12 Beziehungen: Anfechtung, Deliktsfähigkeit, Deliktsrecht, Der Betrieb, Einwilligung, Geschäftsfähigkeit, Josef Kohler, Karsten Schmidt (Rechtswissenschaftler), Rechtsgeschäft, Schadensersatz, Schuldverhältnis, Stellvertretung.
Anfechtung
Der Rechtsbegriff Anfechtung bezeichnet die nachträgliche einseitige Beseitigung von Rechtsfolgen durch einen Betroffenen.
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Deliktsfähigkeit
Deliktsfähigkeit bezeichnet in Deutschland die Fähigkeit einer Person, für einen Schaden, den sie einem anderen zufügt, deliktsrechtlich verantwortlich und zum Schadensersatz verpflichtet zu sein.
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Deliktsrecht
Das Deliktsrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet, das sich mit den Rechtsfolgen unerlaubter Handlungen beschäftigt.
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Der Betrieb
Der Betrieb (eigene Schreibweise: DER BETRIEB) ist eine wöchentlich montags erscheinende deutsche Fachzeitschrift für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht des Verlags Fachmedien Otto Schmidt KG (Düsseldorf), der zur Verlag Dr. Otto Schmidt KG (Köln) gehört.
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Einwilligung
Eine Einwilligung bildet im deutschen Strafrecht ein Begriffspaar mit dem Einverständnis.
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Geschäftsfähigkeit
In den Rechtsordnungen verschiedener Länder bezeichnet Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit natürlicher Personen, sich selbst durch rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. einen Vertrag) wirksam zu binden.
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Josef Kohler
Josef Kohler Josef Kohler (* 9. März 1849 in Offenburg; † 3. August 1919 in Charlottenburg) war ein deutscher Jurist.
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Karsten Schmidt (Rechtswissenschaftler)
Karsten Schmidt (* 24. Januar 1939 in Oschersleben) ist ein deutscher Jurist, der sich insbesondere mit dem Wirtschaftsrecht der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt.
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Rechtsgeschäft
Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.
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Schadensersatz
Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens.
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Schuldverhältnis
Das Schuldverhältnis bezeichnet in Deutschland ein zwischen zwei (oder mehreren) Personen bestehendes Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die eine von der anderen Person eine Leistung fordern kann.
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Stellvertretung
Stellvertretung ist in der Rechtswissenschaft das Handeln einer Person (Vertreter) für ein anderes Rechtssubjekt (Vertretener).