11 Beziehungen: Abgeordneter, Fraktionsloser Abgeordneter, Freie Wähler, Parlamentspartei, Parteiausschluss, Parteiloser, Politische Partei, Unabhängige (Radsport), Unabhängige für bürgernahe Demokratie, Unabhängigkeit, Wählergruppe.
Abgeordneter
Ein Abgeordneter oder Parlamentarier (auch Repräsentant, Deputierter oder Volksvertreter) ist eine von Wahlberechtigten in eine Versammlung, z. B.
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Fraktionsloser Abgeordneter
Ein fraktionsloser Abgeordneter (in Österreich Abgeordneter ohne Klubzugehörigkeit, auch wilder Abgeordneter) ist ein Mitglied eines Parlamentes, das keiner Fraktion angehört.
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Freie Wähler
Freie Wähler steht für.
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Parlamentspartei
Als Parlamentsparteien werden die durch eine Wahl in ein nationales Parlament entsandten politischen Parteien bezeichnet.
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Parteiausschluss
Ein Parteiausschluss ist die schärfste Sanktionsmaßnahme politischer Parteien, um parteischädigendes Verhalten einzelner Mitglieder zu ahnden.
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Parteiloser
Als Parteiloser (auch freier Abgeordneter oder Unabhängiger) gilt, wer ein politisches Amt oder Mandat ausübt bzw.
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Politische Partei
Eine politische Partei (Genitiv partis ‚Teil‘, ‚Richtung‘, ‚Seite‘) ist ein auf unterschiedliche Weise organisierter Zusammenschluss von Menschen, die innerhalb eines umfassenderen politischen Verbandes (eines Staates o. Ä.) danach streben, möglichst viel politische Mitsprache zu erringen, um ihre eigenen sachlichen oder ideellen Ziele zu verwirklichen und/oder persönliche Vorteile zu erlangen.
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Unabhängige (Radsport)
Als Unabhängige (französisch Indépendants, niederländisch Onafhankelijken) wurden im Radsport früher Radrennfahrer bezeichnet, die ihrem Status nach weder Amateure noch Berufsfahrer waren.
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Unabhängige für bürgernahe Demokratie
Unabhängige für bürgernahe Demokratie (Kurzbezeichnung: UNABHÄNGIGE) ist eine deutsche Kleinpartei, die sich für unabhängige Einzelbewerber und direkte Demokratie einsetzt.
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Unabhängigkeit
Unabhängigkeit steht für.
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Wählergruppe
Eine Wählergruppe ist eine Vereinigung, die zu Wahlen antritt, ohne den Status einer politischen Partei zu beanspruchen.
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