlehen) zum Eigentum überträgt und der Darlehensnehmer verpflichtet ist, nach Zeitablauf oder Kündigung Sachen gleicher Art, Güte und Menge an den Darlehensgeber zurückzugewähren.

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Fernabsatzgesetz

Das Fernabsatzgesetz (FernAbsG) war ein deutsches Gesetz auf dem Gebiet des Fernabsatzrechts.

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Gesamtschuld

Die Gesamtschuld (auch „Haftung zur ungeteilten Hand“) ist ein Rechtsbegriff des deutschen Rechts, der eine gemeinschaftliche Schuld mehrerer Rechtssubjekte bezüglich einer Leistung aus einem einheitlichen Schuldverhältnis beschreibt, wobei jeder Schuldner verpflichtet ist, die gesamte Leistung zu erbringen, der Gläubiger aber nur berechtigt ist, sie einmal zu fordern.

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Gewährleistung

Gewährleistung, auch Mängelhaftung, bedeutet im Schuldrecht das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung.

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Insolvenzrisiko

Das Insolvenzrisiko ist in der Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaft die Gefahr einer möglichen Zahlungsunfähigkeit („Illiquidität“ oder mangelnde Liquidität) oder Überschuldung durch Insolvenz eines Wirtschaftssubjekts.

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Kaufvertrag (Deutschland)

Der Kaufvertrag ist ein normierter Vertragstyp des deutschen Schuldrechts über die Einigung der Vertragsparteien über einen Kaufgegenstand.

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Leistung (Recht)

Der Rechtsbegriff der Leistung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit verschiedenen Bedeutungsinhalten verwendet.

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Lieferung

Die Lieferung (auch Auslieferung) ist beim Versendungskauf die Übergabe von Waren durch den Lieferanten oder in dessen Auftrag durch Logistikdienstleister oder Postunternehmen an den Kunden.

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Markus Artz

Markus Artz (* 1969 in Eschweiler) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Nacherfüllung

Unter Nacherfüllung versteht man im deutschen Schuldrecht das dem Käufer beim Kaufvertrag und dem Besteller beim Werkvertrag eingeräumte Gewährleistungsrecht, das ihm einen Anspruch auf Nachbesserung oder Nachlieferung einräumt, sofern der Leistungsgegenstand im Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Mangel aufweist.

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Peremptorische Einrede

Systematik der Einreden und Einwendungen Die peremptorische Einrede (.

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Peter Bülow

Peter Bülow (* 14. März 1941 in Berlin) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Rücktritt (Zivilrecht)

Mit dem Rücktritt kann ein Schuldverhältnis (z. B. Vertrag) durch einseitige Erklärung rückgängig gemacht werden.

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Rechtsfolge

Als Rechtsfolge wird die rechtliche Konsequenz bezeichnet, die durch das Erfüllen der tatbestandlichen Voraussetzungen einer gesetzlichen Regelung begründet wird.

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Reisevertrag

Der Reisevertrag ist ein Vertrag im Schuldrecht, der den Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden bestimmte Reiseleistungen zu erbringen und ihm hierfür als Gegenleistung des Reisenden den Anspruch auf den Reisepreis zuspricht.

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Richtlinie 97/7/EG (Fernabsatzrichtlinie)

Die Fernabsatzrichtlinie, genauer die Richtlinie 97/7/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 20.

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Schuldbeitritt

Änderung eines Schuldverhältnisses Der Schuldbeitritt ist im Schuldrecht eine Schuld''mit''übernahme, bei der dem bisherigen Schuldner mindestens ein weiterer Schuldner als Gesamtschuldner zu dessen bisheriger Alleinschuld beitritt.

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Schuldrecht (Deutschland)

Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).

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Schuldrechtsmodernisierung

Unter Schuldrechtsmodernisierung versteht man in Deutschland die im Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.

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Sibylle Kessal-Wulf

Sibylle Kessal-Wulf (* 25. November 1958 in Stadthagen) ist eine deutsche Juristin.

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Sicherungsvertrag

Der Sicherungsvertrag (auch: Sicherungsabrede oder Zweckerklärung) ist im Kreditwesen eine Vereinbarung in Kreditverträgen über den Sicherungszweck von Kreditsicherheiten.

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Teilzeit-Wohnrechtegesetz

Das Teilzeit-Wohnrechtegesetz (TzWrG) diente in Deutschland bis zur Ablösung durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz dem Verbraucherschutz zur Begrenzung von sog.

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Trennungsprinzip (Zivilrecht)

Trennungsprinzip im Zivilrecht Das Trennungsprinzip ist ein Begriff der Rechtswissenschaft verschiedener europäischer Rechtsordnungen, auch des deutschen BGB.

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Unternehmer

Unternehmer ist, wer als natürliche oder juristische Person allein oder gemeinsam mit anderen Mitunternehmern ein Unternehmen betreibt.

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Unwirksamkeit

Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.

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Verbraucher

Als Verbraucher oder Konsument wird eine natürliche Person bezeichnet, die eine oder mehrere Waren oder Dienstleistungen zur eigenen privaten Bedürfnisbefriedigung käuflich erwirbt.

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Verbraucherdarlehensvertrag

Der Verbraucherdarlehensvertrag bzw.

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Verbraucherkreditgesetz (Deutschland)

Das Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) gehörte zu den Gesetzen, die vornehmlich den Verbraucherschutz sicherstellen wollten.

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Werkvertrag (Deutschland)

Ein Werkvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil (Unternehmer) verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen.

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Widerruf (Recht)

Der Widerruf bezeichnet im Privatrecht die Ausübung verschiedener Gestaltungsrechte, die dem Berechtigten die Möglichkeit geben, die rechtliche Bindung an seine Willenserklärung aufzuheben oder zu verhindern.

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Willenserklärung

Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (auch Willensäußerung) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer Person, die auf einen Rechtserfolg gerichtet ist.

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