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Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Index Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Der öffentlich-rechtliche Vertrag (örV) stellt eine Handlungsform des deutschen öffentlichen Rechts dar.

65 Beziehungen: Abgabe, Anfechtung, Annahme (Recht), Antragsrecht, Auslegung (Recht), Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, Öffentliche Einrichtung, Öffentliches Baurecht (Deutschland), Öffentliches Recht, Baugesetzbuch, Bauleitplanung, Bürgerliches Gesetzbuch, Beamtenstatusgesetz, Beamter (Deutschland), Beihilfe (EU), Beurkundung, Bundesbeamtengesetz, Contrat administratif, Culpa in contrahendo, Dispens, Eingriffsermächtigung, Elke Gurlit, Ermessen, Ernennung, Europarecht, Gemeinde (Deutschland), Geschäftsfähigkeit (Deutschland), Gesetzliches Schuldverhältnis, Glaubensgemeinschaft, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Grundstück, Juristische Person, Koalitionsvertrag, Koppelungsverbot, Leistungsstörung, Lex-specialis-Grundsatz, Nebenbestimmung, Prüfungsrecht (Deutschland), Prozesshandlung, Rechtsfähigkeit (Deutschland), Satzung (öffentliches Recht), Schriftform, Sittenwidrigkeit (Deutschland), Staatskirchenvertrag, Staatsvertrag, Städtebaulicher Vertrag, Subvention, Tatsächliche Verständigung, Umweltrecht, Völkerrecht, ..., Völkerrechtssubjekt, Verfassungsrecht, Verfassungsvertrag, Verordnung, Vertrag, Verwaltung, Verwaltungsabkommen, Verwaltungsakt (Deutschland), Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsträger, Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsvollstreckung, Vollstreckungstitel (Deutschland), Willenserklärung, Willy Spannowsky. Erweitern Sie Index (15 mehr) »

Abgabe

Öffentlich-rechtliche Lasten Als Abgaben werden in der Finanzwirtschaft allgemein sämtliche Zahlungen von Wirtschaftssubjekten an staatliche Hoheitsträger verstanden.

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Anfechtung

Der Rechtsbegriff Anfechtung bezeichnet die nachträgliche einseitige Beseitigung von Rechtsfolgen durch einen Betroffenen.

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Annahme (Recht)

Die Annahme (Lehnübersetzung von) bezeichnet eine grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf den Abschluss eines angebotenen schuldrechtlichen Vertrags gerichtet ist.

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Antragsrecht

Das Antragsrecht bezeichnet das Recht einer natürlichen oder juristischen Person auf Herbeiführung einer bestimmten Rechtshandlung, insbesondere einer Amtshandlung, rechtsverbindlichen Erklärung oder behördlichen Entscheidung.

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Auslegung (Recht)

Auslegung, Exegese oder Interpretation von Texten bezeichnet die Klärung ihrer Bedeutung, in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen.

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Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch ist ein Anspruch auf Rückführung von Vermögensverschiebungen.

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Öffentliche Einrichtung

Eine öffentliche Einrichtung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff ohne übergreifende Legaldefinition mit je nach Zusammenhang unterschiedlichem Bedeutungsinhalt.

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Öffentliches Baurecht (Deutschland)

Beim öffentlichen Baurecht handelt es sich in Deutschland um ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts, das Zulässigkeit, Grenzen, Ordnung und Förderung der baulichen Nutzung des Bodens regelt.

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Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht (auch Öffentliches Recht geschrieben) ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (dem Staat) und einzelnen Privatrechtssubjekten (den Bürgern) oder anderen Hoheitsträgern regelt.

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Baugesetzbuch

Das deutsche Baugesetzbuch (BauGB), dessen Vorgänger das Bundesbaugesetz (BBauG) ist, ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts in Deutschland.

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Bauleitplanung

Bebauungsplans (Pullach im Isartal) Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungs­werkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde in Deutschland.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Beamtenstatusgesetz

Das Beamtenstatusgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz zur Regelung der beamtenrechtlichen Stellung der Beamten der Länder und Kommunen.

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Beamter (Deutschland)

Ein Beamter in Deutschland (Bundes-, Landes-, Kommunalbeamter) steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.

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Beihilfe (EU)

Beihilfe ist ein unionsrechtlicher Begriff, der sämtliche staatlichen oder aus staatlichen Mitteln gewährten direkten oder indirekten Vorteile jeder Art umschreibt, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige (Branchen) den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen und hierdurch den zwischenstaatlichen Handel beeinträchtigen (können).

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Beurkundung

Beurkundung ist im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach bestimmte Verträge oder Urkunden von einem Notar in einer Niederschrift abgefasst werden müssen, von diesem den Beteiligten vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und in Anwesenheit des Notars eigenhändig unterzeichnet werden müssen.

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Bundesbeamtengesetz

Das Bundesbeamtengesetz (BBG) regelt seit 1953 die Rechtsstellung der Beamten des Bundes.

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Contrat administratif

Als contrat administratif (frz. Verwaltungsvertrag) wird im französischen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Hand bezeichnet.

