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Sekundogenitur

Index Sekundogenitur

Die Sekundogenitur (von lateinisch secundus „folgend, zweiter“, und genitus „geboren“) ist eine Ordnung der Erbfolge, die sich auf einen Zweitgeborenen oder einen weiteren Nachgeborenen (Agnaten) eines adeligen Hauses sowie deren Nachfahren bezieht – im Unterschied zur Primogenitur, die oft mit Erstgeburtsrechten oder Erstgeburtstiteln verbunden war.

60 Beziehungen: Adel, Agnat, Albrecht von Hanau-Münzenberg, Allod, Amt (historisches Verwaltungsgebiet), Anerbenrecht, Apanage, Armenien, Österreich-Ungarn, Bourbon-Parma, Bourbon-Sizilien, Erbfolge, Erbjungfernrecht, Erbrecht, Erbtochter, Erstgeburtstitel, Este (Adelsgeschlecht), Fahnlehen, Familienfideikommiss, Grafschaft Württemberg-Mömpelgard, Großherzogtum Toskana, Grundeigentum, Grundherrschaft, Habsburg-Laufenburg, Haus Nassau-Siegen, Hausgesetz, Hessen-Homburg, Hoher Adel, Iranisches Nationalmuseum, Johann Georg I. (Sachsen), Josef Wiesehöfer, Königreich beider Sizilien, Königreich Neapel, Königreich Sizilien, Kondominium, Kurfürstentum Sachsen, Landeshoheit, Landesteilung, Latein, Lehnswesen, Majorat, Markgrafschaft Brandenburg-Küstrin, Minorat, Paragium, Primogenitur, Römisch-Parthischer Krieg (58–63), Realteilung, Reichsfürstenrat, Reichstag (Heiliges Römisches Reich), Reichsunmittelbarkeit, ..., Reuß-Köstritz, Rudolf Hoke, Sachsen-Merseburg, Sachsen-Weißenfels, Sachsen-Zeitz, Schlesien, Sekundogenitur (Begriffsklärung), Territorialisierung, Tertiogenitur, Wilfried Seipel. Erweitern Sie Index (10 mehr) »

Adel

Idealbild Karls des Großen mit erst lange nach seinem Tod hergestellten Teilen der Reichskleinodien, gemalt 1513 von Albrecht Dürer im Auftrag seiner Vaterstadt Nürnberg. Die Schrift im Bild lautet: „Karolus magnus / imp(er)avit Annis·14·“. Die umlaufende Schrift lautet: „Dis ist der gstalt vnd biltnus gleich / kaiser karlus der das Remisch reich / Den teitschen under tenig macht / Sein kron vnd klaidung hoch geacht / Zaigt man zu Nurenberg alle Jar / Mit andern haltum offenbar“. Der Adel (oder edili „edles Geschlecht, die Edelsten“) versteht sich selbst als eine „sozial exklusive Gruppe mit gesellschaftlichem Vorrang“, die Herrschaft ausübt und diese in der Regel innerfamiliär (als Adelsgeschlecht) tradiert.

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Agnat

Agnat (von lateinisch agnatus „der Hinzu-/Nachgeborene“) bezeichnete im Römischen Recht einen männlichen Blutsverwandten, der in ununterbrochener männlicher Linie und ehelich legitimiert von einem gemeinsamen Ahnherrn abstammt.

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Albrecht von Hanau-Münzenberg

Albrecht (Albert) von Hanau-Münzenberg-Schwarzenfels (* 12. November 1579; † 19. Dezember 1635 in Straßburg) war neben dem Erbgrafen, Philipp Ludwig II., der einzige Sohn von Graf Philipp Ludwig I. (* 1553; † 1580) und der Gräfin Magdalene von Waldeck (* 1558; † 1599), der das Erwachsenenalter erreichte.

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Allod

Das Allod (altniederfränkisch allōd „volles Eigentum“, zu all „voll, ganz“ und ōd „Gut, Besitz“; mittellateinisch allod oder allodium), auch Eigengut oder Erbgut oder freies Eigen, bezeichnete im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Recht ein Eigentum (fast immer Land oder ein Stadtgrundstück oder -anwesen), über das der Eigentümer (Eigner, auch Erbherr) frei verfügen konnte.

