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Umgruppierung

Index Umgruppierung

Umgruppierung ist im Personalwesen und im Arbeitsrecht die Änderung der Zuordnung eines Arbeitnehmers zu der für ihn maßgeblichen Lohn- bzw.

17 Beziehungen: Angestellter, Arbeiter, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsrecht, Beförderung (Personalwesen), Betriebsrat, Betriebsverfassung, Degradierung (Rang), Eingruppierung, Lohngruppe, Personalkosten, Personalwesen, Stelle (Organisation), Tätigkeit, Versetzung (deutsches Arbeitsrecht), Veto.

Angestellter

Angestellte im Großraumbüro bei hr-info (Dezember 2006) Angestellter ist ein unselbständig beschäftigter Arbeitnehmer, dessen Arbeitsinhalt überwiegend aus geistiger Arbeit mit geringer Arbeitsschwere durch überwiegend einfache Handarbeit oder geringe Muskelarbeit besteht, wofür vom Arbeitgeber ein Gehalt als Gegenleistung gezahlt wird.

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Arbeiter

USA, 2022 Arbeiter sind unselbständig beschäftigte Arbeitnehmer, deren Arbeitsinhalt überwiegend aus körperlicher Arbeit mit hoher Arbeitsschwere durch überwiegend mittlere bis schwere Muskelarbeit besteht, wofür vom Arbeitgeber ein Arbeitslohn als Gegenleistung gezahlt wird.

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Arbeitgeber

Arbeitgeber sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen.

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Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, in Österreich auch unselbständig Beschäftigte oder Dienstnehmer, in der Schweiz Mitarbeitende, sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.

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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit.

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Beförderung (Personalwesen)

Bundesrepublik Deutschland zur Beförderung eines Beamten (hier: Aushändigung durch die Oberpostdirektion) Beförderung ist im Personalwesen von Unternehmen und im öffentlichen Dienst die Höherstufung eines Arbeitnehmers bzw.

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Betriebsrat

Ein Betriebsrat ist eine institutionalisierte Arbeitnehmervertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen.

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Betriebsverfassung

Betriebsverfassung ist die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung.

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Degradierung (Rang)

Degradierung von Alfred Dreyfus (Paris, 5. Januar 1895) Degradierung ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Herabsetzung einer Person von ihrem ursprünglichen Rang innerhalb einer Hierarchie im Zuge eines Disziplinarverfahrens, also das Gegenteil einer Beförderung.

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Eingruppierung

Eingruppierung ist im Personalwesen und im deutschen Arbeitsrecht die (erstmalige) Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer Tarifgruppe eines Tarifvertrags, wobei deren Tätigkeitsmerkmale der ständig von ihm auszuübenden Tätigkeit entsprechen.

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Lohngruppe

Als Lohngruppe wird in der Arbeitswissenschaft und Arbeitsbewertung die meist in Tarifverträgen vorgesehene Entgeltdifferenzierung des Arbeitslohns von Arbeitern in unterschiedlich hohe Lohnniveaus bezeichnet.

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Personalkosten

Personalkosten (oder Personalaufwand) sind im Rechnungswesen Kosten, die durch den Einsatz von Arbeitnehmern im Produktionsprozess verursacht werden.

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Personalwesen

Die drei Us als Einflussfaktoren auf das Personalwesen Personalwesen (auch Personalwirtschaft, Personalmanagement,, Abkürzung HRM, oder workforce management) bezeichnet den Bereich der Betriebswirtschaft, der sich mit dem Produktionsfaktor Arbeit und mit dem Personal auseinandersetzt.

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Stelle (Organisation)

Eine Stelle ist in der Organisationstheorie die einem menschlichen Aufgabenträger übertragene (Teil-)Aufgabe, gegebenenfalls unterstützt durch die Zuordnung von Arbeitsmitteln.

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Tätigkeit

Erwerbstätigkeit Tätigkeit (auch Aktivität) bezeichnet ein Handeln des Menschen und kann sowohl körperliche als auch geistige Verrichtungen umfassen.

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Versetzung (deutsches Arbeitsrecht)

Eine Versetzung ist im deutschen Arbeitsrecht in der Privatwirtschaft nach der Legaldefinition des Abs.

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Veto

Ein Veto („ich verbiete“) ist das Einlegen eines Einspruches, das innerhalb eines formell definierten Rahmens geschieht und damit Entscheidungen aufschieben oder ganz blockieren kann.

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