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Studienplatzklage

Index Studienplatzklage

Eine Studienplatzklage bedeutet umgangssprachlich, dass ein von der Universität abgelehnter Studienplatzbewerber einen Anspruch auf Immatrikulation außergerichtlich und gerichtlich geltend macht.

8 Beziehungen: Form (Recht), Immatrikulation, Numerus clausus, Stiftung für Hochschulzulassung, Universität, Verwaltungsgericht (Deutschland), Vorläufiger Rechtsschutz, Widerspruch (Recht).

Form (Recht)

Die Form ist im Recht die äußere Gestaltung eines Rechtsgeschäfts oder einer Rechtshandlung.

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Immatrikulation

Die Immatrikulation oder Einschreibung an einer Hochschule ist heute Voraussetzung, um die Einrichtungen einer deutschen Hochschule benutzen zu dürfen.

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Numerus clausus

Unter Numerus clausus, abgekürzt NC, Synonym Zulassungsbeschränkung, versteht man Einschränkungen der Zulassung an Schulen, Hochschulen und Universitäten.

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Stiftung für Hochschulzulassung

Dortmunder Kreuzviertel; eines der wenigen Gebäude, die über eine Bahnlinie gebaut sind. Die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH), bis 2010 Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS), ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts in Deutschland mit der Aufgabe, „die Hochschulen bei der Durchführung der örtlichen Zulassungsverfahren und der Durchführung von Anmeldeverfahren in zulassungsfreien Studiengängen zu unterstützen“ (Nr. 1 StV Hochschulzulassung, auf recht.nrw.de) sowie für Studiengänge, die in das zentrale Vergabeverfahren einbezogen sind, „Studienplätze für das erste Fachsemester an staatlichen Hochschulen in Auswahlverfahren“ zu vergeben (Abs. 1 Nr. 1 StV Hochschulzulassung).

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Universität

alternativtext.

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Verwaltungsgericht (Deutschland)

Gebäude des VG Leipzig in der ''Villa Thorer'' Das Verwaltungsgericht (Abkürzung VG) ist in Deutschland in der Regel das erstinstanzliche Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

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Vorläufiger Rechtsschutz

Unter vorläufigem Rechtsschutz (auch einstweiliger Rechtsschutz oder teils unzutreffend, aber verbreitet Eilverfahren) versteht man im Prozessrecht die Möglichkeit, subjektive Rechte bei Dringlichkeit bereits vor der Entscheidung über eine Klage wirksam zu schützen.

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Widerspruch (Recht)

Der Rechtsbegriff Widerspruch (als rechtliche Gegenrede) bezeichnet einen Rechtsbehelf gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen, ein spezielles Rechtsinstitut des Grundbuchrechts sowie die Möglichkeiten des Wohnraummieters, bei Kündigung des Vermieters gegen diese vorzugehen, oder des Arbeitnehmers, den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber zu verhindern.

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Leitet hier um:

Studienplatz einklagen, Studium einklagen.

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