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Amt (historisches Verwaltungsgebiet)

Das Amt war vom Spätmittelalter bis zum 20.

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Anerbenrecht

Als Anerbenrecht bezeichnet man die Vererbung eines landwirtschaftlichen Anwesens an einen einzigen Erben, damit es geschlossen erhalten bleibt.

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Apanage

Exzerpt aus den Memoiren des Jakob I Bernoulli von 1678 Die Apanage (französisch aus mittellateinisch appanare „mit Brot versorgen“) ist die Abfindung der nichtregierenden Mitglieder eines Adelsgeschlechts mit Landbesitz, Einkünften aus Liegenschaften oder Geldzahlungen zur Ermöglichung eines standesgemäßen Lebenswandels.

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Armenien

Armenien (amtlich Republik Armenien, armenisch IPA) ist ein 29.743 km² großer Binnenstaat in Vorderasien und im Kaukasus mit rund drei Millionen Einwohnern.

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Österreich-Ungarn

Die Österreichisch-Ungarische Monarchie,, kurz Österreich-Ungarn, informell auch k. u. k. Doppelmonarchie genannt, war eine Realunion in der letzten Phase der Habsburgermonarchie zwischen 1867 und 1918.

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Bourbon-Parma

Kleines Wappen der Herzöge von Bourbon-Parma Die Linie Bourbon-Parma ist eine italienische Nebenlinie der spanischen Bourbonen und geht auf Philipp, Infant von Spanien (1720–1765), den vierten Sohn des spanischen Königs Philipp V. (1683–1746), zurück.

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Bourbon-Sizilien

Wappen des Königshauses Bourbon-Sizilien Das Haus Bourbon-Sizilien ist eine italienische Nebenlinie der spanischen Bourbonen.

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Erbfolge

Erbfolge ist die Rechtsnachfolge eines oder mehrerer Erben in das Vermögen und die Verbindlichkeiten eines Erblassers.

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Erbjungfernrecht

Erbjungfernrecht, auch Erbtochterrecht war das im Mecklenburgischen bestehende Recht der Tochter eines ohne männliche Nachkommen verstorbenen Adeligen (der Erbjungfer), das von diesem hinterlassene Lehen als Nutznießerin zu genießen, selbst wenn es ein Familienfideikommiss war.

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Erbrecht

Das Erbrecht ist ein Teilgebiet des Privatrechts das im objektiven Sinn die juristische Grundlage bildet für den Übergang von Vermögenswerten einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen, es ist in Deutschland Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz.

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Erbtochter

Erbtochter bezeichnet die Tochter einer verstorbenen Person (genannt „Erblasser/Erblasserin“), die im Unterschied zu ihren Geschwistern – oder wenn sie das einzige (verbliebene) Kind der Person ist – alleinig das Erbe antreten kann oder soll; früher konnten das auch andere nahe weibliche Verwandte der verstorbenen Person sein.

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Erstgeburtstitel

Erstgeburtstitel oder Primogeniturtitel (lateinisch primus „Erster“ und genitus „geboren“, siehe Primogenitur) sind Adelstitel, die nach alter Sitte oder altem Adelsrecht nur an den ''erstgeborenen'' Sohn (beziehungsweise an den ältesten) weitervererbt wurden, nicht aber an weitere Nachgeborene.

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Este (Adelsgeschlecht)

Stammwappen derer von Este Wappen der Este, 1431–1452 Die Este gehen im Mannesstamm auf die Otbertiner (italienisch Obertenghi) zurück, eines der ältesten italienischen Adelsgeschlechter, seit 951 Markgrafen von Ostligurien, ab ca.

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Fahnlehen

Ludwig III. auf dem Konzil von Konstanz mit der Kurpfalz, symbolisiert durch die Fahne. Das Fahnlehen, auch Fahnenlehen (lat. vexillaria feuda), war zur Zeit des Heiligen Römischen Reiches ein Lehen, das mittels einer Fahne als militärisches Feldzeichen und Sinnbild des Heerbanns vom Kaiser unmittelbar an weltliche Fürsten verliehen wurde.

