Logo
Unionpedia
Kommunikation
Jetzt bei Google Play
Neu! Laden Sie Unionpedia auf Ihrem Android™-Gerät herunter!
Herunterladen
Schneller Zugriff als Browser!
 

Sicherungsvertrag

Index Sicherungsvertrag

Der Sicherungsvertrag (auch: Sicherungsabrede oder Zweckerklärung) ist im Kreditwesen eine Vereinbarung in Kreditverträgen über den Sicherungszweck von Kreditsicherheiten.

34 Beziehungen: Abstraktionsprinzip, Accidentalia negotii, Akzessorietät, Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute, Anfechtung, Übersicherung (Zivilrecht), Bankensystem, Bürgerliches Gesetzbuch, Bürgschaft, Bedingung (Recht), Bereicherungsrecht, Dingliches Recht (Deutschland), Erfüllung (Recht), Form (Recht), Geschäftsbeziehung, Geschäftsfähigkeit, Haftung (Recht), Hypothek, Juristische Person, Kredit, Kreditgeber, Kreditinstitut, Kreditnehmer, Kreditvertrag, Natürliche Person, Rechtsbegriff, Schuldrecht (Deutschland), Sicherungsabtretung, Sicherungsübereignung, Sicherungsgrundschuld, Unwirksamkeit, Vermögen (Wirtschaft), Verpfändung, Verpflichtungsgeschäft.

Abstraktionsprinzip

Das Abstraktionsprinzip besagt, dass das obligatorische Verpflichtungsgeschäft (beispielsweise ein Kaufvertrag) und das anschließende oder zeitgleich ausgeführte dingliche Verfügungsgeschäft (beispielsweise die Übereignung der Kaufsache nach Abschluss eines Kaufvertrages) rechtlich voneinander getrennt betrachtet werden.

Neu!!: Sicherungsvertrag und Abstraktionsprinzip · Mehr sehen »

Accidentalia negotii

Accidentalia negotii (lat.) ist ein juristischer Fachbegriff für die Nebenabreden eines Vertrages.

Neu!!: Sicherungsvertrag und Accidentalia negotii · Mehr sehen »

Akzessorietät

Akzessorietät (Adjektiv: akzessorisch, von ‚hinzutreten‘) ist ein Rechtsbegriff, der die Abhängigkeit des Bestehens eines Rechtes von dem Bestehen eines anderen Rechts kennzeichnet.

Neu!!: Sicherungsvertrag und Akzessorietät · Mehr sehen »

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kreditinstitute sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Grundlage der Geschäftsverbindung zwischen einem Kreditinstitut und seinen Kunden bilden (so genannter allgemeiner Bankvertrag).

Neu!!: Sicherungsvertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute · Mehr sehen »

Anfechtung

Der Rechtsbegriff Anfechtung bezeichnet die nachträgliche einseitige Beseitigung von Rechtsfolgen durch einen Betroffenen.

Neu!!: Sicherungsvertrag und Anfechtung · Mehr sehen »

Übersicherung (Zivilrecht)

Übersicherung wird im Zivilrecht das auffällige Missverhältnis zwischen dem realisierbaren Marktwert einer Kreditsicherheit und der gesicherten Forderung genannt.

Neu!!: Sicherungsvertrag und Übersicherung (Zivilrecht) · Mehr sehen »

Bankensystem

Das Bankensystem (oder Bankwesen) ist die Gesamtheit der in einem Staat für die Versorgung der Volkswirtschaft mit Geld oder Kapital und für den Zahlungsverkehr zuständigen privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmen einschließlich ihrer organisatorischen Verflechtungen und der für diesen Wirtschaftssektor erlassenen gesetzlichen Regelungen.

Neu!!: Sicherungsvertrag und Bankensystem · Mehr sehen »

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

Neu!!: Sicherungsvertrag und Bürgerliches Gesetzbuch · Mehr sehen »

Bürgschaft

Bürgschaft bedeutet im Rechtswesen und in der Wirtschaft das Einstehen für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines anderen.

Neu!!: Sicherungsvertrag und Bürgschaft · Mehr sehen »

Bedingung (Recht)

Bedingung ist im Recht die einer Willenserklärung hinzugefügte Bestimmung, nach der die Rechtswirksamkeit des Rechtsgeschäfts von einem ungewissen zukünftigen Ereignis abhängig gemacht wird.

Neu!!: Sicherungsvertrag und Bedingung (Recht) · Mehr sehen »

Bereicherungsrecht

Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts.

Neu!!: Sicherungsvertrag und Bereicherungsrecht · Mehr sehen »

Dingliches Recht (Deutschland)

Als dingliche Rechte werden in der deutschen Rechtswissenschaft diejenigen Rechte bezeichnet, die sich auf Gegenstände beziehen.

Neu!!: Sicherungsvertrag und Dingliches Recht (Deutschland) · Mehr sehen »

Erfüllung (Recht)

Die Erfüllung (lat. solutio.

Neu!!: Sicherungsvertrag und Erfüllung (Recht) · Mehr sehen »

Form (Recht)

Die Form ist im Recht die äußere Gestaltung eines Rechtsgeschäfts oder einer Rechtshandlung.

