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Sofortige Vollziehung

Index Sofortige Vollziehung

Sofortige Vollziehung bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht die Vollziehung (Vollstreckung oder sonstige Umsetzung) eines Verwaltungsakts mit belastendem, feststellendem oder rechtsgestaltendem Inhalt vor dessen Unanfechtbarkeit (sog. Bestandskraft).

30 Beziehungen: Abgabe, Anfechtungsklage, Anordnung (Recht), Arbeitsplatz, Aufschiebende Wirkung, Öffentliches Interesse, Baugenehmigung, Begründung, Behörde, Bestandskraft, Bundesgesetz (Deutschland), Erschließungsbeitrag, Investition, Juristische Schulung, Kosten, Landesbehörde, Landesrecht, Planfeststellung, Polizeivollzugsbeamter, Sofortvollzug, Steuer, Verkehrszeichen, Verwaltungsakt (Deutschland), Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsrecht (Deutschland), Verwaltungsvollstreckung, Vorläufiger Rechtsschutz, Vorverfahren, Widerspruch (Recht), Zwangsgeld.

Abgabe

Öffentlich-rechtliche Lasten Als Abgaben werden in der Finanzwirtschaft allgemein sämtliche Zahlungen von Wirtschaftssubjekten an staatliche Hoheitsträger verstanden.

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Anfechtungsklage

Die Anfechtungsklage ist eine Klageart in der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung, in der Finanzgerichtsordnung und dem Sozialgerichtsgesetz.

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Anordnung (Recht)

Eine Anordnung ist die durch Gesetz, Urteil oder Verwaltungsakt an eine natürliche oder juristische Person gerichtete Weisung, ein bestimmtes Verhalten (Handlung, Duldung oder Unterlassung) zu befolgen, da andernfalls eine angedrohte Rechtsfolge eintritt.

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Arbeitsplatz

Arbeitsplatz einer Einsatzleitstelle Als Arbeitsplatz bezeichnet man in der Organisationslehre eine räumlich eingegrenzte, mit Arbeitsmitteln ausgestattete Stelle in einer Wirtschaftseinheit, an der eine Arbeitskraft ihre Arbeitsaufgaben verrichten kann.

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Aufschiebende Wirkung

Die aufschiebende Wirkung ist in der Rechtswissenschaft eine mögliche Rechtsfolge der Einlegung eines Rechtsbehelfs bzw.

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Öffentliches Interesse

Öffentliches Interesse ist ein in Gesetzen häufig verwendeter unbestimmter Rechtsbegriff, der die Belange des Gemeinwohls über die Individualinteressen stellt.

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Baugenehmigung

Baupolizeilich geprüfter Bauplan einer Garage, 1932 Eine Baugenehmigung (Bauerlaubnis in Österreich; Baubewilligung in der Schweiz und der Freien Hansestadt Bremen) bezeichnet die Genehmigung, bauliche Änderungen vorzunehmen.

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Begründung

Als Begründung oder Rechtfertigung (engl.: justification) wird in der Philosophie die Darlegung von Gründen für eine These verstanden.

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Behörde

Behörde (auch Amt im organisatorischen Sinne genannt) ist eine öffentliche Stelle, die die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, die ihr aufgrund materieller Gesetze aufgegeben sind.

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Bestandskraft

Bestandskraft ist im Verwaltungsrecht die sich aus der Rechtswirksamkeit von Verwaltungsakten ergebende Bindungswirkung.

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Bundesgesetz (Deutschland)

Als Bundesgesetz werden in der Bundesrepublik Deutschland diejenigen einfachen Gesetze bezeichnet, für die der Bund nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes in Art.

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Erschließungsbeitrag

Der Erschließungsbeitrag ist eine vom Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder Gebäudeeigentümer zu entrichtende Kommunalabgabe, mit der die Kommune die Erschließung eines Grundstücks, insbesondere eines Baugrundstückes, finanziert.

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Investition

Unter einer Investition versteht man in der Wirtschaft allgemein den Einsatz von Kapital oder Sachgütern für einen bestimmten Verwendungszweck durch Wirtschaftssubjekte bei anderen Wirtschaftssubjekten.

