26 Beziehungen: Abgeltungsteuer, Betriebsausgabe, Betriebsvermögen, Dividende, Ehegattensplitting, Einkünfte aus Kapitalvermögen (Deutschland), Einkommensteuergesetz (Deutschland), Günstigerprüfung, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Halbeinkünfteverfahren, Kapitalbeteiligung, Kapitalertragsteuer (Deutschland), Kapitalgesellschaft, Körperschaftsteuergesetz (Deutschland), Leistungsfähigkeitsprinzip, Mehrstimmrecht, Natürliche Person, Personengesellschaft, Steuertarif, Steuervermeidung, Teilwertabschreibung, Unternehmensteuerreform 2008 in Deutschland, Veranlagungszeitraum, Veräußerungsgewinn, Werbungskosten, 2009.
Abgeltungsteuer
Eine Abgeltungsteuer im weiteren Sinne ist eine Quellensteuer, durch die der Steuerabzug bei der auszahlenden Stelle abgegolten ist und daher eine gesonderte Veranlagung des Leistungsempfängers mit Anwendung des individuellen Steuersatzes überflüssig macht.
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Betriebsausgabe
mini Betriebsausgaben sind – steuerrechtlich betrachtet – Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (Abs. 4 EStG).
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Betriebsvermögen
Betriebsvermögen ist im deutschen Steuerrecht der Wert aller aktiven Vermögensgegenstände eines Betriebs abzüglich der Werte aller Schulden.
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Dividende
Als Dividende (aus, „der zu verteilende“) wird in der Wirtschaft meist der Teil des Gewinns, den eine Aktiengesellschaft (oder eine andere Kapitalgesellschaft) an ihre Aktionäre (oder Anteilseigner) ausschüttet, bezeichnet.
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Ehegattensplitting
Das Ehegattensplitting (von) ist das in Deutschland seit 1958 zur Berechnung der Einkommensteuer von zusammenveranlagten Ehegatten und Lebenspartnern angewendete Splittingverfahren.
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Einkünfte aus Kapitalvermögen (Deutschland)
Die Einkünfte aus Kapitalvermögen gehören in Deutschland zu den in Abs.
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Einkommensteuergesetz (Deutschland)
Im Einkommensteuergesetz der Bundesrepublik Deutschland wird die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen geregelt.
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Günstigerprüfung
Günstigerprüfung ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht.
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.
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Halbeinkünfteverfahren
Das Halbeinkünfteverfahren war ein Verfahren zur steuerlichen Entlastung von Einnahmen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.
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Kapitalbeteiligung
Unter Kapitalbeteiligung oder Unternehmensbeteiligung (kurz Beteiligung) versteht man Anteilsrechte an Unternehmen.
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Kapitalertragsteuer (Deutschland)
Die Kapitalertragsteuer (KapESt) ist in Deutschland eine Steuererhebungsform der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer.
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Kapitalgesellschaft
Die Kapitalgesellschaft ist im Handelsrecht und in der Wirtschaft eine Gesellschaft, bei der die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht und nicht wie bei ihrem Pendant Personengesellschaft die haftungsrechtliche, persönliche Mitarbeit der Gesellschafter als Unternehmer.
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Körperschaftsteuergesetz (Deutschland)
Das Körperschaftsteuergesetz (KStG) regelt in Deutschland die Besteuerung des Einkommens juristischer Personen mittels der Körperschaftsteuer.
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Leistungsfähigkeitsprinzip
Das Leistungsfähigkeitsprinzip ist ein Fundamentalprinzip der Besteuerung und als solches Ausfluss des allgemeinen Gleichheitssatzes (Grundgesetz) im Steuerrecht.
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Mehrstimmrecht
Als Mehrstimmrecht wird im Gesellschaftsrecht ein Stimmrecht bezeichnet, das durch Satzung, Gesellschaftsvertrag oder Gesetz einem Gesellschafter mehr Stimmen einräumt als seiner Kapitalbeteiligung entspricht.
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Natürliche Person
Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.
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Personengesellschaft
Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen.
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Steuertarif
Im Steuertarif wird die Höhe und Berechnung des Steuerbetrages in Abhängigkeit von einer Bemessungsgrundlage beschrieben.
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Steuervermeidung
Als Steuervermeidung (auch Steueroptimierung, Steuergestaltung oder Steuerevasion) wird in der Finanzwissenschaft und in der Steuerlehre eine Art der Steuerabwehr verstanden, bei der sich steuerpflichtige Steuersubjekte durch bewusste Unterlassung der Verwirklichung die Steuerzahlung begründender oder erhöhender Sachverhalte sowie durch die Erfüllung steuermindernder Tatbestände der Besteuerung ganz oder teilweise entziehen.
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Teilwertabschreibung
Die Teilwertabschreibung ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und bezeichnet eine außerordentliche Abschreibung auf ein Wirtschaftsgut auf den am Bilanzstichtag niedrigeren Teilwert.
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Unternehmensteuerreform 2008 in Deutschland
Die Unternehmensteuerreform 2008 in Deutschland ist ein Bündel gesetzgeberischer Maßnahmen, die mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 umgesetzt wurden.
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Veranlagungszeitraum
Der Veranlagungszeitraum ist ein Begriff aus dem deutschen und österreichischen Steuerrecht.
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Veräußerungsgewinn
Veräußerungsgewinn oder Veräußerungsverlust ist im Steuerrecht bei den sieben Einkunftsarten der positive Unterschiedsbetrag (Gewinn) oder negative Unterschiedsbetrag (Verlust) zwischen den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Verkaufspreis eines Wirtschaftsguts.
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Werbungskosten
Werbungskosten (Abk. WK) sind Aufwendungen/Ausgaben,.
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2009
Das Jahr 2009 stand insbesondere im Zeichen der globalen Finanzkrise.
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