23 Beziehungen: Apothekerkammer, Ärztekammer, Berufsständische Körperschaft, Berufsverband, Bundesrat (Deutschland), Bundesregierung, Fachverband, Freier Beruf (Deutschland), Gebührenordnung, Hoheitliche Aufgabe, Ingenieurkammer, Interessenvertretung, Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland), Körperschaft des privaten Rechts, Notarkammer (Begriffsklärung), Psychotherapeutenkammer, Rechtsanwaltskammer, Rechtsaufsicht, Selbstverwaltung, Standesrecht, Steuerberaterkammer, Tierärztekammer, Zahnärztekammer.
Apothekerkammer
Das Logo der Bundesapothekerkammer (BAK) in Deutschland Apothekerkammern sind Träger der berufsständischen Selbstverwaltung der Apotheker in Deutschland und Österreich.
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Ärztekammer
Als Ärztekammer wird die Vertretung der Ärzte in.
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Berufsständische Körperschaft
Eine berufsständische Körperschaft (Kammer) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die in Deutschland wiederum meist landesrechtlich organisiert ist und Aufgaben der berufsständischen Selbstverwaltung wahrnimmt.
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Berufsverband
Ein Berufsverband ist eine Körperschaft des privaten Rechts, die sich als Interessenverband die Vertretung und Förderung der Belange eines bestimmten Berufsstandes zum Ziel setzt.
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Bundesrat (Deutschland)
Der Bundesrat (Abkürzung BR) ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland.
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Bundesregierung
Eine Bundesregierung oder Föderalregierung ist Teil der ausführenden Gewalt eines föderalen Bundesstaates.
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Fachverband
Fachverband bezeichnet den freiwilligen (Deutschland) Zusammenschluss von Personen, Körperschaften und juristischen Personen unter fachlichen Gesichtspunkten zur Vertretung gemeinsamer Interessen.
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Freier Beruf (Deutschland)
Ein freier Beruf oder Freiberuf ist ein selbständig ausgeübter wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, unterrichtender oder erzieherischer Beruf.
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Gebührenordnung
Gebührenordnungen sind Rechtsnormen zur Abrechnung von Gebühren als Gegenleistung für erbrachte Dienstleistungen.
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Hoheitliche Aufgabe
Hoheitliche Aufgaben sind Tätigkeiten, die ein öffentliches Gemeinwesen (Staat, Gemeinde oder sonstige Körperschaft) kraft öffentlichen Rechts zu erfüllen hat.
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Ingenieurkammer
Eine Ingenieurkammer ist eine berufsständische Vereinigung von Ingenieuren, die im Regelfall in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert ist.
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Interessenvertretung
Eine Interessenvertretung (auch Interessengruppe, seltener Interessensvertretung oder Interessensgruppe) ist eine Person, Gruppe oder Institution, die Interessen einer bestimmten Gesellschafts-, Wirtschafts- oder Berufsgruppe definieren und vertreten soll.
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Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)
Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, die Rechtssubjekt kraft Hoheitsakt ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt.
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Körperschaft des privaten Rechts
Körperschaft des privaten Rechts ist eine privatrechtliche Personenvereinigung, die als juristische Person eigene Rechtsfähigkeit besitzt und durch Organe vertreten wird.
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Notarkammer (Begriffsklärung)
Eine Notarkammer ist eine berufsständische Organisation des Notariats.
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Psychotherapeutenkammer
Sitz der Psychotherapeutenkammer in Berlin Psychotherapeutenkammern sind die als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisierten Selbstverwaltungen der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in den Bundesländern in Deutschland.
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Rechtsanwaltskammer
Eine Rechtsanwaltskammer, Anwaltskammer oder Advokatenkammer, kurz RAK, ist eine berufsständische Organisation der Rechtsanwaltschaft.
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Rechtsaufsicht
Die Rechtsaufsicht ist im staatlichen Organisationsrecht eine Weisungsbefugnis und die Befugnis einer hierarchisch übergeordneten Behörde, Staatsaufsicht durch Überprüfung der Rechtmäßigkeit ausüben zu dürfen.
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Selbstverwaltung
mittelbaren Staatsverwaltung sowie Selbstverwaltung auf Bundes- und Landes- und Kommunalebene Selbstverwaltung bezeichnet im Staatsorganisationsrecht eine Erscheinungsform der mittelbaren Staatsverwaltung, bei der ein Verwaltungsträger (z. B. der Bund) Verwaltungsaufgaben durch andere Verwaltungsträger (z. B. die Bundesagentur für Arbeit) wahrnimmt, die nicht weisungsgebunden sind und grundsätzlich nur der Rechtsaufsicht, aber keiner Fach- oder Dienstaufsicht unterliegen.
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Standesrecht
Mit dem Begriff Standesrecht (nicht zu verwechseln mit Standrecht) wird das Recht eines Berufsstandes bezeichnet, dem von Seiten des Staates seine Selbstverwaltung in eigener Verantwortung übertragen wurde.
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Steuerberaterkammer
Die Steuerberaterkammer ist die örtlich zuständige Berufsvereinigung für Steuerberater.
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Tierärztekammer
Die Tierärztekammern (TÄK) oder Landestierärztekammern (LTK) sind berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts.
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Zahnärztekammer
Zahnärztekammern sind die Selbstverwaltungen der Zahnärzte und als Körperschaft des öffentlichen Rechts (K. d. ö. R.) organisiert.
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