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Seniorenbetreuer

Index Seniorenbetreuer

Seit der Einführung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes werden bundesweit Qualifizierungen bzw.

10 Beziehungen: Alltagsbegleiter, Arbeitslosigkeit, Elftes Buch Sozialgesetzbuch, Pflege, Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, Pflegebedürftigkeit, Pflegesatz, Pflegestärkungsgesetze, Quereinsteiger, Selbständigkeit (beruflich).

Alltagsbegleiter

Ein Alltagsbegleiter oder Betreuungsassistent (in der deutschen Betreuungskräfte-Richtlinie als „zusätzliche Betreuungskraft“ und ansonsten mitunter auch als „Präsenzkraft“ bezeichnet) ist in der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen in Pflegeeinrichtungen beschäftigt.

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Arbeitslosigkeit

''Arbeitslose'', Piktogramm von Gerd Arntz, 1931 Unter Arbeitslosigkeit versteht man in der Volkswirtschaftslehre das Fehlen von erwerbsorientierten Beschäftigungsmöglichkeiten für einen Teil der arbeitsfähigen und beim bestehenden Lohnniveau arbeitsbereiten Personen.

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Elftes Buch Sozialgesetzbuch

Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) enthält die Vorschriften für die soziale Pflegeversicherung in Deutschland und bildet somit die Grundlage der Finanzierung von langfristig auftretenden Pflegebedürfnissen in der stationären und ambulanten Pflege.

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Pflege

Unter Pflege fallen alle unterstützenden Maßnahmen und Handlungen, die der Erhaltung, Wiederherstellung oder Anpassung von physischen, psychischen und sozialen Funktionen und Aktivitäten des alltäglichen Lebens dienen.

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Pflege-Weiterentwicklungsgesetz

Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz ist ein deutsches Artikelgesetz, das die Pflegeversicherung besser auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen ausrichten soll.

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Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit bezeichnet einen Zustand, in dem eine Person mit Krankheit oder Behinderung, häufig altersbedingt, ihren Alltag dauerhaft nicht mehr selbständig bewältigen kann und deshalb auf Pflege oder Hilfe durch andere angewiesen ist.

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Pflegesatz

Als Pflegesatz bezeichnet man Entgelte, die Benutzer einer teil- oder vollstationären Einrichtung oder die Kostenträger der Benutzer für bestimmte Leistungen der Einrichtung zahlen müssen.

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Pflegestärkungsgesetze

Mit den deutschen Pflegestärkungsgesetzen (PSG I–III) soll schrittweise die Situation von Pflegebedürftigen, Angehörigen sowie Menschen, die in der Pflege arbeiten, verbessert werden, u. a. durch die bessere Anerkennung für das Vorliegen einer „Pflegebedürftigkeit“; sie ergänzen in drei Stufen die 1995 eingeführte Pflegepflichtversicherung, das 2002 in Kraft getretene „Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz“ und das „Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz“ vom 30.

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Quereinsteiger

Als Quereinsteiger oder auch Seiteneinsteiger wird eine Person bezeichnet, die aus einer fremden Sparte/Branche in ein neues Betätigungsfeld wechselt, ohne die für diesen Beruf/Branche sonst allgemein übliche „klassische“ Berufsausbildung/Studium absolviert zu haben.

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Selbständigkeit (beruflich)

Beruflich selbständig ist, wer keinem Direktionsrecht unterliegt, in keine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist und seine Arbeitszeit frei bestimmen kann.

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AusgehendeEingehende
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