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Subsumtionsirrtum

Index Subsumtionsirrtum

Der Subsumtionsirrtum ist ein Begriff aus dem deutschen Strafrecht und bezeichnet einen Irrtum bei der Auslegung von Tatbestandsmerkmalen.

11 Beziehungen: Auslegung (Recht), Claus Roxin, Eduard Dreher, Herbert Tröndle, Irrtumslehren im deutschen Strafrecht, Luís Greco, Strafrecht (Deutschland), Tatbestandsirrtum, Tatbestandsmerkmal, Verbotsirrtum, Wahndelikt.

Auslegung (Recht)

Auslegung, Exegese oder Interpretation von Texten bezeichnet die Klärung ihrer Bedeutung, in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen.

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Claus Roxin

Claus Roxin (* 15. Mai 1931 in Hamburg) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Eduard Dreher

Eduard Dreher (* 29. April 1907 in Rockau; † 13. September 1996 in Bonn)Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt am Main 2007, S. 118.

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Herbert Tröndle

Herbert Tröndle (* 24. August 1919 in Kiesenbach; † 1. Oktober 2017 in Waldshut) war ein deutscher Rechtswissenschaftler, Richter, Autor und Hochschullehrer.

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Irrtumslehren im deutschen Strafrecht

Der Begriff des Irrtums bezeichnet im '''deutschen Strafrecht''' die Unkenntnis oder die Fehlvorstellung des Straftäters bezüglich eines rechtlich relevanten Umstands.

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Luís Greco

Luís Filipe Maksoud Greco (* 27. März 1978 in Rio de Janeiro) ist ein brasilianisch-deutscher Rechtswissenschaftler.

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Strafrecht (Deutschland)

Das Strafrecht bezeichnet in der deutschen Rechtsordnung das Rechtsgebiet, das bestimmte menschliche Rechtshandlungen (aktives Tun, Dulden, Unterlassen bei bestehender Rechtspflicht) als von der Norm „abweichendes Verhalten“ unter staatliche Strafe stellt.

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Tatbestandsirrtum

Der Tatbestandsirrtum („Unkenntnis der Wahrheit“), auch Tatumstandsirrtum, ist eine der im Strafrecht auftretenden Irrtumsformen.

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Tatbestandsmerkmal

Ein Tatbestandsmerkmal ist ein Teil des Tatbestands.

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Verbotsirrtum

Der Verbotsirrtum ist ein Irrtum des Täters über die Widerrechtlichkeit seiner Handlung.

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Wahndelikt

Als Wahndelikt (auch Putativdelikt oder Wahnverbrechen genannt) wird im Strafrecht die irrige Annahme des Täters bezeichnet, eine von ihm begangene Handlung sei strafbar.

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