7 Beziehungen: Festnahme, Ruhen des Verfahrens, Sistieren, Sistierung (Polizeirecht), Sistierung (Vertragsrecht), Vertagung, Vorführung (Recht).
Festnahme
Eine Festnahme ist das Festhalten von Personen (Personengewahrsam) auf Grundlage zivil- oder strafprozessrechtlicher Bestimmungen.
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Ruhen des Verfahrens
Das Ruhen des Verfahrens oder dessen Sistierung ist ein vorübergehender Zustand eines behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens.
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Sistieren
Sistieren bedeutet in der Medizin das Stillstehen oder Zum-Stillstand-Kommen eines physiologischen Vorgangs oder eines pathologischen Prozesses.
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Sistierung (Polizeirecht)
Eine Sistierung (lat.: sistere: hinstellen, stehen bleiben, altdeutsch: zum Stillstand bringen, festnehmen) ist eine Freiheitsbeschränkung einer Person durch die Polizei zum Zweck der Ermittlung der Personalien (Identitätsfeststellung).
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Sistierung (Vertragsrecht)
Die Sistierung ist der „vom Auftraggeber formell geforderte Stillstand in der Auftrags- bzw.
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Vertagung
Vertagung steht für.
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Vorführung (Recht)
Eine Vorführung ist in erster Linie das Herbeischaffen eines Prozessbeteiligten vor ein Gericht oder vor einen Landgerichtsarzt durch den Vorführdienst der Justiz bzw.
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