10 Beziehungen: Abgabenordnung, Euro, Fälligkeit, Steuer, Steueranmeldung, Steueranspruch, Steuerbescheid, Steuerpflicht, Vorläufigkeit (Steuerrecht), Zahlungsverjährung.
Abgabenordnung
Die Abgabenordnung (AO) ist das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts.
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Euro
-münzen Euro-Banknoten der zweiten Serie Der Euro (ISO-Code: EUR, Symbol: €) ist laut Abs. 4 EUV die Währung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, eines in AEUV geregelten Politikbereichs der Europäischen Union (EU).
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Fälligkeit
Unter dem Rechtsbegriff Fälligkeit versteht man den Eintritt des Leistungstermins und die damit verbundene sofortige Leistungspflicht des Schuldners.
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Steuer
Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt, die einen steuerpflichtigen Tatbestand verwirklichen.
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Steueranmeldung
Eine Steueranmeldung ist eine Steuererklärung, in der der Steuerpflichtige im Rahmen der Selbstveranlagung die Steuer selbst berechnet (Abs. 1 S. 3 Abgabenordnung).
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Steueranspruch
Steueranspruch ist ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis (Abs. 1 AO).
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Steuerbescheid
Ein Steuerbescheid ist ein Schriftstück oder elektronisches Dokument, in dem die festgesetzte Steuer nach Steuerart, Zeitraum und Betrag bezeichnet ist.
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Steuerpflicht
Steuerpflicht ist in der Steuerlehre und im Steuerrecht die sich aus einem Steuergesetz ergebende Rechtspflicht zur Zahlung einer bestimmten Steuerart.
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Vorläufigkeit (Steuerrecht)
Als Vorläufigkeit beziehungsweise vorläufige Steuerfestsetzung im Sinne von der Abgabenordnung bezeichnet man eine Steuerfestsetzung, bei der ungewiss ist, ob und inwieweit die Voraussetzung für die Entstehung der Steuerschuld eingetreten ist.
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Zahlungsverjährung
Die Zahlungsverjährung ist eine Form der Verjährung im deutschen Steuerrecht (Abgabenordnung).
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