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Culpa in contrahendo

Culpa in contrahendo (lateinisch: Verschulden bei Vertragsschluss), oft auch c.i.c. abgekürzt, bezeichnet die schuldhafte Verletzung von Pflichten aus einem vorvertraglichen (gesetzlichen) Schuldverhältnis.

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Dispens

Eine oder ein Dispens (weiblich im Kirchenrecht und im österreichischen Deutsch; von kirchenlateinisch dispensa „Erteilung einer Gunst“Ursula Hermann (Hrsg.): Knaurs Herkunftswörterbuch. Etymologie und Geschichte von 10 000 interessanten Wörtern. Lexikographisches Institut, Droemer Knaur, München 1982, S. 118.) ist eine hoheitliche Ausnahmebewilligung oder Befreiung von einem Verbot oder Gebot.

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Eingriffsermächtigung

Eine Eingriffsermächtigung, Befugnisnorm, Ermächtigungsgrundlage oder Ermächtigungsnorm ist eine Rechtsnorm, die den Eingriff in ein Grundrecht durch die Verwaltung bzw.

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Elke Gurlit

Elke Gurlit (* 1959 beim C.F. Müller Verlag (Zuletzt abgerufen am 27. Januar 2021). in Bremen) ist eine deutsche Rechtswissenschaftlerin und Hochschullehrerin.

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Ermessen

Das Ermessen räumt einem behördlichen Entscheidungsträger gewisse Freiheiten bei der Rechtsanwendung ein.

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Ernennung

Ernennungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland Einer Ernennung bedarf es in Deutschland zur Begründung oder Änderung eines Dienst- oder Amtsverhältnisses.

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Europarecht

Überschneidung von Mitgliedschaften in europäischen Organisationen Das Europarecht ist das überstaatliche Recht in Europa.

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Gemeinde (Deutschland)

Die Gemeinde (oder Kommune) ist im politischen System der Bundesrepublik Deutschland als Gebietskörperschaft die unterste Stufe des Verwaltungsaufbaus und Verwaltungsträgerin der kommunalen Selbstverwaltung.

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Geschäftsfähigkeit (Deutschland)

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbständig vollwirksam vorzunehmen.

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Gesetzliches Schuldverhältnis

Ein gesetzliches Schuldverhältnis entsteht zwischen (mindestens) zwei Personen, dem Gläubiger und dem Schuldner, durch die Verwirklichung eines gesetzlichen Tatbestandes, beispielsweise des Absatz 1 BGB.

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Glaubensgemeinschaft

Eine Glaubensgemeinschaft oder Religionsgemeinschaft ist eine Organisation, die die gemeinschaftliche Ausübung einer Religion bezweckt.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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Grundstück

Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche.

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Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Koalitionsvertrag

Ein Koalitionsvertrag (auch Koalitionsvereinbarung) wird zwischen zwei oder mehreren Parteien geschlossen, um die mittel- bis langfristige Zusammenarbeit einer gemeinsamen Koalitionsregierung während der anstehenden Legislaturperiode zu regeln.

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Koppelungsverbot

Das Koppelungsverbot ist ein Begriff aus dem Vertragsrecht, der besagt, dass in bestimmten Rechtsbereichen, insbesondere im Verwaltungsrecht, eine Verbindung zweier Vertragsleistungen (Kopplungsvertrag) zum Schutze einer Vertragspartei oder der Allgemeinheit gesetzlich untersagt ist.

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Leistungsstörung

Leistungsstörung ist ein in der Rechtswissenschaft verwendeter Rechtsbegriff für verschiedene Fälle, in denen sich die Parteien eines Schuldverhältnisses nicht so verhalten, wie es der Zweck dieses Schuldverhältnisses – die Erbringung einer bestimmten Leistung durch den Schuldner an den Gläubiger – erfordert.

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Lex-specialis-Grundsatz

Der Lex-specialis-Grundsatz (hergeleitet aus: lex specialis derogat legi generali) besagt, dass ein spezielles Gesetz (lex specialis) dem allgemeinen Gesetz (lex generalis) vorgeht und damit Anwendungsvorrang hat.

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Nebenbestimmung

Die Nebenbestimmung stellt ein Handlungsinstrument des deutschen Verwaltungsrechts dar.

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Prüfungsrecht (Deutschland)

Prüfungsrecht ist die Bezeichnung für das bei Prüfungen – hier: der Feststellung von Leistungen und Kenntnissen bei Personen, nicht etwa Buch-, Bilanz- oder Materialprüfungen – anzuwendende Recht.

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Prozesshandlung

Prozesshandlung (auch Verfahrenshandlung) wird nicht einheitlich definiert.

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Rechtsfähigkeit (Deutschland)

Rechtsfähigkeit ist in der Rechtswissenschaft die Rechtssubjekten kraft Gesetzes verliehene Befugnis, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

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Satzung (öffentliches Recht)

Als öffentlich-rechtliche Satzung bezeichnet man in Deutschland Rechtsnormen, die von einer mit Satzungsautonomie ausgestatteten juristischen Person des öffentlichen Rechts für ihren Bereich erlassen werden.

