50 Beziehungen: Aktiengesetz (Deutschland), Beherrschungsvertrag, Beschaffung, Betriebliche Funktion, Betriebsvermögen, Bilanzstichtag, Divisionale Organisation, Durchgriffshaftung, Finanzierung, Gesellschafter, Gesellschaftsrecht, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Gewinnabführungsvertrag, Gläubiger, Gläubigerschutz, Haftung (Gesellschaftsrecht), Handelsgesetzbuch, International Financial Reporting Standards, Jahresüberschuss, Kapazität (Wirtschaft), Kapitalbeteiligung, Konglomerat (Firmen), Konzernabschluss, Konzernrecht (Deutschland), Kredit, Kreditinstitut, Kreditwesengesetz, Legaldefinition, Marktmacht, Mutterunternehmen, Organ (Recht), Outsourcing, Patronatserklärung, Produktion, Rechtsbegriff, Rechtsform, Rechtsprechung, Richtlinie 90/435/EWG (Mutter-Tochter-Richtlinie), Satzung (Privatrecht), Schachtelprivileg, Stimmrecht, Susanne Wimmer-Leonhardt, Synergiepotenzial, Trennungsprinzip (Gesellschaftsrecht), Unterkapitalisierung, Unternehmen, Unternehmenskauf, Verbindlichkeit, Verbundenes Unternehmen, Vertrieb.
Aktiengesetz (Deutschland)
Das deutsche Aktiengesetz (AktG) regelt die Errichtung, die Verfassung, Rechnungslegung, Hauptversammlungen und Liquidation von Aktiengesellschaften sowie von Kommanditgesellschaften auf Aktien.
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Beherrschungsvertrag
Der Beherrschungsvertrag ist ein zwischen einer inländischen Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien mit einer in- oder ausländischen Gesellschaft mit beliebiger Rechtsform geschlossener Unternehmensvertrag, der die Leitung der inländischen Gesellschaft dem anderen Unternehmen unterstellt.
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Beschaffung
Beschaffung (auch Procurement, Purchasing oder Akquisition) ist in der Betriebswirtschaftslehre eine betriebliche Funktion in Unternehmen, die sich mit dem Einkauf und der Beschaffungslogistik von Material zur Weiterverarbeitung (Produktionsbetriebe) oder zum Weiterverkauf von Handelswaren (Handel) befasst.
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Betriebliche Funktion
Betriebliche Funktionen sind in der Betriebswirtschaftslehre die mit einem einheitlichen und abgegrenzten Aufgabengebiet und Verantwortungsbereich betrauten Organisationseinheiten in einem Unternehmen, ohne die das Unternehmen seinen Betriebszweck und seine Unternehmensziele nicht erfüllen kann.
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Betriebsvermögen
Betriebsvermögen ist im deutschen Steuerrecht der Wert aller aktiven Vermögensgegenstände eines Betriebs abzüglich der Werte aller Schulden.
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Bilanzstichtag
Der Bilanzstichtag ist im Rechnungswesen der letzte Tag des Wirtschaftsjahres, zu dem turnusmäßig ein Jahresabschluss von Unternehmen aufgestellt wird und auf den sich die Bilanz bezieht.
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Divisionale Organisation
Beispiel für eine Divisionale Organisation Die divisionale Organisation, die auch als Spartenorganisation oder Geschäftsbereichsorganisation bezeichnet wird, gliedert auf der zweiten Hierarchieebene Organisationseinheiten nach Objektgesichtspunkten (Produkte, Kundengruppen, Absatzgebiete) oder Arbeitsgebieten.
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Durchgriffshaftung
Durchgriffshaftung liegt im Gesellschaftsrecht vor, wenn die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft in bestimmten Fällen gegenüber den Gesellschaftsgläubigern persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften müssen, wenn das Gesellschaftsvermögen nicht ausreicht.
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Finanzierung
Finanzierung ist in der Finanzwirtschaft die Versorgung eines Wirtschaftssubjekts mit Kapital, damit es seine Ziele verfolgen kann.
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Gesellschafter
Ein Gesellschafter ist eine natürliche Person oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die als Mitglied an der Gründung einer Gesellschaft teilnimmt oder später in eine bestehende Gesellschaft durch Gesellschaftsvertrag oder kraft Gesetzes eintritt.
