11 Beziehungen: Abgeltungsteuer, Anrechnungsverfahren, Deutschland, Einzelunternehmen (Deutschland), Europäischer Gerichtshof, Halbeinkünfteverfahren, Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Teileinkünfteverfahren, Transparenzprinzip (Steuer), Unternehmensbesteuerung.
Abgeltungsteuer
Eine Abgeltungsteuer im weiteren Sinne ist eine Quellensteuer, durch die der Steuerabzug bei der auszahlenden Stelle abgegolten ist und daher eine gesonderte Veranlagung des Leistungsempfängers mit Anwendung des individuellen Steuersatzes überflüssig macht.
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Anrechnungsverfahren
Das Anrechnungsverfahren ist ein Körperschaftsteuersystem, bei dem die Belastung auf Ebene der Kapitalgesellschaft durch eine Vollanrechnung der von der Kapitalgesellschaft gezahlten Körperschaftsteuer berücksichtigt wird.
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Deutschland
Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.
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Einzelunternehmen (Deutschland)
Ein Einzelunternehmen in Deutschland ist.
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Europäischer Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union (EU).
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Halbeinkünfteverfahren
Das Halbeinkünfteverfahren war ein Verfahren zur steuerlichen Entlastung von Einnahmen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.
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Kapitalgesellschaft
Die Kapitalgesellschaft ist im Handelsrecht und in der Wirtschaft eine Gesellschaft, bei der die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht und nicht wie bei ihrem Pendant Personengesellschaft die haftungsrechtliche, persönliche Mitarbeit der Gesellschafter als Unternehmer.
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Personengesellschaft
Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen.
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Teileinkünfteverfahren
Das Teileinkünfteverfahren ist ein Verfahren zur steuerlichen Behandlung von Einnahmen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.
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Transparenzprinzip (Steuer)
Das Transparenzprinzip besagt, dass eine Personengesellschaft (z. B. KG, OHG) selbst kein einkommensteuerpflichtiges Steuersubjekt ist und insofern für die Besteuerung "transparent" ist.
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Unternehmensbesteuerung
Als Unternehmensbesteuerung wird in der Betriebswirtschaftslehre und Steuerlehre die Besteuerung der Unternehmen als Steuersubjekt verstanden.
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