32 Beziehungen: Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen, Beförderungsvertrag, Binnenschiff, Eisenbahn, Entgelt, Fälligkeit, Frachtführer, Frachtgeschäft, Frachtgut, Generalklausel, Geschäftsbesorgungsvertrag, Haftung (Recht), Haftungsbeschränkung, Handelsgeschäft, Handelsgesetzbuch, Kennzeichnung, Lastkraftwagen, Nebenpflicht, Obhutshaftung, Sammelgutverkehr, Sammelladung, Schadensersatz, Selbsteintritt, Sonderziehungsrecht, Spedition, Spedition zu festen Kosten, Subunternehmen, Transportrecht, Verpackung, Versicherer, Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer, Zoll (Abgabe).
Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen
Bei den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die von 1927 bis 2015 gemeinsam vom.
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Beförderungsvertrag
Der Beförderungsvertrag ist im Transportwesen ein Vertrag, der die Beförderung von Personen, Gepäck und/oder Frachtgut zum Inhalt hat.
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Binnenschiff
Frachtschiff mit ''Friesche Kap Luiken'' Ein Binnenschiff ist ein Schiff, das zur Fahrt auf Binnengewässern und Binnenwasserstraßen konstruiert ist.
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Eisenbahn
tren a las nubes'' (Argentinien) Die Eisenbahn ist ein schienengebundenes Verkehrssystem für den Transport von Gütern und Personen.
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Entgelt
Der Begriff Entgelt (n.; Plural Entgelte) bezeichnet die in einem Vertrag vereinbarte Gegenleistung.
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Fälligkeit
Unter dem Rechtsbegriff Fälligkeit versteht man den Eintritt des Leistungstermins und die damit verbundene sofortige Leistungspflicht des Schuldners.
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Frachtführer
Der Frachtführer ist ein Kaufmann, der gewerbsmäßig gegen Entgelt Frachtgut mittels Frachtvertrag zu Land (auf Straße oder Schiene), auf Binnengewässern oder mit Luftfahrzeugen transportiert und dem Empfänger abliefert.
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Frachtgeschäft
Als Frachtgeschäft wird im Handelsrecht der Frachtverkehr bezeichnet, dem ein Frachtvertrag zugrunde liegt, bei dem der Frachtführer sich verpflichtet, das Frachtgut zu einem Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern.
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Frachtgut
Verladen von Frachtgut Frachtgut (auch Ladung, Cargo oder, im allgemeinen Sprachgebrauch, Fracht im Deutschen Wörterbuch im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache genannt) ist im Transportwesen die Bezeichnung für Transportgut, das von einem Frachtführer gegen Entgelt befördert wird.
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Generalklausel
Als Generalklausel bezeichnet man in der Rechtswissenschaft eine Rechtsnorm, deren Tatbestand weit gefasst ist.
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Geschäftsbesorgungsvertrag
Ein Geschäftsbesorgungsvertrag ist ein in Wirtschaft und Recht bedeutender Dienst- beziehungsweise Werkvertrag gemäß und BGB, durch den sich der Leistungsschuldner zur entgeltlichen Besorgung eines ihm vom Leistungsgläubiger übertragenen Geschäfts verpflichtet (Abs. 1 BGB).
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Haftung (Recht)
Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehenmüssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfensein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt.
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Haftungsbeschränkung
Haftungsbeschränkung ist in der Rechtswissenschaft die Verminderung der Haftung durch Milderung des Sorgfaltsmaßstabs und/oder Begrenzung des Haftungsumfangs.
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Handelsgeschäft
Unter einem Handelsgeschäft wird im deutschen Handelsrecht die Rechtshandlung eines Kaufmanns oder einer Handelsgesellschaft verstanden, die im Bezug zu einem Handelsgewerbe steht.
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Handelsgesetzbuch
Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.
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Kennzeichnung
Kennzeichnung steht für.
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Lastkraftwagen
Ein Lastkraftwagen (Lkw, LKW), kurz Lastwagen oder Lastauto, in der Schweiz auch Camion, umgangssprachlich Laster oder Truck, ist ein zu den Nutzfahrzeugen gehörendes Kraftfahrzeug, mit dem Güter befördert werden.
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Nebenpflicht
Als Nebenpflichten werden im deutschen Zivilrecht untergeordnete, dienende Pflichten innerhalb eines zwischen zwei Rechtssubjekten bestehenden Schuldverhältnisses bezeichnet.
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Obhutshaftung
Die Obhutshaftung ist im Transportwesen die Haftung verschiedener Transportunternehmen während des Transports von Frachtgut oder im Lagergeschäft die Haftung der Lagerhalter bei der Lagerung von übernommenem Lagergut.
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Sammelgutverkehr
Als Sammelgutverkehr (oder Sammelladungsverkehr) bezeichnet man eine spezielle Form des Gütertransports von Stückgütern.
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Sammelladung
Als Sammelladung bezeichnet man den Gütertransport von Frachtgütern verschiedener Versender, der zu einer einzigen Sendung zusammengefasst und dessen einheitliche Versendung durch den Frachtführer bewirkt wird.
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Schadensersatz
Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens.
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Selbsteintritt
Der Selbsteintritt eröffnet im öffentlichen Recht einem Verwaltungsträger die Möglichkeit, anstelle eines anderen mit Wirkung nach außen tätig zu werden.
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Sonderziehungsrecht
Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist ein 1969 vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingeführtes Reserveguthaben, ein Anspruch auf frei verwendbare Währungen der IWF-Mitglieder.
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Spedition
Eine Spedition ist ein Dienstleistungsunternehmen, das den Transport von Waren organisiert.
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Spedition zu festen Kosten
Als Spedition zu festen Kosten bezeichnet man den Transport von Gütern in einem zuvor festgelegten Kostenrahmen.
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Subunternehmen
Ein Nachunternehmen oder Subunternehmen erbringt aufgrund eines Werkvertrages oder Dienstvertrages im Auftrag eines anderen Unternehmens (Hauptunternehmen) die gesamte oder einen Teil der vom Hauptunternehmen gegenüber dessen Auftraggeber geschuldeten Leistung.
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Transportrecht
Das Transportrecht umfasst sämtliche Rechtsnormen über den Transport von Frachtgut oder Personen.
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Verpackung
(Konserven)dosen aus Aluminium oder Weißblech sind eine weit verbreitete Verpackungsform für Lebensmittel und Flüssigkeiten Als Verpackung (in der Kaufmannssprache auch Emballage genannt) wird allgemein die äußere Hülle bzw.
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Versicherer
Ein Versicherer (rechtlich Versicherungsträger, veraltet Assekuranz), umgangssprachlich Versicherung, ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt (Versicherungsgeber).
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Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer
Die Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer (VBGL) sind Allgemeine Geschäftsbedingungen und Allgemeine Vertragsbedingungen, die vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) zur Verwendung im Transport-, Spediteurs- und Lagerbereich aufgestellt wurden.
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Zoll (Abgabe)
DOT-Piktogramme“ vom American Institute of Graphic Arts entworfen wurde und im Reiseverkehr häufig Verwendung findet. Deutschen Zollmuseum in Hamburg links Carl Spitzweg: ''Zollrevision'' (Päpstliche Zollwache), um 1880 Deutscher Zoll am Col de la Schlucht, vor 1914 Als Zoll (Pl.: Zölle, abgeleitet aus dem spätlateinischen, gleichbedeutenden teloneum) bezeichnet man eine Abgabe, die beim körperlichen Verbringen einer Ware über eine Zollgrenze erforderlich wird.
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Leitet hier um:
Abfertigungsspediteur, Buchung (Transport), Speditionsvertrag.