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Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht bezeichnet als Gegenstand der rechtsvergleichenden Forschung den Vergleich von Rechtsnormen mit Bezug auf Personenvereinigungen.
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Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch: GmbHG, GmbH-Gesetz oder Gesetz über die GmbH) regelt in Deutschland im Wesentlichen die besondere Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), ihre Errichtung, ihre Organe und ihre Stellung im Rechtsverkehr.
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Gewinnabführungsvertrag
Mit einem Gewinnabführungsvertrag verpflichtet sich eine deutsche Kapitalgesellschaft gegenüber einem in- oder ausländischen Unternehmen in beliebiger Rechtsform, den Gewinn an letzteres Unternehmen abzuführen.
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Gläubiger
Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.
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Gläubigerschutz
Unter Gläubigerschutz werden alle präventiven Regelungen verstanden, die den tatsächlichen und potenziellen Gläubiger vor dem Ausfall seiner Forderungen in der Insolvenz des Schuldners bewahren sollen.
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Haftung (Gesellschaftsrecht)
Unter Haftung versteht man im Gesellschaftsrecht Deutschlands das Einstehenmüssen der Gesellschafter eines Unternehmens für dessen Gesellschaftsschulden.
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Handelsgesetzbuch
Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.
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International Financial Reporting Standards
Die International Financial Reporting Standards (kurz IFRS) sind internationale Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen, die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden.
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Jahresüberschuss
Der Jahresüberschuss ist im Rechnungswesen die sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergebende positive Differenz aus Erträgen und Aufwendungen einer Rechnungsperiode.
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Kapazität (Wirtschaft)
Kapazität ist in der Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre die maximal dem Produktionsprozess in einem bestimmten Zeitraum zur Verfügung stehende Anzahl an Personal, Maschinen, Werkzeugen und Räumen.
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Kapitalbeteiligung
Unter Kapitalbeteiligung oder Unternehmensbeteiligung (kurz Beteiligung) versteht man Anteilsrechte an Unternehmen.
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Konglomerat (Firmen)
Als Konglomerat in Zusammenhang mit Firmenstruktur wird ein stark diversifiziertes Unternehmen mit Tochtergesellschaften bezeichnet, die unterschiedliche Wertschöpfungsketten aufweisen, in verschiedenen Branchen tätig sind und nicht miteinander im Wettbewerb stehen.
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Konzernabschluss
Ein Konzernabschluss ist ein Jahresabschluss oder Zwischenabschluss eines Konzerns.
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Konzernrecht (Deutschland)
Das Konzernrecht ist ein Rechtsgebiet des Gesellschaftsrechts, das sich mit der Verbindung rechtlich selbstständiger Unternehmen in Konzernen befasst.
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Kredit
Unter Kredit (abgeleitet von, „glauben, vertrauen“ und, „das auf Treu und Glauben Anvertraute“; oder.
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Kreditinstitut
Kreditinstitute (oder Geldinstitute, Finanzinstitute) sind Unternehmen, deren Betriebszweck darin besteht, gewerbsmäßig Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen zu betreiben.
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Kreditwesengesetz
Das Kreditwesengesetz (KWG) ist ein Gesetz in Deutschland, dessen Gesetzeszweck in der Marktregulierung und Marktordnung des Kreditwesens besteht.
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Legaldefinition
Legaldefinition ist die Definition eines Rechtsbegriffs in einem Gesetz durch den Gesetzgeber.
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Marktmacht
Als Marktmacht bezeichnet man die Fähigkeit eines Marktteilnehmers, auf Produkte oder Dienstleistungen, Marktpreise und/oder andere Marktdaten der anderen Marktteilnehmer Einfluss nehmen zu können.
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Mutterunternehmen
Mutterunternehmen (auch Muttergesellschaft; englisch: parent company) ist im Konzernrecht ein Unternehmen, das durch konzerntypische Beziehungen mit einem oder mehreren anderen Unternehmen (Tochterunternehmen) verbunden ist und auf diese beherrschenden Einfluss ausüben kann.
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Organ (Recht)
Organe im rechtlichen Sinne handeln für juristische Personen und Personenvereinigungen, weil diese nicht im natürlichen Sinne handeln und entscheiden können.
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Outsourcing
Outsourcing ist in der Betriebswirtschaftslehre der Anglizismus für die Ausgliederung von einzelnen Funktionen, ganzen Organisationseinheiten oder Unternehmensprozessen in ein anderes Unternehmen.