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Familienfideikommiss

Das Familienfideikommiss (Aussprache: oder) ist eine Einrichtung des Erb- und Sachenrechts, wonach durch Stiftung das Vermögen einer Familie, meist Grundbesitz, auf ewig geschlossen erhalten werden sollte und immer nur ein Familienmitglied allein, der Fideikommissbesitzer, das Nießbrauchsrecht innehatte.

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Grafschaft Württemberg-Mömpelgard

Mömpelgard um 1600 Mit Württemberg-Mömpelgard werden die in der Zeit von 1397 bis 1796 zu Württemberg gehörenden Gebiete um Montbéliard bezeichnet.

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Großherzogtum Toskana

Banner des Großherzogtums Toskana unter den Medici (1562–1737) Flagge des Großherzogtums Toskana von 1765 bis 1800, 1840 bis 1848 und von 1849 bis 1860 Das Großherzogtum Toskana (italienisch Granducato di Toscana) war ein in dieser Form seit dem 16.

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Grundeigentum

Grundeigentum (Grundvermögen; umgangssprachlich auch Grundbesitz) ist das Eigentum an Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder beschränkten dinglichen Rechten.

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Grundherrschaft

Die herrschaftliche Organisationsform der Grundherrschaft – in Österreich und anderen Gebieten auch Erbuntertänigkeit oder Patrimonialherrschaft genannt – war eine vom Mittelalter bis zum Jahr 1848 und der Bauernbefreiung vorherrschende rechtliche, wirtschaftliche und soziale Besitzstruktur des ländlichen Raums.

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Habsburg-Laufenburg

Wappen von Laufenburg mit dem Habsburger Löwen Das Haus Habsburg-Laufenburg war von 1232/34 bis 1408 eine Seitenlinie der Habsburger, die jedoch nie die Bedeutung und Macht ihrer Verwandten erlangte.

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Haus Nassau-Siegen

Oberen Schloss Siegen Haus Nassau-Siegen ist der Name zweier Linien des Hauses Nassau, die in verschiedenen Epochen in der Grafschaft Nassau-Siegen regierten.

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Hausgesetz

Als Hausgesetz, Hausordnung oder Hausvertrag bezeichnet man Regelungen, die sich Familien des Hochadels gaben (und in Liechtenstein noch heute geben), um familien- und vermögensrechtliche Fragen zu regeln.

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Hessen-Homburg

Eingang Homburger Schloss Hessen-Homburg war im Heiligen Römischen Reich eine Landgrafschaft, bestehend aus der Herrschaft Homburg am Fuße des Taunus, der damals Die Höhe genannt wurde.

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Hoher Adel

Hoher Adel oder Hochadel bezeichnet gewöhnlich die Adelsgeschlechter zumindest fürstlichen Ranges (im weiteren Sinne des Begriffes Fürst).

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Iranisches Nationalmuseum

Iranisches Nationalmuseum, vor 2016 Das Iranische Nationalmuseum (Mūze-ye Mellī-ye Irān oder Muze-ye Irān-e Bāstān Museum des Iran der Antike) ist ein archäologisches und historisches Museum in Teheran.

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Johann Georg I. (Sachsen)

Kurfürst Johann Georg I. mit Hund,Porträt von Frans Luycx, 1652, Staatliche Kunstsammlungen Dresden, RüstkammerJohann Georg I. Der Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen (* 5. März 1585 in Dresden; † 8. Oktober 1656 ebenda) war ein Fürst aus dem Hause Wettin (albertinische Linie).

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Josef Wiesehöfer

Josef Wiesehöfer (* 5. April 1951 in Wickede/Ruhr) ist ein deutscher Althistoriker, dessen Forschungsschwerpunkt die Geschichte des antiken Perserreiches und seiner Kontakte mit der griechisch-römischen Welt ist.

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Königreich beider Sizilien

Das Königreich beider Sizilien war ein Staat in Süditalien.

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Königreich Neapel

Das Königreich Neapel Das Königreich Neapel war ein Staat in Süditalien, der 1302 durch Teilung des Königreiches Sizilien entstand und 1816 im Königreich beider Sizilien aufging.