Neu!!: Sicherungsvertrag und Form (Recht) · Mehr sehen »

Geschäftsbeziehung

Geschäftsbeziehung (oder Geschäftsverbindung) ist eine langfristig angelegte, an ökonomischen Zielen ausgerichtete Interaktion zwischen Wirtschaftssubjekten, aus der eine Vielzahl von Geschäften hervorgeht.

Neu!!: Sicherungsvertrag und Geschäftsbeziehung · Mehr sehen »

Geschäftsfähigkeit

In den Rechtsordnungen verschiedener Länder bezeichnet Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit natürlicher Personen, sich selbst durch rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. einen Vertrag) wirksam zu binden.

Neu!!: Sicherungsvertrag und Geschäftsfähigkeit · Mehr sehen »

Haftung (Recht)

Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehenmüssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfensein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt.

Neu!!: Sicherungsvertrag und Haftung (Recht) · Mehr sehen »

Hypothek

Eine Hypothek („Unterpfand“) ist ein Grundpfandrecht, das als Belastung auf einem Grundstück oder grundstücksgleichen Recht als Kreditsicherheit für ein Darlehen oder als Sicherung für eine sonstige Forderung dient.

Neu!!: Sicherungsvertrag und Hypothek · Mehr sehen »

Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

Neu!!: Sicherungsvertrag und Juristische Person · Mehr sehen »

Kredit

Unter Kredit (abgeleitet von, „glauben, vertrauen“ und, „das auf Treu und Glauben Anvertraute“; oder.

Neu!!: Sicherungsvertrag und Kredit · Mehr sehen »

Kreditgeber

Der Kreditgeber ist eine natürliche oder juristische Person, die einen Kredit an den Kreditnehmer gewährt.

Neu!!: Sicherungsvertrag und Kreditgeber · Mehr sehen »

Kreditinstitut

Kreditinstitute (oder Geldinstitute, Finanzinstitute) sind Unternehmen, deren Betriebszweck darin besteht, gewerbsmäßig Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen zu betreiben.

Neu!!: Sicherungsvertrag und Kreditinstitut · Mehr sehen »

Kreditnehmer

Ein Kreditnehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die ein Darlehen (Kredit) bei einem Kreditinstitut oder auch einem anderen Kreditgeber aufnimmt (Kreditvertrag).

Neu!!: Sicherungsvertrag und Kreditnehmer · Mehr sehen »

Kreditvertrag

Der Kreditvertrag (oder Darlehensvertrag) ist insbesondere im Kreditwesen ein Vertrag zwischen Kreditinstitut und Kreditnehmer über die Gewährung eines bestimmten Kredits.

Neu!!: Sicherungsvertrag und Kreditvertrag · Mehr sehen »

Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

Neu!!: Sicherungsvertrag und Natürliche Person · Mehr sehen »

Rechtsbegriff

Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.

Neu!!: Sicherungsvertrag und Rechtsbegriff · Mehr sehen »

Schuldrecht (Deutschland)

Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).

Neu!!: Sicherungsvertrag und Schuldrecht (Deutschland) · Mehr sehen »

Sicherungsabtretung

Die Sicherungsabtretung (lat. cessio in securitatem debiti) ist als Mittel der Kreditsicherung ein Rechtsgeschäft, welches die Sicherung – nicht Befriedigung – eines Kreditgebers wegen seiner (Kredit-)Forderung bezweckt, indem der Kreditnehmer dem Kreditgeber sicherungshalber eine Forderung abtritt.

Neu!!: Sicherungsvertrag und Sicherungsabtretung · Mehr sehen »

Sicherungsübereignung

Die Sicherungsübereignung ist im deutschen Recht ein Vertrag, durch den ein Schuldner seinem Gläubiger zur Sicherung einer Schuld das Eigentum an einer beweglichen Sache oder Sachgesamtheit im Wege eines Besitzkonstituts (BGB) übereignet.

Neu!!: Sicherungsvertrag und Sicherungsübereignung · Mehr sehen »

Sicherungsgrundschuld

Sicherungsgrundschuld ist im Bankwesen eine Grundschuld, die als Kreditsicherheit für einen Bankkredit dient.

Neu!!: Sicherungsvertrag und Sicherungsgrundschuld · Mehr sehen »

Unwirksamkeit

Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.

Neu!!: Sicherungsvertrag und Unwirksamkeit · Mehr sehen »

Vermögen (Wirtschaft)

In den Wirtschaftswissenschaften ist Vermögen der in Geld ausgedrückte Wert aller materiellen und immateriellen Güter, die im Eigentum einer Wirtschaftseinheit stehen.

Neu!!: Sicherungsvertrag und Vermögen (Wirtschaft) · Mehr sehen »

Verpfändung

Verpfändung ist im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Sicherung einer Forderung durch Bestellung eines Pfandrechts an beweglichen Sachen, Rechten oder Forderungen zugunsten des Pfandgläubigers.

Neu!!: Sicherungsvertrag und Verpfändung · Mehr sehen »

Verpflichtungsgeschäft

Trennungsprinzip: Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft Das Verpflichtungsgeschäft ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft.

Neu!!: Sicherungsvertrag und Verpflichtungsgeschäft · Mehr sehen »

Leitet hier um:

Rückgewähranspruch, Sicherungsabrede, Sicherungsgeber, Sicherungsnehmer, Sicherungsvereinbarung, Sicherungszweck, Zweckbestimmungserklärung, Zweckerklärung.

AusgehendeEingehende
Hallo! Wir sind auf Facebook! »