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Selbstlosigkeit

Index Selbstlosigkeit

Die Selbstlosigkeit ist die zentrale steuerrechtliche Voraussetzung für die Feststellung der Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung (AO).

27 Beziehungen: Abgabenordnung, Altenpflege, Altruismus, Darlehen (Deutschland), Fundraising, Gegenleistung, Gemeinnützigkeit, Geschäftsführung (Deutschland), Gewinn, Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland), Kinder- und Jugendhilfe, Kosten, Liquidation, Mitglied, Mittel, Rücklage, Satzung (Privatrecht), Stammkapital, Steuerbegünstigte Zwecke, Steuerrecht, Stipendium, Vermögen (Wirtschaft), Vermögensverwaltung, Verwaltung, Vorstand, Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb.

Abgabenordnung

Die Abgabenordnung (AO) ist das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts.

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Altenpflege

Altenpflege durch einen Zivildienstleistenden Altenpflege befasst sich als professionelles Berufsfeld mit der Betreuung und Pflege von alten Menschen in Institutionen und Organisationsformen, wie der Hauskrankenpflege, Ambulante Pflegedienste, Altenheim, Pflegeheim, Gerontopsychiatrie, sowie bedingt auch in Palliativstationen und Hospizen.

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Altruismus

Viele Kulturen sehen die Almosenvergabe an Arme als altruistisch an. Altruismus (‚der andere‘) bedeutet in der Alltagssprache „Uneigennützigkeit, Selbstlosigkeit, durch Rücksicht auf andere gekennzeichnete Denk- und Handlungsweise“, kann bis heute jedoch nicht allgemeingültig definiert werden.

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Darlehen (Deutschland)

Darlehen (ugs. auch Kredit, alternative Schreibweise Darlehn) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem ein Kreditgeber (oder Darlehensgeber) einem Kreditnehmer (oder Darlehensnehmer) Geld (Banknoten, Münzen, Buchgeld) oder vertretbare Sachen (Sachdarlehen) zum Eigentum überträgt und der Darlehensnehmer verpflichtet ist, nach Zeitablauf oder Kündigung Sachen gleicher Art, Güte und Menge an den Darlehensgeber zurückzugewähren.

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Fundraising

Fundraising (auch Mittelakquisition bzw. Kapitalbeschaffung) ist der Anglizismus für die organisierte und systematische Beschaffung von Ressourcen, ohne dass der Geber eine Gegenleistung erwartet.

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Gegenleistung

Unter Gegenleistung versteht man im Schuldrecht bei gegenseitigen Verträgen die fällige Leistung, die an den anderen Vertragspartner im Gegenzug zu dessen Leistung zu erbringen ist.

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Gemeinnützigkeit

Gemeinnützig ist ein Verhalten von Personen oder Körperschaften, das dem Gemeinwohl dient.

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Geschäftsführung (Deutschland)

Unter Geschäftsführung (oder Geschäftsleitung) versteht man im Gesellschaftsrecht eine oder mehrere natürliche Personen, die bei Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen mit der Führung der Geschäfte betraut sind und die Gesellschaft als Organ gerichtlich und außergerichtlich organschaftlich vertreten.

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Gewinn

Gewinn oder Ergebnis ist in der Wirtschaftswissenschaft der Überschuss der Erträge über die Aufwendungen eines Unternehmens.

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Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, die Rechtssubjekt kraft Hoheitsakt ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt.

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Kinder- und Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfe umfasst Leistungen und Aufgaben, die durch öffentliche und freie Träger zugunsten junger Menschen und deren Familien erbracht werden.

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Kosten

Gewinnschwelle (Break-even-Point) aus Erlös und Kosten Kosten sind in der Wirtschaft die negativen Konsequenzen der erfolgswirksamen Nutzung von Produktionsfaktoren.

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Liquidation

Liquidation (von ‚verflüssigen‘) ist die Abwicklung einer Gesellschaft durch den Verkauf aller Vermögensgegenstände, der Begleichung aller Schulden und die Verteilung der verbleibenden Geldmittel an die Anteilseigner oder eine andere in dem Gesellschaftsvertrag bestimmten Institution.

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Mitglied

Mitglied ist ein konstitutiver Angehöriger (natürliche oder juristische Person) eines Kollegialorgans.

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Mittel

Mittel steht für.

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Rücklage

Rücklagen sind bei Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen im Rechnungswesen Bestandteile des Eigenkapitals, die weder als gezeichnetes Kapital, Gewinnvortrag noch als Jahresüberschuss ausgewiesen und entweder auf gesonderten Rücklagenkonten bilanziert werden (offene Rücklagen) oder im Jahresabschluss nicht erkennbar sind (stille Rücklagen).

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Satzung (Privatrecht)

Die Satzung ist bzw.

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Stammkapital

Stammkapital bezeichnet die Summe der von den Gesellschaftern zu leistenden Einlagen bei einer GmbH, die im Gesellschaftsvertrag vereinbart wird.

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Steuerbegünstigte Zwecke

Steuerbegünstigte Zwecke i.S. AO sind gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke.

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Steuerrecht

Das Steuerrecht ist der Teil des Abgabenrechts, der die Steuern betrifft.

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Stipendium

Ein Stipendium (lateinisch stipendium ‚Zahlung eines Betrages, Sold, Löhnung‘) ist eine finanzielle oder ideelle Förderung für Künstler, Sportler, Schüler, Studierende oder Jungwissenschaftler (die dann als Stipendiaten bezeichnet werden) und ist als solches ein wesentliches Element der Begabtenförderung.

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Vermögen (Wirtschaft)

In den Wirtschaftswissenschaften ist Vermögen der in Geld ausgedrückte Wert aller materiellen und immateriellen Güter, die im Eigentum einer Wirtschaftseinheit stehen.

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Vermögensverwaltung

Vermögensverwaltung (auch) ist eine Finanzdienstleistung, die sich mit der Verwaltung von in Finanzinstrumenten angelegtem Vermögen befasst.

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Verwaltung

Unter Verwaltung versteht man allgemein administrative Tätigkeiten, die mit der Besorgung eigener oder fremder Angelegenheiten zusammenhängen und meist in einem institutionellen Rahmen wie Behörden, öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen stattfinden.

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Vorstand

Als Vorstand wird allgemein das Leitungsorgan von Unternehmen oder sonstigen privaten oder öffentlichen Rechtsformen bezeichnet, das die Personenvereinigung nach außen gerichtlich und außergerichtlich vertritt und nach innen mit der Führung der Geschäfte betraut ist.

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Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ist ein Begriff aus dem deutschen und österreichischen Steuerrecht.

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Zweckbetrieb

Ein Zweckbetrieb ist ein wirtschaftlich ausgerichteter Teilbereich einer Körperschaft, die ansonsten gemeinnützig oder öffentlich-rechtlich tätig ist.

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