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Schriftform

Schriftform ist im allgemeinen Sprachgebrauch eine.

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Sittenwidrigkeit (Deutschland)

Als Sittenwidrigkeit wird der Verstoß gegen moralische Maßstäbe, die nicht in Verbotsgesetzen positiviert sind, bezeichnet.

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Staatskirchenvertrag

Giuseppe Felici: Feierlicher Abschluss eines Staatskirchenvertrags (hier Konkordat mit Serbien, 1914) Ein Staatskirchenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Staat (Nationalstaat oder Gliedstaat) und einer Glaubensgemeinschaft.

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Staatsvertrag

Ein Staatsvertrag ist ein Vertrag, bei dem mindestens einer der Vertragspartner ein staatliches Organ ist.

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Städtebaulicher Vertrag

Der städtebauliche Vertrag ist ein Mittel der Zusammenarbeit der öffentlichen Hand mit privaten Investoren im Rahmen von städtebaulichen Projekten.

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Subvention

Eine Subvention (von, Unterstützung) ist eine Leistung aus öffentlichen Mitteln an Betriebe, Unternehmen oder auch private Haushalte, die nicht an eine direkte Gegenleistung gebunden ist.

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Tatsächliche Verständigung

Bei der Tatsächlichen Verständigung, abgekürzt tV, handelt es sich um ein Instrument zur Herstellung des Rechtsfriedens und der Vermeidung von Rechtsbehelfen im Steuerverfahrensrecht, um Arbeits- und Zeitaufwand für die Ermittlung von Sachverhalten auf ein vertretbares Maß zu beschränken.

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Umweltrecht

Unter Umweltrecht versteht man die Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Schutz der ''natürlichen Umwelt'' und die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme bezwecken.

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Völkerrecht

Das Völkerrecht (Lehnübersetzung zu) ist eine überstaatliche, aus Prinzipien und Regeln bestehende Rechtsordnung.

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Völkerrechtssubjekt

Ein Völkerrechtssubjekt ist ein Rechtssubjekt im Völkerrecht, also ein Träger völkerrechtlicher Rechte und Pflichten, dessen Verhalten unmittelbar durch das Völkerrecht geregelt wird.

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Verfassungsrecht

Als Verfassungsrecht wird in der allgemeinen Staatslehre, Politikwissenschaft und Verfassungsvergleichung die Lehre von den rechtlichen Grundlagen eines Staates beziehungsweise von Staaten untereinander bezeichnet.

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Verfassungsvertrag

Ein Verfassungsvertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Schaffung eines überstaatlichen Gebildes, dem der Rang einer einzelstaatlichen Verfassung zugeschrieben wird.

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Verordnung

In Deutschland und Österreich ist eine Verordnung (VO) eine an eine Personengruppe gerichtete, generell-verbindliche Rechtsnorm, die durch ein Regierungs- oder Verwaltungsorgan (Exekutive) erlassen wird.

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Vertrag

Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).

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Verwaltung

Unter Verwaltung versteht man allgemein administrative Tätigkeiten, die mit der Besorgung eigener oder fremder Angelegenheiten zusammenhängen und meist in einem institutionellen Rahmen wie Behörden, öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen stattfinden.

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Verwaltungsabkommen

Ein Verwaltungsabkommen im deutschen Staatsrecht ist ein internationaler Vertrag zwischen Staaten oder anderen Gebietskörperschaften.

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Verwaltungsakt (Deutschland)

Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.

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Verwaltungsgerichtsordnung

Die Verwaltungsgerichtsordnung, kurz VwGO, ist ein deutsches Bundesgesetz, welches das Gerichtsverfahren in der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsprozessrecht) bundeseinheitlich regelt.

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Verwaltungsträger

Ein Träger öffentlicher Verwaltung (oder kurz Verwaltungsträger) ist ein Träger, der Personal und Sachmittel zur Verfügung stellt und so ein Verwaltungshandeln der öffentlichen Verwaltung erst ermöglicht.

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Verwaltungsverfahrensgesetz

Das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) der Bundesrepublik Deutschland enthält Regeln für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

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Verwaltungsvollstreckung

Unter dem Begriff der Verwaltungsvollstreckung versteht man die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten durch Vollstreckungsbehörden.

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Vollstreckungstitel (Deutschland)

Ein Vollstreckungstitel ist in der Bundesrepublik Deutschland eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung, die einen vollstreckbaren Inhalt hat.

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Willenserklärung

Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (auch Willensäußerung) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer Person, die auf einen Rechtserfolg gerichtet ist.

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Willy Spannowsky

Willy Spannowsky (* 1958) ist ein deutscher Jurist, dessen Themenschwerpunkte vor allem Planungsrecht, Raumordnungsrecht und Europarecht sind.

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Leitet hier um:

Austauschvertrag, Hinkender Austauschvertrag, Trennungstheorie, Verwaltungsvertrag, Öffentlich-rechtliche Vereinbarung.

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