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Patronatserklärung
Die Patronatserklärung ist der Sammelbegriff für nach Inhalt und Umfang nicht normierte schuldrechtliche Erklärungen im Gesellschaftsrecht, wonach ein Unternehmen oder eine kommunale Gebietskörperschaft („Patron“) dafür sorgen will, dass eine kreditnehmende Tochtergesellschaft ihre Kreditverpflichtungen erfülle.
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Produktion
Unter Produktion (aus, „vor-, vorwärts-“ und, „führen“; insbesondere bei Realgütern auch Fertigung, Fabrikation oder Verarbeitung, Bearbeitung, als Rechtsbegriff die Herstellung) versteht die Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre die durch Kombination von Produktionsfaktoren während eines Transformationsprozesses hergestellten Güter und Dienstleistungen.
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Rechtsbegriff
Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.
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Rechtsform
Die Rechtsform ist der durch Gesetze zwingend vorgeschriebene rechtliche Rahmen von Gesellschaften, mit dem einige gesetzlich vorgegebene Strukturmerkmale verbunden sind und mit dem Gesellschaften am Wirtschaftsleben teilnehmen.
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Rechtsprechung
Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.
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Richtlinie 90/435/EWG (Mutter-Tochter-Richtlinie)
Die Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten) ist eine EG-Richtlinie.
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Satzung (Privatrecht)
Die Satzung ist bzw.
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Schachtelprivileg
Als Schachtelprivileg wird im Steuerrecht das Privileg bezeichnet, unter bestimmten Voraussetzungen Beteiligungserträge aus Kapitalgesellschaften für Zwecke der Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer zu kürzen.
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Stimmrecht
Unter Stimmrecht wird allgemein das Recht verstanden, an einer einberufenen Abstimmung mit einem bestimmten Stimmgewicht teilnehmen zu dürfen.
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Susanne Wimmer-Leonhardt
Susanne Wimmer-Leonhardt (* 4. Oktober 1966 in Kaiserslautern) ist eine deutsche Juristin, Politikerin der SPD und Vizepräsidentin des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz.
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Synergiepotenzial
Synergieeffekte (oder Synergiepotenziale) sind in der Betriebswirtschaftslehre und Mikroökonomie positive oder negative ökonomische Auswirkungen durch Synergien, die bei einer Kombination unterschiedlicher Aktivitäten, Güter oder Dienstleistungen eines Unternehmens oder bei Unternehmenszusammenschlüssen auch unbeabsichtigt auftreten und die Ertragslage verbessern oder verschlechtern können.
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Trennungsprinzip (Gesellschaftsrecht)
Das Trennungsprinzip besagt im Gesellschaftsrecht, dass für die Verbindlichkeiten einer Kapitalgesellschaft den Gläubigern gegenüber im Regelfall nur das Gesellschaftsvermögen haftet, nicht jedoch auch das Privatvermögen der Gesellschafter.
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Unterkapitalisierung
Unterkapitalisierung liegt in der Betriebswirtschaftslehre und im Gesellschaftsrecht vor, wenn eine Kapitalgesellschaft im Verhältnis zu ihrer Betriebsgröße und Geschäftstätigkeit ein unzureichendes Eigenkapital aufweist.
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Unternehmen
Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft bezeichnet. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen); sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip. In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.
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Unternehmenskauf
Der Unternehmenskauf, auch Akquisition oder Übernahme, aus Anbietersicht Unternehmensverkauf, ist eine wirtschaftliche und rechtliche Transaktion, bei der ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung ganz oder teilweise vom Verkäufer an einen Käufer gegen Kaufpreiszahlung in bar oder im Tausch gegen Anteile des Käufers verkauft und veräußert wird.
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Verbindlichkeit
Unter einer Verbindlichkeit versteht das Schuldrecht die Verpflichtung des Schuldners, dem Gläubiger gegenüber eine Leistung zu erbringen.
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Verbundenes Unternehmen
Als verbundene Unternehmen, auch Konzernunternehmen, bezeichnet man in Deutschland und Österreich üblicherweise Unternehmen ein und desselben Konzerns.
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Vertrieb
Der Vertrieb ist eine betriebliche Funktion in Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Kunden oder Endverbraucher verfügbar machen soll.
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Leitet hier um:
Tochterbetrieb, Tochterfirma, Tochtergesellschaften, Tochterunternehmen, Tochterverein.