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Strafmilderung

Index Strafmilderung

Eine Strafmilderung bezeichnet im deutschen Strafzumessungsrecht die Reduzierung der für einen bestimmten Straftatbestand eigentlich vorgesehenen Strafe.

11 Beziehungen: Beihilfe (Strafrecht), Exkulpation, Freiheitsstrafe (Deutschland), Geldstrafe, Lebenslange Freiheitsstrafe, Minder schwerer Fall des Totschlags, Schuldunfähigkeit, Strafzumessung (Deutschland), Tatbestand, Untauglicher Versuch, Versuch (StGB).

Beihilfe (Strafrecht)

Der Begriff Beihilfe bezeichnet im deutschen Strafrecht eine Form der Beteiligung an einer Straftat.

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Exkulpation

Unter der Exkulpation (von lat. culpa, „Schuld“) wird in der Rechtswissenschaft die Schuldbefreiung einer Person verstanden.

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Freiheitsstrafe (Deutschland)

Die Freiheitsstrafe ist eine Form staatlicher Sanktion, um eine Straftat zu sühnen.

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Geldstrafe

Die Geldstrafe bezeichnet die Ahndung eines Delikts durch Geldzahlung.

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Lebenslange Freiheitsstrafe

Die lebenslange (auch lebenslängliche) Freiheitsstrafe ist eine auf unbestimmte Zeit verhängte Freiheitsstrafe.

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Minder schwerer Fall des Totschlags

Der minder schwere Fall des Totschlags ist nach herrschender Meinung eine Strafzumessungsregel innerhalb der Tötungsdelikte des deutschen Strafrechts, die in des Strafgesetzbuches normiert ist.

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Schuldunfähigkeit

Schuldunfähigkeit (auch Unzurechnungsfähigkeit, klarer Zurechnungsunfähigkeit) ist im Strafrecht ein Grund, die Rechtsschuld an einer Handlung auszuschließen.

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Strafzumessung (Deutschland)

Im deutschen Strafrecht dient die Strafzumessung einer schuldangemessenen Bestrafung.

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Tatbestand

Der Tatbestand, auch Tatsächlichkeit, Gegebenheit oder Faktizität, ist ein grundlegender Begriff in der Philosophie und Rechtswissenschaft.

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Untauglicher Versuch

Der untaugliche Versuch ist ein Begriff aus dem Allgemeinen Teil des deutschen Strafrechts.

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Versuch (StGB)

Der Versuch bezeichnet im Strafrecht Deutschlands ein Deliktsstadium, das zwischen strafloser Tatvorbereitung und Tatvollendung liegt.

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Leitet hier um:

Mildernde Umstände, Mildernder Umstand, Minder schwerer Fall, Strafmilderungsgrund, Vertypter Milderungsgrund.

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