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Unternehmensbeirat

Index Unternehmensbeirat

Ein Unternehmensbeirat ist ein Gremium, das Geschäftsleitung und/oder Gesellschafter eines Unternehmens unterstützt.

21 Beziehungen: Aktiengesellschaft, Aufsichtsrat, Beirat, Beiratshaftung, Betriebsausgabe, Einzelunternehmen (Deutschland), Geschäftsführung, Geschäftsordnung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland), Gesellschafter, Gesellschaftsvertrag, Gratifikation, Haftung (Recht), Investition, Kommanditgesellschaft, Kooptation, Marketing, Patt, Personengesellschaft, Wohnungseigentümergemeinschaft, Zustimmung.

Aktiengesellschaft

Eine Aktiengesellschaft (Abkürzung der deutschen, österreichischen, liechtensteinischen, schweizerischen und belgischen Rechtsform: AG, in der französisch- und italienischsprachigen Schweiz SA, für Société Anonyme; Abkürzungen weiterer Länder siehe unten) ist eine privatrechtliche Vereinigung und wird durch das Aktienrecht geregelt.

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Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium bei Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen und Organisationen.

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Beirat

Ein Beirat ist ein Gremium mit beratender Funktion.

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Beiratshaftung

Beiräte von Kommanditgesellschaften (KG) oder Wohnungseigentümergemeinschaften haben eine wichtige Überwachungsfunktion, sind aber oft ehrenamtlich oder für wenig Geld tätig.

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Betriebsausgabe

mini Betriebsausgaben sind – steuerrechtlich betrachtet – Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (Abs. 4 EStG).

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Einzelunternehmen (Deutschland)

Ein Einzelunternehmen in Deutschland ist.

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Geschäftsführung

Geschäftsführung, Geschäftsführer oder Geschäftsführerin steht für.

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Geschäftsordnung

Eine Geschäftsordnung (Abkürzung: GO) ist die Gesamtheit aller Richtlinien und Regeln, die sich insbesondere ein Kollegialorgan zum Zwecke eines systematischen Arbeitsablaufs gibt.

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)

GmbH-Anteilschein der Johs. Girmes & Co GmbH aus dem Jahr 1944 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH oder Gesellschaft mbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört.

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Gesellschafter

Ein Gesellschafter ist eine natürliche Person oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die als Mitglied an der Gründung einer Gesellschaft teilnimmt oder später in eine bestehende Gesellschaft durch Gesellschaftsvertrag oder kraft Gesetzes eintritt.

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Gesellschaftsvertrag

Ein Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag, durch den sich zwei oder mehrere Personen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zusammenschließen, um ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel zu verfolgen.

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Gratifikation

Im nicht spezifischen Sprachgebrauch bedeutet Gratifikation (lateinisch: gratificatio.

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Haftung (Recht)

Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehenmüssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfensein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt.

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Investition

Unter einer Investition versteht man in der Wirtschaft allgemein den Einsatz von Kapital oder Sachgütern für einen bestimmten Verwendungszweck durch Wirtschaftssubjekte bei anderen Wirtschaftssubjekten.

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Kommanditgesellschaft

Eine Kommanditgesellschaft (in Deutschland, Belgien, Österreich und Schweiz abgekürzt KG) ist eine Personengesellschaft, in der sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben, wobei für Verbindlichkeiten der Gesellschaft mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet (Komplementär) und mindestens ein weiterer Gesellschafter nur beschränkt haftet (Kommanditist).

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Kooptation

Kooptation (lateinisch cooptatio), auch Kooption oder Kooptierung, ist die Ergänzungswahl, Zuwahl, Aufnahme oder Wahl von Mitgliedern durch die übrigen Mitglieder einer Gemeinschaft.

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Marketing

Der Begriff Marketing oder (deutsch) Absatzwirtschaft bezeichnet aus historischer Sicht den Unternehmensbereich, dessen Aufgabe (Funktion) es ist, Produkte und Dienstleistungen in einer Weise zum Verkauf anzubieten, dass Käufer dieses Angebot als wünschenswert wahrnehmen.

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Patt

Vier Beispiele für Pattsituationen – Schwarz am Zug ist patt. Für jedes Beispiel wird ein Brettviertel dargestellt, außerhalb dessen sich kein zugfähiger schwarzer Stein und kein Schach bietender weißer Stein befindet. Ein Patt ist eine Endposition einer Schachpartie, bei der ein am Zug befindlicher Spieler keinen gültigen Zug machen kann und sein König nicht im Schach steht.

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Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen.

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Wohnungseigentümergemeinschaft

Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist im Wohnungseigentumsrecht in Deutschland die Gesamtheit der Teil- und Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage.

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Zustimmung

Zustimmung ist im Zivilrecht die Erklärung des Einverständnisses mit einem von anderen Rechtssubjekten abgeschlossenen Rechtsgeschäft.

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