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Sonderprüfung (Aktienrecht)

Index Sonderprüfung (Aktienrecht)

Sonderprüfung ist eine vom deutschen Aktiengesetz (AktG) vorgesehene außerordentliche Prüfung.

13 Beziehungen: Aktiengesellschaft (Schweiz), Aktiengesetz (Deutschland), Aufklärung, Aufsichtsrat, Bilanzrecht, Geschäftsführung (Deutschland), Hauptversammlung, Jahresabschluss, Konzern, Prüfen, Sonderprüfung, Vorstand, Wirtschaftsprüfer.

Aktiengesellschaft (Schweiz)

Die Aktiengesellschaft (kurz AG) ist im schweizerischen Gesellschaftsrecht eine Rechtsform einer Kapitalgesellschaft.

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Aktiengesetz (Deutschland)

Das deutsche Aktiengesetz (AktG) regelt die Errichtung, die Verfassung, Rechnungslegung, Hauptversammlungen und Liquidation von Aktiengesellschaften sowie von Kommanditgesellschaften auf Aktien.

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Aufklärung

Erkenntnis, wodurch die Religionen der Welt zusammenfinden (Daniel Chodowiecki, 1791) Der Begriff Aufklärung bezeichnet die um das Jahr 1700 einsetzende Entwicklung, durch rationales Denken alle den Fortschritt behindernden Strukturen zu überwinden.

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Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium bei Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen und Organisationen.

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Bilanzrecht

Das Bilanzrecht ist ein Rechtsgebiet innerhalb des Handelsrechts und befasst sich mit der Rechnungslegung im Hinblick auf Bewertung und Bilanzierung.

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Geschäftsführung (Deutschland)

Unter Geschäftsführung (oder Geschäftsleitung) versteht man im Gesellschaftsrecht eine oder mehrere natürliche Personen, die bei Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen mit der Führung der Geschäfte betraut sind und die Gesellschaft als Organ gerichtlich und außergerichtlich organschaftlich vertreten.

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Hauptversammlung

Hauptversammlung eines DAX-Unternehmens (Merck KGaA). Die Hauptversammlung (abgekürzt HV) ist im Gesellschaftsrecht eines der drei Organe einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer Societas Europaea.

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Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist in der Betriebswirtschaftslehre und speziell im Rechnungswesen der Abschluss der Buchführung für ein bestimmtes Geschäftsjahr, das am Bilanzstichtag endet.

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Konzern

Als Konzern bezeichnet man den Zusammenschluss eines herrschenden und eines oder mehrerer abhängiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter der Leitung des herrschenden Unternehmens, wobei jedes Unternehmen weiterhin einen eigenen Jahresabschluss erstellt.

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Prüfen

Prüfen bedeutet nach DIN 1319 das Feststellen, inwieweit ein Prüfobjekt eine Forderung erfüllt.

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Sonderprüfung

Sonderprüfung bezeichnet die Aufklärung von Sachverhalten.

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Vorstand

Als Vorstand wird allgemein das Leitungsorgan von Unternehmen oder sonstigen privaten oder öffentlichen Rechtsformen bezeichnet, das die Personenvereinigung nach außen gerichtlich und außergerichtlich vertritt und nach innen mit der Führung der Geschäfte betraut ist.

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Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer (1762) Wirtschaftsprüfer (häufig abgekürzt WP) ist ein freier Beruf und ein öffentliches Amt.

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