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Königreich Sizilien

Das Königreich Sizilien 1154 Mit Königreich Sizilien (sizilianisch Regnu di Sicilia) werden historische Staaten in Süditalien bezeichnet, die von 1130 bis 1861 bestanden und dann im Königreich Italien aufgingen.

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Kondominium

Ganerben. Kondominium oder Kondominat (von, also „gemeinsame Herrschaft“, deutsch Gemein- oder Gesamtherrschaft bzw. Samtherrschaft) ist die gemeinschaftlich ausgeübte Herrschaft mehrerer Herrschaftsträger (Kondominanten) über ein Gebiet.

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Kurfürstentum Sachsen

Das Kurfürstentum Sachsen (rot) im Jahr 1517 auf einer Europakarte. Vom Thesenanschlag 1517 bis zur Wittenberger Kapitulation 1547 standen der Kurkreis und die ernestinischen Besitzungen von Sachsen im Mittelpunkt der Weltöffentlichkeit, da hier die erste Phase der Reformation verankert wurde, die sich weltweit verbreitete. Das Kurfürstentum Sachsen, kurz auch Kursachsen oder Chursachsen, war ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches.

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Landeshoheit

Als Landeshoheit (auch: Lands-Hoheit, Landes-Obrigkeit; lat. superioritas territorialis, jus territorii) wurde vor allem im 17.

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Landesteilung

Unter einer Landesteilung versteht man die einvernehmliche oder aufgezwungene Partition (Aufteilung) eines Landes, aus einem vorher einer einheitlichen Regierung und Verwaltung unterstehenden Gebiet entstehen also nach der Teilung zwei oder mehr voneinander unabhängige Gebiete.

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Latein

Die lateinische Sprache (lateinisch lingua Latina), kurz Latein oder Lateinisch, ist eine indogermanische Sprache, die ursprünglich von den Latinern, den Bewohnern von Latium mit Rom als Zentrum, gesprochen wurde.

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Lehnswesen

Cod. Pal. Germ. 164, fol. 1r Das Lehnswesen (auch Feudal- oder Benefizialwesen von lateinisch Feudum, Feodum oder Beneficium) war eine im mittelalterlichen Europa herausgebildete Gesellschafts-, Wirtschafts-, Rechts- und/oder Besitzordnung.

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Majorat

Majorat oder Ältestenrecht bezeichnet ein mittelalterliches Erbrecht, bei dem ein Landbesitz oder Vermögen oder ein Teil davon in der Form einer Stiftung zu einem Majoratsgut gewandelt wurde, das vom ältesten Sohn (Primogenitur) als Ganzes zu erben und zu erhalten war; gab es keinen Sohn, fiel das auch als Ältestengut bezeichnete Majorat dem nächsten männlichen Verwandten zu, bei gleichem Grad der Verwandtschaft dem ältesten Verwandten.

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Markgrafschaft Brandenburg-Küstrin

Die Karte zeigt die Teilung von 1535 (obere linke Ecke). Brandenburg-Küstrin (das Gebiet östlich der Oder plus die Herrschaften Cottbus und Peitz) ist in dunkelblau gehalten. Die Markgrafschaft Brandenburg-Küstrin war ein historisches Reichsfürstentum, das als Sekundogenitur der Hohenzollern von 1535 bis 1571 bestand.

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Minorat

Minorat (von lateinisch minor „kleiner, geringer“) oder Juniorat („jünger“) bezeichnet eine Erbfolge, nach welcher die Vererbung über das jüngste Kind geregelt wird und nur der nächste männliche Verwandte oder – bei gleichem Verwandtschaftsgrad – der Jüngste zur Erbschaft berechtigt ist.

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Paragium

Das Paragium (neulateinisch; richtiger: Partagium) ist eine Abfindung für nachgeborene Söhne regierender oder standesherrlicher Häuser und deren Nachkommen.

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Primogenitur

Primogenitur (von „Erster“, und genitus „geboren“: Erstgeborenen-Nachfolgeordnung) bezeichnet fachsprachlich die Ordnung der Erbfolge, nach der nur das ''erstgeborene'' Kind das Erbe und die Rechtsnachfolge einer verstorbenen Person antritt, während dessen jüngere Geschwister unberücksichtigt bleiben.

