5 Beziehungen: Communauté de communes, Frankreich, Gemeinde (Frankreich), Gesetzesvertretende Verordnung, Verwaltungskooperation.
Communauté de communes
Communauté de communes in Frankreich Communauté de communes (dt.: „Gemeinschaft von Gemeinden“) bezeichnet in Frankreich einen Verband mehrerer Gemeinden.
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Frankreich
Frankreich (französisch, amtlich la République française) ist ein demokratischer, interkontinentaler Einheitsstaat in Westeuropa mit Überseegebieten.
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Gemeinde (Frankreich)
Gemeindeanzahl nach Département (2011) Außengebiete) Stand 2019 In Frankreich stellen die Gemeinden (Singular commune) unterhalb der Regionen und Départements die unterste Ebene der Collectivités territoriales (Gebietskörperschaften) dar, ähnlich den Gemeinden in Deutschland, in Österreich oder den politischen Gemeinden der Schweiz.
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Gesetzesvertretende Verordnung
Die gesetzesvertretende Verordnung (auch „selbständige Verordnung im engeren Sinn“) ist eine Verordnung, die direkt auf eine verfassungsgesetzliche Grundlage gestützt und daher ohne einfachgesetzliche Ermächtigung erlassen werden kann (daher auch „verfassungsunmittelbare gesetzesvertretende Verordnung“. Gegensatz dazu: Durchführungsverordnung bzw. Vollziehungsverordnung).
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Verwaltungskooperation
Verwaltungskooperation ist der Oberbegriff für unterschiedliche Formen der Kooperation von öffentlichen Verwaltungen und Gebietskörperschaften.
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