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Juristische Schulung

Die Juristische Schulung (JuS) ist eine Fachzeitschrift, die seit 1961 monatlich im Verlag C. H. Beck erscheint.

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Kosten

Gewinnschwelle (Break-even-Point) aus Erlös und Kosten Kosten sind in der Wirtschaft die negativen Konsequenzen der erfolgswirksamen Nutzung von Produktionsfaktoren.

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Landesbehörde

Verwaltungsaufbau Landesbehörden sind in Deutschland die von einem Land errichteten Behörden.

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Landesrecht

Unter Landesrecht wird in Deutschland und Österreich das Recht eines Gliedstaates (Land, Bundesland) in Abgrenzung zu dem vom Gesamtstaat (Bund) gesetzten Bundesrecht verstanden.

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Planfeststellung

Die Planfeststellung ist ein in der Bundesrepublik Deutschland in den gesetzlich angeordneten Fällen durchzuführendes besonderes Verwaltungsverfahren über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen.

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Polizeivollzugsbeamter

PVB der Hamburger Polizei mit Maschinenpistole HK MP5 Polizeivollzugsbeamte (Abkürzung PVB) sind in Deutschland die mit dem Vollzugsdienst der Polizeien (Polizeivollzugsdienst, PVD) betrauten Polizeibeamten im öffentlichen Dienst des Bundes oder der Länder und zählen zu den Vollzugsbeamten.

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Sofortvollzug

Der Begriff Sofortvollzug oder sofortiger Vollzug bezeichnet im deutschen Polizeirecht bestimmte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, die die zuständige Behörde anstelle und auf Kosten des Pflichtigen vornimmt.

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Steuer

Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt, die einen steuerpflichtigen Tatbestand verwirklichen.

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Verkehrszeichen

"Absolutes Haltverbot", nach dem ''Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen'' ausgeführt Ein Verkehrszeichen (kurz VZ, Vz oder Z) ist in Deutschland ein an der Straße in Form eines Schildes (Verkehrsschild) aufgestelltes oder auf der Fahrbahn markiertes Symbol, ein Schriftzug oder eine Linie, was zur Beeinflussung oder Regelung des Straßenverkehrs dient.

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Verwaltungsakt (Deutschland)

Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.

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Verwaltungsgerichtsordnung

Die Verwaltungsgerichtsordnung, kurz VwGO, ist ein deutsches Bundesgesetz, welches das Gerichtsverfahren in der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsprozessrecht) bundeseinheitlich regelt.

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Verwaltungsrecht (Deutschland)

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung, und als solches – neben dem Staatsrecht – eine Teilmaterie des öffentlichen Rechts.

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Verwaltungsvollstreckung

Unter dem Begriff der Verwaltungsvollstreckung versteht man die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten durch Vollstreckungsbehörden.

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Vorläufiger Rechtsschutz

Unter vorläufigem Rechtsschutz (auch einstweiliger Rechtsschutz oder teils unzutreffend, aber verbreitet Eilverfahren) versteht man im Prozessrecht die Möglichkeit, subjektive Rechte bei Dringlichkeit bereits vor der Entscheidung über eine Klage wirksam zu schützen.

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Vorverfahren

Ein Vorverfahren ist.

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Widerspruch (Recht)

Der Rechtsbegriff Widerspruch (als rechtliche Gegenrede) bezeichnet einen Rechtsbehelf gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen, ein spezielles Rechtsinstitut des Grundbuchrechts sowie die Möglichkeiten des Wohnraummieters, bei Kündigung des Vermieters gegen diese vorzugehen, oder des Arbeitnehmers, den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber zu verhindern.

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Zwangsgeld

Das Zwangsgeld ist ein Ordnungsmittel zur zwangsweisen gerichtlichen oder behördlichen Durchsetzung von Verhaltenspflichten, die der Verpflichtete selbst erfüllen kann (u. a. sogenannte unvertretbare Handlungen).

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AusgehendeEingehende
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