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Römisch-Parthischer Krieg (58–63)

Der Römisch-Parthische Krieg von 58–63 wurde zwischen dem Römischen Reich und dem Partherreich um die Kontrolle Armeniens – eines Pufferstaats zwischen den beiden Reichen – geführt.

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Realteilung

Realteilung (historisch) oder auch Realerbteilungsrecht bedeutet, dass der Besitz einer Familie, insbesondere der Landbesitz (früher als Realitäten bezeichnet), unter den Erbberechtigten gleich aufgeteilt wird.

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Reichsfürstenrat

Der Reichstag zu Augsburg 1555, dem Kaiser gegenüber auf beiden Seiten die Kurfürsten, die Reichsfürsten, die Bischöfe, die Prälaten usw. Reichsfürstenrat oder Fürstenbank war etwa seit der zweiten Hälfte des 15.

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Reichstag (Heiliges Römisches Reich)

Sitzung des Reichstags in Regensburg im Jahr 1640 (nach einem Stich von Matthäus Merian) Der Begriff Reichstag (lat. Dieta Imperii oder Comitium Imperiale; engl. Imperial Diet) bezeichnet ursprünglich die Versammlung der Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches.

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Reichsunmittelbarkeit

Lübecker Reichsfreiheitsbrief aus dem Jahr 1226 Als reichsunmittelbar, auch reichsfrei, wurden im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Heiligen Römischen Reich diejenigen Personen und Institutionen bezeichnet, die keiner anderen Herrschaft unterstanden, sondern direkt und unmittelbar dem Kaiser untergeben waren.

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Reuß-Köstritz

Wappen aller fürstlichen Linien des Hauses Reuß jüngerer Linie Reuß-Köstritz ist der Name eines Paragiums des Hauses Reuß, das von 1692 bis 1918 bestand und dessen Mittelpunkt und Stammsitz das Schloss Köstritz war.

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Rudolf Hoke

Rudolf Hoke (* 15. August 1929 in Duisburg) ist ein österreichischer Rechtshistoriker und emeritierter Professor der Universität Wien.

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Sachsen-Merseburg

Merseburg 1650 Das Herzogtum Sachsen-Merseburg war ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches und bestand von 1656/57 bis 1738 mit der Residenz Merseburg.

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Sachsen-Weißenfels

Weißenfels um 1647, Kupferstich von Matthäus Merian, 1647 Das Herzogtum Sachsen-Weißenfels war ein Sekundogeniturfürstentum und Territorium im Heiligen Römischen Reich.

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Sachsen-Zeitz

Wappen Sachsen-Zeitz, Portal Moritzburg Schloss Moritzburg, Ansicht vom Park Das Herzogtum Sachsen-Zeitz war ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, das von 1656/57 bis 1718 bestand und von einer Nebenlinie der albertinischen Wettiner regiert wurde.

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Schlesien

Wappen Schlesiens (Abbildung aus dem 15. Jahrhundert) Schlesien (schlesisch Schläsing, schlonsakisch Ślůnsk, obersorbisch Šleska) ist eine Region in Mitteleuropa beiderseits des Ober- und Mittellaufs der Oder und erstreckt sich im Süden entlang der Sudeten und Beskiden.

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Sekundogenitur (Begriffsklärung)

Sekundogenitur steht für.

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Territorialisierung

Heilige Römische Reich um 1000 Das Heilige Römische Reich um 1250 Das Heilige Römische Reich um 1400 Das Heilige Römische Reich 1648 Das Heilige Römische Reich am Vorabend der Französischen Revolution 1789 (in lila geistliche Territorien, in rot die Reichsstädte) Territorialisierung (von Territorium, lat. Herrschaftsgebiet oder auch Staat) bezeichnet in Deutschland die Herausbildung und Etablierung sowohl der weltlichen als auch geistlichen Landesherrschaften etwa vom 11.

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Tertiogenitur

Die Tertiogenitur (lat. Drittgeborene) ist ein historisches Rechtskonstrukt.

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Wilfried Seipel

Wilfried Seipel (2009) Wilfried Seipel (* 5. Juni 1944 in Wien) ist ein österreichischer Ägyptologe.

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AusgehendeEingehende
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