6 Beziehungen: Manslaughter, Mord, Tötungsdelikt, Totschlag (Österreich), Totschlag (Deutschland), Totschlag (Schweiz).
Manslaughter
Manslaughter steht für.
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Mord
Mord steht allgemein für ein vorsätzliches Tötungsdelikt, dem gesellschaftlich ein besonderer Unwert zugeschrieben wird.
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Tötungsdelikt
>20 Ein Tötungsdelikt ist im Strafrecht ein Tatbestand, der eine Tat gegen das Leben eines Menschen unter Strafe stellt.
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Totschlag (Österreich)
Totschlag im Sinne des österreichischen Strafrechts ist eine mit einer zwingenden Strafmilderung verbundene besondere Form des vorsätzlichen Tötungsdeliktes.
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Totschlag (Deutschland)
Totschlag bezeichnet im deutschen Strafrecht die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die weder die für den Straftatbestand Mord relevanten persönlichen und tatbezogenen Merkmale noch die die Strafandrohung mindernde Kriterien für eine Tötung auf Verlangen erfüllt.
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Totschlag (Schweiz)
Totschlag stellt im Strafrecht der Schweiz eine besondere Form des vorsätzlichen Tötungsdeliktes dar, die mit einer geringeren angedrohten Strafe verbunden ist.
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