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Sperrminorität

Index Sperrminorität

Mit Sperrminorität bezeichnet man die Möglichkeit einer Minderheit, bei Abstimmungen einen bestimmten Beschluss zu verhindern, wenn qualifizierte Mehrheiten bei der Beschlussfassung verlangt werden.

39 Beziehungen: Abstimmung, Aktiengesellschaft, Aktiengesetz (Deutschland), Aktionär, Aufsichtsrat, Bürgerliches Gesetzbuch, Bezugsrecht, Carl Creifelds, Doppelte Mehrheit, Eingliederungsvertrag (Aktiengesetz), Entscheidung, Europäische Kommission, Genehmigtes Kapital, Genossenschaft, Genossenschaftsgesetz (Deutschland), Geschäftsordnung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland), Gesellschafter, Gesellschafterversammlung, Gesellschaftsrecht, Grundkapital, Hauptversammlung, Hoher Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Liquidation, Mehrheit, Minderheit, Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Präsenz, Rat der Europäischen Union, Satzung (Privatrecht), Streubesitz, Terminus, Verein, Vertrag von Lissabon, Vorzugsaktie, Wandelanleihe, Weber (Rechtswörterbuch).

Abstimmung

Offene Abstimmung im Nationalparlament Osttimors Eine Abstimmung ist ein Instrument der gemeinschaftlichen Willenserklärung eines Kollegialorgans oder einer Personengruppe über vorgegebene Sachverhalte oder Wahlvorschläge durch Abgabe einer Stimme.

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Aktiengesellschaft

Eine Aktiengesellschaft (Abkürzung der deutschen, österreichischen, liechtensteinischen, schweizerischen und belgischen Rechtsform: AG, in der französisch- und italienischsprachigen Schweiz SA, für Société Anonyme; Abkürzungen weiterer Länder siehe unten) ist eine privatrechtliche Vereinigung und wird durch das Aktienrecht geregelt.

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Aktiengesetz (Deutschland)

Das deutsche Aktiengesetz (AktG) regelt die Errichtung, die Verfassung, Rechnungslegung, Hauptversammlungen und Liquidation von Aktiengesellschaften sowie von Kommanditgesellschaften auf Aktien.

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Aktionär

Namensaktie der deutschen Tochterfirma Ch. Gervais AG von 1965, ausgestellt auf die Mutterfirma Ch. Gervais S. A. als juristische Person Der Aktionär, auch Anteilseigner ist der Inhaber eines in einer Aktie verbrieften Anteils am Grundkapital einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien („Kommandit-Aktionär“) und damit mitgliedschaftlich an ihr beteiligt.

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Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium bei Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen und Organisationen.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Bezugsrecht

Ein Bezugsrecht ist im Börsenhandel bei Aktien das Recht des Aktionärs auf den Erwerb junger Aktien im Rahmen einer Bezugsrechtsemission.

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Carl Creifelds

Carl Creifelds (* 3. April 1907 in Köln; † 22. April 1994 in München) war ein deutscher Jurist.

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Doppelte Mehrheit

Der Begriff doppelte Mehrheit bezeichnet ein Abstimmungsverfahren, bei dem für eine Beschlussfassung Stimmenmehrheiten nach zwei unterschiedlichen Kriterien notwendig sind.

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Eingliederungsvertrag (Aktiengesetz)

Der Eingliederungsvertrag ist im Aktienrecht und in der Betriebswirtschaftslehre ein Unternehmensvertrag, der die Eingliederung einer anderen Aktiengesellschaft zum Gegenstand hat.

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Entscheidung

Eine Richtungsentscheidung am Scheideweg: links, rechts oder geradeaus? Unter Entscheidung versteht man die Wahl einer Handlung aus mindestens zwei vorhandenen potenziellen Handlungsalternativen unter Beachtung der übergeordneten Ziele.

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Europäische Kommission

amtierenden Europäischen Kommission Hauptquartier der Europäischen Kommission in Brüssel (Berlaymont-Gebäude) Logo der Europäischen Kommission am Eingang zum Berlaymont-Gebäude (stilisierte Anspielung auf das Gebäude) Die Europäische Kommission (abgekürzt EK, im offiziellen Schriftverkehr häufig KOM), kurz EU-Kommission, ist ein supranationales Organ der Europäischen Union (EU).

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Genehmigtes Kapital

Das Genehmigte Kapital (engl. authorised capital, §§ 202–206 AktG), auch Zugelassenes Kapital, ist der Wert oder die Anzahl von Aktien, die die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft zur Durchführung einer möglichen Kapitalerhöhung durch Bar- oder/und Sacheinlagen vorab per 3/4-Mehrheitsbeschluss genehmigt hat.

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Genossenschaft

Deutsches Genossenschafts­museum in Delitzsch (Sachsen) und Gründungshaus der ersten gewerblichen Genossenschaft; hier gründete 1849 Hermann Schulze-Delitzsch gemeinsam mit 57 Delitzscher Schuh­machern eine „Schuhmacher-Assoziation“ Genossenschaft oder Kooperative (von Kooperation) bezeichnet einen Zusammenschluss oder Verband von Personen (natürlichen oder juristischen) zu Zwecken der Erwerbstätigkeit oder der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

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Genossenschaftsgesetz (Deutschland)

Das Genossenschaftsgesetz (GenG) trat in Deutschland zum 1.

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Geschäftsordnung

Eine Geschäftsordnung (Abkürzung: GO) ist die Gesamtheit aller Richtlinien und Regeln, die sich insbesondere ein Kollegialorgan zum Zwecke eines systematischen Arbeitsablaufs gibt.

