12 Beziehungen: Betriebspflicht, Flugplatz, Grasnarbe, ICAO-Code, ICAO-Karte, Luftsport, Luftsportgerät, Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Luftverkehrsgesetz, Sonderlandeplatz, Start- und Landebahn, Ultraleichtflugzeug.
Betriebspflicht
Betriebspflicht bedeutet die Verpflichtung des Betreibers einer Infrastruktur oder des Inhabers einer Genehmigung, den genehmigten bzw.
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Flugplatz
Leipzig-Altenburg Airport Flugplatz (veraltet Aerodrom) ist der deutsche Oberbegriff für unterschiedliche als Start- und/oder Landeplatz für Luftfahrzeuge bestimmte Flächen an Land bzw.
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Grasnarbe
Als Grasnarbe wird der zusammenhängende Bewuchs des Bodens durch Gräser und Kräuter bezeichnet, der durch geschlossenen Pflanzenbestand und die Wurzeln einen festen Zusammenhalt bekommt.
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ICAO-Code
ICAO-Codes dienen zur eindeutigen Identifizierung von Flugplätzen, Fluggesellschaften und Flugzeugtypen.
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ICAO-Karte
Als ICAO-Karten werden Luftfahrtkarten bezeichnet, die nach den Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (International Civil Aviation Organisation, ICAO) gestaltet sind.
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Luftsport
Flug mit einem Tandem-Flächenfallschirm Ballonsport Der Luftsport (auch Sportluftfahrt) ist Teil der Allgemeinen Luftfahrt und bezeichnet alle Arten von sportlichen Aktivitäten mit oder in Luftfahrzeugen sowie deren Erwerb, Betrieb und Unterhaltung.
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Luftsportgerät
Ein Ultraleichtflugzeug Ein Hängegleiter Ein Trike Ein Motorschirm Ein Tragschrauber Die Luftsportgeräte umfassen eine Gruppe von Fluggeräten, bei denen die Sportausübung als Hauptverwendungszweck angesehen werden kann.
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Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung regelt, für welches Luftfahrtgerät eine Verkehrszulassung nötig ist und ob eine Eintragung in Luftfahrzeugregister (Luftfahrzeugrolle, Luftsportgeräteverzeichnis) erfolgt.
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Luftverkehrsgesetz
Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ist die zentrale Rechtsquelle des Luftfahrtrechts in Deutschland.
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Sonderlandeplatz
Beim Sonderlandeplatz handelt es sich in Deutschland um einen Flugplatz, auf dem aufgrund einer Genehmigung nach dem Luftverkehrsgesetz motorgetriebene Luftfahrzeuge generell starten und landen dürfen.
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Start- und Landebahn
Flughafens Zürich aus der Vogelperspektive Die Start- und Landebahn (SLB) oder Piste ist die – häufig befestigte – Fläche eines Flugplatzes oder Flugzeugträgers, auf der einerseits startende Flugzeuge bis zur Abhebegeschwindigkeit beschleunigen und dann abheben, andererseits landende Flugzeuge aufsetzen und abbremsen oder ausrollen.
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Ultraleichtflugzeug
Ein UL mit geschlossener Kabine: Ikarus C42, eines der meistverkauften Modelle. Unter Ultraleichtflugzeug (UL) versteht man in Europa ein kleines, sehr leichtes motorgetriebenes Luftfahrzeug für maximal zwei Personen.
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