5 Beziehungen: Ausgemeindung, Eingemeindung, Gemeinde, Gemeindeordnungen in Deutschland, Umpfarrung.
Ausgemeindung
Mit einer Ausgemeindung oder auch Rückgemeindung bezeichnet man in Deutschland den politischen Willen einer Stadt oder Gemeinde, einen Teil ihres Gemeindegebiets auszugliedern.
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Eingemeindung
Unter Eingemeindung versteht man im deutschen Sprachgebrauch das Verschmelzen von zwei oder mehr Gemeinden, wobei meist eine der ursprünglichen Gemeinden größer als die anderen ist, während man bei gleich großen Gemeinden eher von Zusammenlegung spricht.
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Gemeinde
Als Gemeinde oder politische Gemeinde (auch Kommune) bezeichnet man Gebietskörperschaften (territoriale und hoheitliche Körperschaften des öffentlichen Rechts), die im öffentlich-verwaltungsmäßigen Aufbau von Staaten meistens die kleinste räumlich-administrative, also politisch-geographische Verwaltungseinheit darstellen.
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Gemeindeordnungen in Deutschland
Die Gemeindeordnungen (in einigen Ländern zusammen mit den anderen Ordnungen für die kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften auch Kommunalverfassung genannt) schaffen in Deutschland die gesetzlichen Grundlagen, nach denen die Gemeinden die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung und freier Selbstverwaltung regeln.
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Umpfarrung
Umpfarrung (die evangelischen Landeskirchen in Deutschland sprechen stattdessen von Umgemeindung) ist ein Begriff, der für solche Kirchen Relevanz hat, die nach dem Wohnsitzprinzip aufgebaut sind und deren Kirchengemeinden somit Parochien sind.
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