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)

GmbH-Anteilschein der Johs. Girmes & Co GmbH aus dem Jahr 1944 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH oder Gesellschaft mbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört.

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Gesellschafter

Ein Gesellschafter ist eine natürliche Person oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die als Mitglied an der Gründung einer Gesellschaft teilnimmt oder später in eine bestehende Gesellschaft durch Gesellschaftsvertrag oder kraft Gesetzes eintritt.

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Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung einer Gesellschaft wird regelmäßig durch ihre gesamten Gesellschafter gebildet.

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Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht bezeichnet als Gegenstand der rechtsvergleichenden Forschung den Vergleich von Rechtsnormen mit Bezug auf Personenvereinigungen.

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Grundkapital

Grundkapital ist in Deutschland bei aktienrechtlich organisierten Kapitalgesellschaften die von den Aktionären aufzubringende Kapitalbeteiligung.

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Hauptversammlung

Hauptversammlung eines DAX-Unternehmens (Merck KGaA). Die Hauptversammlung (abgekürzt HV) ist im Gesellschaftsrecht eines der drei Organe einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer Societas Europaea.

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Hoher Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik

Josep Borrell, amtierender Hoher Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik Der Hohe Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik (HV, im Vertragstext kurz: Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, umgangssprachlich auch „EU-Außenminister“ oder „EU-Außenbeauftragter“) ist eine durch den am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon neu geschaffene Position innerhalb des Institutionengefüges der Europäischen Union mit mehreren Funktionen in verschiedenen Organen: Der Hohe Vertreter ist zugleich Vizepräsident der Europäischen Kommission, Vorsitzender des Rates für Auswärtige Angelegenheiten und Außenbeauftragter des Europäischen Rates.

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Kapitalerhöhung

Unter Kapitalerhöhung werden sämtliche Kapitalmaßnahmen verstanden, die auf eine Erhöhung des Eigenkapitals von Unternehmen abzielen und sowohl als Innenfinanzierung als auch im Wege der Außenfinanzierung durchgeführt werden können.

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Kapitalherabsetzung

Als Kapitalherabsetzung wird in der Betriebswirtschaftslehre und im Gesellschaftsrecht eine Kapitalmaßnahme von Unternehmen bezeichnet, die auf eine Verminderung des Eigenkapitals abzielt.

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Liquidation

Liquidation (von ‚verflüssigen‘) ist die Abwicklung einer Gesellschaft durch den Verkauf aller Vermögensgegenstände, der Begleichung aller Schulden und die Verteilung der verbleibenden Geldmittel an die Anteilseigner oder eine andere in dem Gesellschaftsvertrag bestimmten Institution.

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Mehrheit

Mehrheit (auch Majorität oder Mehrzahl) bezeichnet die überwiegende Anzahl aus einer Gesamtanzahl von Personen, Meinungen oder Sachen.

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Minderheit

Gruppe von Schülern der Minderheit der Tamang in Nepal Eine Minderheit (auch Minorität oder Minderzahl) ist ein numerisch geringerer Teil einer Gesamtheit, der sich durch personale oder kulturelle Merkmale von der Mehrheit unterscheidet.

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Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Als Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Mitgliedsländer der EU, kurz EU-Mitgliedstaaten oder EU-Mitgliedsländer, werden die 27 europäischen Staaten bezeichnet, die Mitglied der Europäischen Union (EU) sind.

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Präsenz

Präsenz hat die phänomenologische Bedeutung von Anwesenheit und Gegenwart in einer jeweils räumlichen sowie zeitlichen Sichtweise.

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Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union (im Vertragstext Rat, nichtamtlich oft EU-Ministerrat oder Ministerrat), nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat, ist ein Organ der Europäischen Union.

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Satzung (Privatrecht)

Die Satzung ist bzw.

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Streubesitz

Unter Streubesitz (oder free float) versteht man bei Aktiengesellschaften die Summe der Aktien, die dem Börsenhandel zur Verfügung stehen.

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Terminus

Ein Terminus (auch Fachterminus oder Fachwort, oder der bezeichnete Fachbegriff) ist ein in einer Fachsprache verwendeter Name eines im zugehörigen Fachgebiet definierten Begriffs, oder der damit bezeichnete Fachbegriff selbst.

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Verein

Der Verein (etymologisch aus vereinen ‚eins werden‘ und etwas ‚zusammenbringen‘) oder Klub bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.

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Vertrag von Lissabon

Logo der Regierungskonferenz zum Vertrag von Lissabon Der Vertrag von Lissabon (ursprünglich auch EU-Grundlagenvertrag bzw. EU-Reformvertrag genannt) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

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Vorzugsaktie

Vorzugsaktie über 1000 RM der Deutschen Golddiskontbank Die Vorzugsaktie ist eine Aktiengattung, bei welcher der Aktionär kein Stimmrecht besitzt, dafür erhält er die Dividendengarantie auf eine bevorzugte, in der Regel höhere Dividende als beim Pendant der Stammaktie.

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Wandelanleihe

Eine Wandelanleihe (auch Wandelschuldverschreibung, Wandelobligation) ist eine von einer Aktiengesellschaft ausgegebene und in der Regel mit einem Nominalzins ausgestattete Anleihe, die dem Inhaber das Recht einräumt, sie während einer Wandlungsfrist zu einem vorher festgelegten Verhältnis in Aktien einzutauschen; andernfalls wird die Anleihe zum Ende der Laufzeit zur Rückzahlung fällig.

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Weber (Rechtswörterbuch)

Der Weber (bis einschließlich der 23. Auflage und der 26. Edition: Creifelds) ist ein Rechtswörterbuch in Form eines Lexikons aus dem Verlag C. H. Beck.

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