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Soziale Angelegenheiten (Arbeitsrecht)

Index Soziale Angelegenheiten (Arbeitsrecht)

Unter sozialen Angelegenheiten versteht das Betriebsverfassungsgesetz in erster Linie die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer.

7 Beziehungen: Arbeitnehmer, Arbeitsbedingungen (Betriebsverfassungsgesetz), Arbeitsschutz, Betriebsrat, Betriebsvereinbarung, Betriebsverfassung, Mitbestimmung.

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, in Österreich auch unselbständig Beschäftigte oder Dienstnehmer, in der Schweiz Mitarbeitende, sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.

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Arbeitsbedingungen (Betriebsverfassungsgesetz)

Arbeitsbedingungen sind rechtliche und tatsächliche Rahmenbedingungen, unter denen Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung erbringen.

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Arbeitsschutz

Arbeitsschutz sind in der Arbeitswissenschaft und im Arbeitsrecht alle Maßnahmen des Arbeitgebers zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Arbeitsgestaltung.

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Betriebsrat

Ein Betriebsrat ist eine institutionalisierte Arbeitnehmervertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen.

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Betriebsvereinbarung

Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der aber nicht nur Rechte und Pflichten dieser Betriebsparteien begründet, sondern auch (wie ein Gesetz oder Tarifvertrag) verbindliche Normen für alle Arbeitnehmer eines Betriebes formuliert.

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Betriebsverfassung

Betriebsverfassung ist die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung.

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Mitbestimmung

Mitbestimmung bezeichnet im weitesten Sinn die Mitwirkung und Mitentscheidung jener, die in einer – durch formale Rechts- oder Besitzverhältnisse begründeten – Abhängigkeitsbeziehung durch Entscheidungen anderer in ihrer Arbeits- und Lebensweise beeinflusst oder fremdbestimmt werden.

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