6 Beziehungen: Bundesgericht (Schweiz), Durchführungsbestimmung, Gesetzesändernde Verordnung, Gesetzesergänzende Verordnung, Gesetzesvertretende Verordnung, Verordnung.
Bundesgericht (Schweiz)
Das Bundesgerichtsgebäude in Lausanne Verfahrenswege im Schweizer Rechtssystem Das Bundesgericht (BGer;, TF;, TF;, TF) ist das oberste Gericht der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
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Durchführungsbestimmung
Als Durchführungsbestimmung wird eine hierarchisch unter dem Gesetz stehende Rechtsvorschriften bezeichnet.
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Gesetzesändernde Verordnung
Die gesetzesändernde Verordnung ist eine Verordnung, die direkt auf eine verfassungsgesetzliche Grundlage gestützt und daher ohne einfachgesetzliche Ermächtigung erlassen werden kann (daher auch "verfassungsunmittelbare gesetzesändernde Verordnung". Gegensatz dazu: Durchführungsverordnung bzw. Vollziehungsverordnung).
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Gesetzesergänzende Verordnung
Die gesetzesergänzende Verordnung ist eine Verordnung, die direkt auf eine verfassungsgesetzliche Grundlage gestützt und daher ohne einfachgesetzliche Ermächtigung im Bereich eines eng umgrenzten Rechtsgebiet (z. B. Ortspolizei) erlassen werden kann (daher auch "verfassungsunmittelbare gesetzesergänzende Verordnung". Gegensatz dazu: Durchführungsverordnung bzw. Vollziehungsverordnung).
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Gesetzesvertretende Verordnung
Die gesetzesvertretende Verordnung (auch „selbständige Verordnung im engeren Sinn“) ist eine Verordnung, die direkt auf eine verfassungsgesetzliche Grundlage gestützt und daher ohne einfachgesetzliche Ermächtigung erlassen werden kann (daher auch „verfassungsunmittelbare gesetzesvertretende Verordnung“. Gegensatz dazu: Durchführungsverordnung bzw. Vollziehungsverordnung).
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Verordnung
In Deutschland und Österreich ist eine Verordnung (VO) eine an eine Personengruppe gerichtete, generell-verbindliche Rechtsnorm, die durch ein Regierungs- oder Verwaltungsorgan (Exekutive) erlassen wird.
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