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Umgehungsverbot (anwaltliches Berufsrecht)

Index Umgehungsverbot (anwaltliches Berufsrecht)

Das Umgehungsverbot oder Verbot der Umgehung des Gegenanwaltes ist eine Vorschrift des Berufsrechts der Rechtsanwälte und Patentanwälte.

10 Beziehungen: Berufsordnung für Rechtsanwälte, Berufsrecht, Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union, Gefahr im Verzug, Mandat (Recht), Patentanwalt (Deutschland), Rechtsanwalt, Standesrichtlinien, Unterlassungsanspruch, Wettbewerbsrecht.

Berufsordnung für Rechtsanwälte

Die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) ist eine von den gewählten Vertretern der Rechtsanwälte der Bundesrepublik Deutschland selbst gegebene Berufsordnung, die nähere Einzelheiten zu den beruflichen Pflichten des Rechtsanwalts regelt und zum Standesrecht gehört.

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Berufsrecht

Unter Berufsrecht werden diejenigen Rechtsvorschriften verstanden, die Zugang und Berufsausübung der freien Berufe regeln.

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Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union

Die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union wurden auf der Vollversammlung des Rats der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft (CCBE) am 28.

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Gefahr im Verzug

Gefahr im Verzug (GiV) ist ein Begriff aus dem Verfahrensrecht.

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Mandat (Recht)

Unter einem Mandat (von, ‚beauftragen‘) versteht man im Rechtswesen den Vertretungsauftrag, den ein Mandant seinem Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Vermögensverwalter erteilt.

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Patentanwalt (Deutschland)

Ein Patentanwalt berät und vertritt Mandanten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und des gewerblichen Rechtsschutzes, das Patente, Gebrauchsmuster, Designs, Marken, Arbeitnehmererfinderrecht, Halbleiterschutzrecht, Sortenschutzrecht und Lizenzverträge umfasst.

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Rechtsanwalt

''Der Procurator'' aus Jost Ammans ''Ständebuch'' (1568) Anwälte aus der Sicht von Honoré Daumier Nasenschild Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin (in der Schweiz je nach Kanton auch Advokat, Fürsprecher und Fürsprech genannt; von althochdeutsch reht „Recht, Rechtssache, Gesetz“ und anawalto „wer Gewalt über etwas hat“) ist eine Berufsbezeichnung für einen juristischen Beistand (Anwalt).

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Standesrichtlinien

Die Standesrichtlinien regelten von 1934 bis 1997 das anwaltliche Berufsrecht in Deutschland.

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Unterlassungsanspruch

Der Unterlassungsanspruch ist im Recht der sich aus dem Gesetz ergebende Anspruch eines Berechtigten auf Unterlassung bestimmter rechtswidriger Handlungen eines Störers.

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Wettbewerbsrecht

Als Wettbewerbsrecht wird ein Rechtsgebiet bezeichnet, das staatliche Eingriffe zur Förderung des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs zum Inhalt hat.

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